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Bennos Fluchtpläne

Benno Neumair (Foto: FB)

Benno Neumair, der am 19. November in die Vorverhandlung muss, hat die Ermittler vor seinem Geständnis mehrfach zu täuschen versucht. Und er plante seine Flucht ins Ausland.

Von Thomas Vikoler

Digitale Datenträger sind – neben DNA-Spuren und Zeugenaussagen – die häufigsten Schlüssel zur Aufklärung von Straftaten. Auch im Mordfall Laura Perselli/Peter Neumair. Obwohl Benno Neumair nach dem spurlosen Verschwinden des Bozner Ehepaares am 5. Jänner bald unter Tatverdacht geriet, vergingen drei Wochen bis der 30-jährige Sohn sich der Staatsanwaltschaft stellte, um einem Haftbefehl zuvorzukommen.

Gegenüber einem Carabiniere, der in der elterlichen Wohnung in der Bozner Runkelsteinerstraße 22 Spuren sicherte, erklärte Benno Neumair sogar: „Es ist ganz natürlich, dass ich verdächtigt werde.“

Das geht aus der nun vorliegenden Begründung einer Verfügung hervor, mit welcher die Kassation am 24. Mai einen Einspruch gegen die verhängte U-Haft abschmetterte.

Die römischen Höchstrichter gehen – wie die Ermittler – davon aus, dass Neumair Fluchtabsichten hegte, sich also ins Ausland absetzen wollte. Einer der Haftgründe war –neben schwerer Schuldindizien und Tatwiederholungsgefahr – auch Fluchtgefahr.

Am 15. Jänner, also zehn Tage nach dem Mord, versuchte Neumair verzweifelt, Kontakt zu der Frau aus Neu Ulm in Deutschland aufzunehmen, bei der zuvor einige Zeit gelebt hatte. Er forderte sie per WhatsApp auf, ihn über die Video-Dienste Skype oder Zoom zu kontaktieren. Der Kontakt kam nicht zustande.

„Hinter diesem Versuch lässt sich nicht anderes als die Absicht herauslesen, das Staatsgebiet zu verlassen“, heißt es in der Verfügung der Kassation. In dieser steht auch, dass gegen Neumair in Deutschland ein Annäherungsverbot gegenüber der Frau aus Neu Ulm bestanden hat. Dies, nachdem er diese mit einem Messer bedroht und anschließend einen Selbstmordversuch unternommen hatte. Es folgte eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie.

Neumairs Verteidiger Flavio Moccia und Angelo Polo hatten in ihrer Anfechtung beanstandet, dass keine konkreten Fluchtpläne nachgewiesen worden seien. Die römischen Höchstrichter antworten nun darauf mit dem Hinweis, dass die (hypothetischen) Fluchtpläne stets im Zusammenhang mit der vorliegenden Beweis- und Indizienlage zu sehen seien. Und die war bereits am 15. Jänner eindeutig, vor allem wegen der offensichtlichen Versuche Neumairs, seine Taten zu vertuschen (die mehrmaligen Putzaktionen in der Wohnung und im Volvo V40 seines Vaters).

Aus der Verfügung der Kassation geht auch hervor, dass die beiden Freundinnen Neumairs, Jasmine, die Frau aus Gröden, die bei den Putzaktionen dabei war, und die Martina, die Frau aus Auer, bei der er die Nacht nach der Tat verbrachte, ihn mit ihren Aussagen gegenüber den Ermittlern sehr früh belastet haben.

Eine der beiden Frauen wird sogar als „Schlüsselzeugin“ bezeichnet.

Protokolliert wurde u.a. die Aussage, dass Benno Neumair wiederholt mit einem gewissen Jaime telefoniert hatte. Es handelt sich um einen Spanier, mit dem der Sportstudent bei seinem Erasmus-Aufenthalt in Grenada, den er wegen der Covid-Pandemie abbrechen musste, Kontakt hatte.

Als Grundlage für die Fluchtabsichten Neumairs sieht die Kassation auch den Umstand, dass er vor dem Mord an seinen Eltern rund zehn Jahre im Ausland verbracht hatte. Dadurch habe er die Fähigkeit entwickelt, „sich leicht zu bewegen und anzupassen sowie einen Aufenthalt im Ausland zu organisieren“. Dazu gehöre auch ein Aufenthalt in Deutschland – trotz der negativen Erfahrung mit der kurzzeitigen Einlieferung in die Psychiatrie in der Stadt Ulm.

Der Voruntersuchungsrichter wertete auch den labilen psychischen Zustand Neumairs, der sich u.a. in einer längeren depressiven Phase nach seinem Psychiatrie-Aufenthalt äußerte, als einen möglichen Hintergrund für eine Flucht. Eine Einschätzung, der die römischen Richter nicht widersprechen.

Angesichts der Tatsache, dass der Tatverdächtige daraufhin in der Lage war, seine Tat auf mehrfache Weise zu vertuschen, schließt die Kassation, wäre er auch fähig gewesen, sich ins Ausland abzusetzen.

Diese Gefahr besteht inzwischen bekanntlich nicht mehr: Benno Neumair sitzt weiter im Bozner Gefängnis in U-Haft und ist für den 19. November zu einem Gerichtstermin geladen. Da entscheidet Vorverhandlungsrichter Emilio Schönsberg über die Zulassung der zweifachen Mordanklage gegen ihn und über den angekündigten Antrag der Verteidigung auf ein verkürztes Verfahren.

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