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Die Sperre bleibt 

Alex Schwazer

Das Schweizerische Bundesgericht hat den Antrag von Alex Schwazer auf Aufhebung seiner Wettkampfsperre definitiv abgewiesen. 

von Thomas Vikoler

Der Olympia-Traum des Olympiasiegers platzte Mitte Mai: Das Schweizerisches Bundesgericht wies seinen einen Antrag auf Aussetzung seiner 2016 in Rio verhängten achtjährigen Wettkampfsperre wegen Dopings ab.

Damit stand fest, dass Alex Schwazer nicht an der Sommerolympiade in Tokio teilnehmen konnte.

Nun folgt der nächste juristische Rückschlag, der für den Geher aus Kalch aber wohl leichter zu verschmerzen ist, als der vorangegangene. Das Bundesgericht mit Sitz in Lausanne hat die Klage Schwazers gegen das Urteil des Schiedsgerichts CAS nun definitiv abgewiesen. Die Sperre, die bis Sommer 2024 gilt, bleibt also aufrecht.

Die Urteilsbegründung des Schweizer Berufungsgerichts, das bereits öfter CAS-Schiedssprüche aufgehoben hat, sollte in einigen Tagen vorliegen.

„Ich bin sehr gespannt darauf“, sagt Schwazers Anwalt Gerhard Brandstätter, der für den Gang nach Lausanne die sicherlich nicht billigen Dienste der Londoner Kanzlei Morgan in Anspruch genommen hat.

Was folgt nun? Brandstätter erwägt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Stets auf der Grundlage des Archivierungsurteils des Bozner Richters Walter Pelino, der eine Manipulation von Schwazers positiver Urinprobe vom 1. Jänner 2016 für erwiesen hält.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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