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Angenommener Rekurs

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Dank eines Rekurses der Schulgewerkschaft GBW/FLC im AGB/CGIL zusammen mit dem Rechtsanwalt Mauro de Pascalis, hat eine Südtiroler Lehrperson der Sekundarstufe die volle Anerkennung seines außerplanmäßigen Dienstes bekommen.

Der für Arbeitsrecht zuständige Richter des Gerichts in Bozen, Alvise Dalla Francesca Cappello, verurteilte die Autonome Provinz Bozen dazu, die Laufbahn der Lehrperson unter voller Anerkennung der außerplanmäßigen Dienste wiederherzustellen und die als Supplent angefallenen Lohndifferenzen zu bezahlen.

Indem das Urteil die Argumente der GBW/FLC in vollem Umfang akzeptierte, wurde die nationale Gesetzgebung außer Kraft gesetzt, die keine Laufbahnentwicklung für Supplenten vorsieht und selbst nach einer Festanstellung die erbrachten Dienste nur teilweise anerkennt. Diese Art der Behandlung von Supplenten wurde als diskriminierend und europarechtswidrig eingestuft.

Die GBW/FLC ist der Ansicht, dass das Urteil einen wichtigen Wendepunkt darstellt. In früheren Berufungsverfahren hatte die Schulgewerkschaft bereits Entschädigungen für die Gehaltseinbußen von Supplenten erwirkt, aber bisher hatten die Bozner Richter nicht entschieden, die Laufbahnrekonstruktionen korrigieren zu lassen.

Die GBW/FLC lädt alle Lehrkräfte, die einen befristeten Arbeitsvertrag haben oder hatten, dazu ein, sich mit dem Büro der Gewerkschaft in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeit zu prüfen, Rekurs einzureichen.

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