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„Wichtige Anreize“

Foto: lvh/rallef-istock

Der römische Ministerrat hat kürzlich grünes Licht für eine Reihe von wirtschaftsfreundlichen Maßnahmen im Rahmen des Dokumentes zur Haushaltsplanung (Documento programmatico di bilancio) 2022 gegeben. Das Südtiroler Handwerk zeigt sich grundsätzlich zufrieden.  

Es sind vorwiegend Maßnahmen im Steuerbereich, welche die Wirtschaft positiv stimmen dürfen, schreibt der lvh in einer Aussendung.

Die Steuerabsetzbeträge für die Wiedergewinnung in Höhe von 50 Prozent und für die energetische Sanierung in Höhe von 65 Prozent sollen um drei Jahre verlängert werden.

Während der Fassadenbonus voraussichtlich nicht fortgesetzt wird, soll der Superbonus in Höhe von 110 Prozent für Kondominien sogar bis 2023 verlängert werden. „Diese Entscheidungen stellen wichtige Investitionsanreize für Privatpersonen wie Institutionen und Betriebe dar. Positiv ist, dass diese Maßnahmen den Betrieben eine weit größere Planungssicherheit verschaffen, als bisher mit den einjährigen Verlängerungen“, erklärt lvh-Chef Martin Haller.

Doch damit nicht genug. Der Staat will zukünftig 8 Milliarden Euro für die Senkung der Steuerlast bereitstellen. Wie die konkreten Maßnahmen dazu aussehen, wird noch ausgearbeitet. Priorität werden außerdem Maßnahmen zur Gegensteuerung zu den steigenden Energiepreisen haben.

 Ganz im Sinne des Unternehmertums sind einige weitere Begünstigungen. So sollen vier Milliarden Euro für Unternehmen bereitgestellt werden. Entsprechend verlängert werden sollen der Steuerbonus für Forschung und Entwicklung, die Förderungen „Nuova Sabatini“ ebenso wie die Begünstigungen für Investitionen Industrie 4.0.

Was die Sicherheit am Arbeitsplatz betrifft, für welche strengere Auflagen angekündigt wurden, müsse es einen konstruktiven Austausch zwischen Regierung und Wirtschaft geben. „Im Südtiroler Handwerk ist eine hohe Sicherheitskultur bereits vorhanden. Diese darf auf keinen Fall durch Verschärfungen ausgereizt werden“, betont Haller. 

Die Genehmigung des effektiven Haushaltsgesetzes stehe erst kurz vor Jahresende an. Bis dahin seien weitere Abänderungen möglich, schreibt der lvh.

 

 

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