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„Es tut mir leid“

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Ein 64-jähriger Südtiroler wird am Landesgericht wegen Besitzes von kinderpornografischem Material zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Er räumt vor Gericht ein, was sich nicht leugnen lässt.

von Thomas Vikoler

Wer eine IP-Adresse hat – und die hat mehr oder weniger jeder Internet-User – ist für Strafverfolger leicht identifizierbar. So war es auch im Fall eines 64-jährigen Südtirolers österreichischer Herkunft, bei dem die Postpolizei im März dieses Jahres eine Hausdurchsuchung durchführte und einen Haftbefehl des Landesgerichts Trient vollstreckte.

Der Mann war im Rahmen einer großangelegten internationalen Ermittlung gegen einen Kinderpornografie-Ring – über seine IP-Adresse – als Empfänger von verdächtigem Material ausgemacht worden.

Und siehe da: Auf der Festplatte seines Tablet-Computers, aber auch seines Handys fanden die Ermittler zahlreiche heruntergeladene Dateien, sowohl Fotos als auch Videos, mit der Darstellung von Kleinkindern bei sexuellen Handlungen. Kinder asiatischen Aussehens im Alter von vier bis fünf Jahren.

Weil der Mann, wie vom  in U-Haft genommen (und in den Hausarrest überstellt) wurde, folgte bald die Anklage gegen ihn seitens der Staatsanwaltschaft Trient. Die dortige Anti-Mafia-Staatsanwaltschaft DDA ist auch für Kinderpornografie zuständig.

Das Hauptverfahren gegen den 64-Jährigen am Bozner Landesgericht dauert lediglich eine halbe Stunde:

Der Staatsanwalt verliest die Anklage gegen den Mann (Besitz von kinderpornografischem Material), dann ergreift der Angeklagte das Wort.

„Es tut mir leid, was da passiert ist. Ich war mir nicht bewusst, dass ich eine strafbare Handlung begehen würde“, erklärt der ältere Herr.

Das war`s. Er räumt vor Gericht etwas ein, was sich nicht leugnen lässt. Die zahlreichen Dateien waren nicht etwa zufällig angeklickt, sondern heruntergeladen und vom Tablet auf das Smartphone geladen worden.

Ob der Mann dafür etwas bezahlt hat, ist nicht bekannt. Das ist für die Bemessung der Strafe auch nicht relevant.

Ein Richtersenat unter Vorsitz von Carlo Busato verurteilt den gebürtigen Österreicher schließlich zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten und einer Geldstrafe von 4.000 Euro. Dazu, als Nebenstrafe, der Ausschluss von allen öffentlichen Ämtern während der Haftdauer und das Verbot, sich Orten zu näheren, an denen sich Kinder aufhalten.

Dazu hob das Gericht die U-Haft für den Mann nach sieben Monaten auf.

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