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Die Anfechtung

Der Mann, der in Oberau seine Ehefrau auf offener Straße niederstach, legt Berufung gegen seine zehnjährige Haftstrafe ein.

von Thomas Vikoler

Sein Fall sorgte insbesondere bei Frauenrechts-Gruppe in Bozen für große Empörung. Während er in Freiheit seiner Arbeit nachgehen durfte, musste sich seine Ehefrau mit den drei gemeinsamen Kindern in einem Frauenhaus verschanzen.

Im April dieses Jahres folgte, nach mehreren Vertagungen, dann doch das Urteil gegen den 43-jährigen gebürtigen Albaner, der seine Ehefrau am 1. März 2019 in Bozen/Oberau auf offener Straße niederstach und dabei schwer verletzte. Sie hatte zum Tatzeitpunkt das kleinste der drei Kinder bei sich.

Im Rahmen eines verkürzten Verfahrens wurde der Ehemann zu einer Haftstrafe von zehn Jahren wegen versuchten Mordes verurteilt. Die Verteidigung hatte wegen der wiederholten Protestaktionen von Frauenrechtsgruppen vor dem Bozner Tribunal versucht, den Prozess wegen Beeinträchtigung an einen anderen Gerichtsstandort verlegen zu lassen.

Den Schuldspruch will der Mann und  Anwalt Nicola Nettis so nicht stehenlassen wollen. Sie haben beim Oberlandesgericht Bozen Berufung gegen den Schuldspruch eingelegt, in dem bereits ein Drittel Strafnachlass wegen des verkürzten Verfahrens enthalten ist. Die Verhandlung dürfte gegen Ende des Jahres stattfinden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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