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Kommt die Tourismus-Obergrenze?

Stau auf der A22

Die Arbeit am neuen Tourismuskonzept geht in die entscheidende Phase. Die Frage lautet, ob die Verbände den politisch gewollten Nächtigungsstopp aufweichen können.

von Heinrich Schwarz

Es wird ein diskussionsreicher Herbst, denn die Landesregierung will dem Tourismus Grenzen setzen. Die spannende Frage lautet, ob die Politik dem Gegendruck der Lobbys standhalten kann.

Zur Erinnerung:

Die Landesregierung hatte im vergangenen Winter entschieden, eine Nächtigungs-Obergrenze einzuführen. Konkret soll die Anzahl der touristischen Nächtigungen für jeden Beherbergungsbetrieb auf den Wert des Jahres 2019 gedeckelt werden. Das heißt in der Praxis: Ein Betrieb darf die Anzahl seiner maximal beherbergten Gäste im Jahr 2019 an keinem Tag im Jahr mehr überschreiten.

Tourismuslandesrat Arnold Schuler hatte angekündigt, dass das neue Tourismusentwicklungskonzept bis Ende des Sommers stehen werde. Noch liegt es aber nicht vor.

„Wir liegen bis auf eine Woche im Zeitplan“, sagt Schuler. Die Eurac habe ihre wissenschaftliche Vorarbeit beendet. Derzeit würden Treffen mit den Verbänden und Organisationen stattfinden, um das Grundgerüst vorzustellen und die Knackpunkte zu klären.

MEHR DAZU LESEN SIE IN DER DIENSTAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (5)

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  • andreas

    Das Land nimmt doch nicht ernsthaft an, dass sie jemanden vorschreiben können, dass er sein Haus nicht zu 100% auslasten darf?
    Die Festlegung ist reine Willkür und hält keiner Klage stand, außer alle hatten an einem Tag im Jahr 100%, dann wäre es egal.

    Ein sinnvolles Kriterium wäre die Bettenanzahl im Jahr 2019, was machen sie dann aber z.B. mit dem Quellenhof, welcher gerade eine neue Anlage mit See eröffnet?
    Das wäre dann sicher etwas anderes und er dürfte mehr beherbergen.

    • rumer

      @andreas
      De facto ist es die Bettenanzahl. Um Neujahr oder 15. August hat jederBetrieb rammelvoll. Mehr noch, da stehen auch noch Zusatzbetten in den Zimmern. Somit dürfen die Betriebe noch ausbauen.

  • pingoballino1955

    Was würde dann mit dem „Alpendorf“ der Ebners im Schnalstal passieren??

  • hallihallo

    ich würde auch vorschlagen , daß kein handwerker mehr arbeiten darf als 2019 und wehe die industriebetrieb produzieren mehr als 2019.
    außerdem frage ich mich schon , was die bauern mit der gerade erst von kuenzer und schuler genehmigten erhöhung der kubatur auf 1500 m³ anfangen.
    da ist es ja nicht verboten, daß sie zusätzliche ferienwohnungen bauen, sondern können bauen was sie wollen. gilt das etwa wieder keine nächtigungsdeckelung, ja anscheinend nicht einmal die bettenobergrenze.
    habe nichts gegen die bettenobergrenze wo sinnvoll ( z. b. in einer leerstehenden, freien kubatur sollen neue tourismusbetten erlaubt sein, ansonsten wird diese kubatur halt teuer an auswärtige verkauft), aber eine nächtigungsdeckelung ist absurd. kann heißen , daß man im dezember nur mehr schwarz vermieten darf.

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