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Warten auf den LH-Entscheid   

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Das Strafverfahren gegen Landeshauptmann Arno Kompatscher zur annullierten Bus-Ausschreibung ist weiter offen – deshalb wurde die Vorverhandlung gegen Günther Burger und Markus Silbernagl vertagt.  

von Thomas Vikoler

Genau am 4. Dezember 2019 stellte die Staatsanwaltschaft Bozen einen formellen Antrag auf Abtrennung und Einstellung eines Strafverfahrens gegen Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Die Staatsanwaltschaft war zum Schluss gelangt, dass er im Zusammenhang mit der ominösen Annullierung der Ausschreibung für die außerstädtischen Buslinien – Beschluss Nr. 660 der Landesregierung vom Juli 2018 – keine Straftat begangen hat.

Gegen den Verfahrens-Verantwortlichen Günther Burger und LiBus-Chef Markus Silbernagl wurde hingegen Anklage wegen Amtsmissbrauchs und Wettbewerbsverzerrung erhoben.

Die Landesregierung annullierte den Beschluss mit der Begründung, dass der Wettbewerb durch eine Intervention der SAD gestört worden sei. Laut der Anklage gegen Burger und Silbernagl war der fehlende REN-Eintrag und KSM und LiBus der eigentliche Grund.

Beide (getrennte) Verfahren treten seitdem mehr oder weniger auf der Stelle. Gegen den Archivierungsantrag zur Position des Landeshauptmannes hat die Busgesellschaft SAD Anfang vergangenen Jahres Einspruch eingelegt (sie hält zumindest den Tatbestand der Wettbewerbsverzerrung für gegeben), die entsprechende Verhandlung vor Voruntersuchungsrichter Peter Michaeler fand bisher aber nicht statt.

Weil Kompatscher-Verteidiger Alessandro Melchionda am Tag der für Anfang September angesetzten Verhandlung am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu tun hatte, wurde sie auf den 11. November vertagt.

Dieser Termin spielte bei der jüngsten Vorverhandlung im Verfahren gegen Burger und Silbernagl eine nicht unwesentliche Rolle. Die Verteidigung beantragte mit folgender Begründung eine Vertagung: Sollte der Voruntersuchungsrichter nach der Verhandlung zur Position des LH eine Zwangsanklage gegen ihn anordnen, wäre es logisch, dass beide Verfahrensstränge wieder zusammengelegt würden. Also sei erst einmal abzuwarten, wie über den Archivierungsantrag der Staatsanwaltschaft entschieden wird.

Die Staatsanwaltschaft stellte sich gegen den Vertagungsantrag, der am Ende doch gewährt wurde. Die nächste Verhandlung über die Zulassung der Anklagen gegen Burger und Silbernagl ist für den 17. November angesetzt, sechs Tage nach der Archivierungsverhandlung.

Erfahrungsgemäß liegt ein Entscheid in einer derart komplexen Rechtssache – der Abschlussbericht der Quästur umfasste über 1.200 Seiten – innerhalb einer derart kurzen Frist nicht vor.

Also dürfte es eine weitere Vertagung für Burger und Silbernagl geben. „Der Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung ist ohnehin unbegründet“, bemerkt Silbernagl-Verteidiger Carlo Bertacchi.

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