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Geklärte Frage

Myriam Atz-Tammerle und Sven Knoll

Jetzt herrscht Klarheit: Ein Corona-Test, der bei Arbeitsantritt noch gültig ist, bleibt den ganzen Arbeitstag lang gültig.

Die Süd-Tiroler Freiheit hat bereits letzte Woche die Frage aufgeworfen, was passiert, wenn die Gültigkeitsdauer des Corona-Tests während der Arbeitszeit verfällt.

Rein rechtlich hätte der Arbeitsplatz dann sofort verlassen werden müssen.

Die Süd-Tiroler Freiheit hat nun bei der Landesregierung, der Gewerkschaft und der Quästur interveniert und konnte nun eine Klarstellung erreichen  ein Corona-Test, der bei Arbeitsantritt noch gültig ist, bleibt den ganzen Arbeitstag lang gültig.

Diese Klarstellung der Verordnung, auf die die Süd-Tiroler Freiheit mit Nachdruck gedrängt hat, ist wichtig, um für die Bürger Rechtssicherheit zu schaffen und die Intervalle der Tests besser planbar zu machen.

Die Landesregierung wollte ursprünglich keine Präzisierung der Verordnung vornehmen, da sie darin eine „de facto Verlängerung des Gültigkeitszeitraums der Tests“ sah, kritisiert die STF.

„Diese starre Haltung wäre aber nicht aufrecht zu erhalten gewesen, da von den Arbeitgebern nicht verlangt werden kann, mehrmals täglich die Tests aller Mitarbeiter zu kontrollieren, um zu überprüfen, ob die Tests inzwischen verfallen sind. Ebensowenig können die Mitarbeiter während der Arbeitszeit den Arbeitsplatz verlassen, um sich neu testen zu lassen,“, so die Bewegung in einer Aussendung.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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