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Wartestand statt Pass

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Im öffentlichen Dienst reichen Mitarbeiter Anträge auf Wartestand ein, um der Green-Pass-Pflicht zuvorzukommen.

von Heinrich Schwarz

Wie in der Privatwirtschaft wird die Green-Pass-Pflicht ab 15. Oktober auch im öffentlichen Dienst für Probleme und Konflikte sorgen. Sicher ist: Viele Mitarbeiter werden sich weder impfen noch ständig kostenpflichtig testen lassen.

Im öffentlichen Dienst gestaltet sich die Situation etwas anders als in der Privatwirtschaft. Öffentlich Bedienstete können nämlich um verschiedene Formen von Warteständen ansuchen. Einige haben das bereits getan, um sich erst gar keinen Kopf mehr über die Umsetzung der Green-Pass-Pflicht zu machen oder um den Einkommensverlust zumindest etwas abzufedern.

Beim Land gibt es etwa die Möglichkeit eines unbezahlten Wartestandes von höchstens zwei Jahren im Falle von Kindern unter zwölf Jahren. Dieser unbezahlte Wartestand zählt nicht für die Laufbahn, die Abfertigung und den Urlaub, allerdings zahlt das Land sämtliche Pensionsbeiträge ein.

Weiters gibt es die Möglichkeit der Elternzeit – ebenfalls bei Kindern bis zwölf Jahren. Ein Elternteil kann bis zu acht Monate Elternzeit nehmen und erhält 30 Prozent des Gehalts.

Eine weitere Möglichkeit ist der unbezahlte Wartestand „aus persönlichen, familiären oder Ausbildungsgründen“. Dieser ist ohne nähere Begründung für drei Jahre möglich. Diese Zeit zählt nicht für den Aufstieg in der dienstrechtlichen Stellung und der Besoldung, für das Ruhegehalt und die Abfertigung. Während dieses unbezahlten Wartestandes sind aber Nebentätigkeiten in einem bestimmten Ausmaß möglich.

Ein wesentlicher Unterschied bei dieser Form des Wartestandes: Die vorgesetzte Führungskraft kann den beantragten Wartestand aus „besonderen dienstlichen Erfordernissen“ ablehnen, also wenn der Dienst ohne den Mitarbeiter nicht mehr garantiert werden kann.

Wie geht die Landesverwaltung mit den Wartestand-Anträgen um?

Alexander Steiner, Generaldirektor des Landes, erklärt: „Während wir beim Smart Working bereits die klare Aussage getroffen haben, dass dies sicherlich keine Alternative zum Green Pass sein wird, müssen wir das Thema der Wartestände noch überprüfen. Wir bereiten derzeit ein klärendes Rundschreiben vor.“

Noch gebe es also keine Entscheidung, wie die Landesverwaltung mit Wartestand-Anträgen umgeht. Aufgrund der verschiedensten Typologien von Warteständen sei die Bewertung komplex, so Steiner. „Bei einigen Warteständen wie der Elternzeit gibt es bestimmte Anrechte und somit keinen Ermessensspielraum für die Verwaltung, bei anderen hingegen schon. Wir werden uns alle Typologien im Detail anschauen und den Führungskräften mitteilen, was zulässig ist und was nicht“, erläutert der Generaldirektor die Ausgangslage. Wichtigstes Ziel sei die Garantie der Dienste.

Wie viele Anträge auf Wartestände in der Landesverwaltung bereits eingegangen sind, muss laut Alexander Steiner erst erhoben werden.

Auch in den Schulen und Kindergärten, wo der Green Pass für das Personal bereits seit mehreren Wochen Pflicht ist, fehlt offenbar der Überblick über Suspendierungen und beantragte und genehmigte Wartestände: „Wir sind dabei, das zu erheben“, sagt Bildungslandesrat Philipp Achammer.

Ein Rundschreiben an die Führungskräfte der Schulen und Kindergärten zur Green-Pass-Pflicht gibt es bereits seit einem Monat. Darin heißt es unter anderem: „Das Personal hat selbstverständlich das Recht, die in den verschiedenen Kollektivverträgen jeweils vorgesehenen Dienstabwesenheiten zu beantragen. Die Anträge müssen jeweils fristgerecht eingereicht werden. Handelt es sich um Abwesenheiten, für deren Genehmigung ein Ermessensspielraum besteht (Beispiel: Unbezahlter Wartestand aus persönlichen, familiären oder Ausbildungsgründen), kann der Antrag nur dann gewährt werden, wenn das öffentliche Interesse der Aufrechterhaltung des Unterrichts durch Ersatzpersonal gewährleistet werden kann.“

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Kommentare (18)

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  • steve

    Die Herrschaften kann man doch ruhig in den Weiterbildungswartestand schicken, machen sie doch alle eine fundierte Immunologen Ausbildung in der Telegram Internet Akademie…. 🙂

  • fakt60ist

    Also bei einer Staatsverschuldung von nahezu 150% gehört dieser Wartestand im öffentlichen Dienst morgen schon abgeschafft! Es währe mal eine Frage erlaubt, warum nur im öffentlichen Dienst immer solche Privilegien erlaubt werden?arbeitet die Privatwirtschaft eigentlich weniger? Ich glaube es ist genau umgekehrt. Nur….wenn es heißt die Abfertigungen und die Pensionsbeiträge bezahlt das Land für diese Bediensteten, dann heißt das, dass diese Privilegien eben die Privatwirtschaft bezahlen muss. Wer wohl würde für diese bezahlen wenn diese auch 2 Jahre in den Wartestand gehen würden? Eines ist sicher, die Staatsverschuldung werden wir in Italien nie in den Griff bekommen solange solch unsinnige total ungerechte Differenzen zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft herrschen. Wenn man mal bedenkt, es gab mal eine Zeit, da sind Lehrer mit 15 Arbeitsjahren in Pension gegangen, ein Wahnsinn!!! So muss ein Staat ja in Konkurs gehen!! Aber die Handwerker dürfen, ja „müssen ja 43Jahre am Bau schuften um diese Ungerechtigkeiten zu bezahlen“. Einfach wahnsinnig! Übrigens, man sollte mal aufhören immer zu sagen, das Land bezahlt!!! Es sind wir, die die keine Privilegien haben die jede Ungerechtigkeit bezahlen dürfen!!!

  • kritiker

    Total verwöhnte und verhätschelte Zeitgenossen !

  • gorgo

    Ich finde es sehr schade, wenn Menschen diese Möglichkeiten die eigentlich für familiäre Notwendigkeiten oder Weiterbildung gedacht sind, aus solchen Gründen missbrauchen.
    Wünsche ihnen trotzdem, dass sie diese pensionsversicherte Zeit gut nutzen, sich umorientieren und die Stelle, die inzwischen jemand mit befristeten Vertrag ausfüllen muss dann wenigstens kündigen.
    Weil wenn jemand schon im Wahn lebt, im Widerstand gegen ein totalitäres Regime Zuhause hocken zu müssen, dann sollte er so konsequent sein, den Staatsdienst zu verlassen und auf selbstständigen Beinen stehen.

  • olle3xgscheid

    43 Arbeitsjahre zu wieviel Arbeitsstunden täglich??
    Wen wunderts dass Handwerker keine Mitarbeiter/ Lehrlinge mehr findet.

  • leser2020

    In welch einer egoistischen Welt leben wir?

    Eltern die ihre Kinder aus eigener Sturheit nicht in die Schule schicken.

    Bedienstete, egal in welchem Sektor, die in Wartestand gehen, eine Suspendierung akzeptieren…und ihre Kollegen mit der ganzen Arbeit im Stich lassen. Nichts leisten und dann doch die Abfertigung und Rente kassieren.

    Aus egoistischer Sturheit andere in Gefahr bringen. Wer kennt keinen Tumorpatienten. Müssen diese Menschen mit zusätzlichen Sogen belastet werden?

    Ältere Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben und für unseren Wohlstand gesorgt haben, die jetzt auf einen Heimplatz verzichten müssen.

    Und den finanziellen Schaden dieser egoistischen Personen, dürfen dann unsere Kinder und Enkelkinder bezahlen.

    Wer in seiner eigenen Welt leben will, soll auf eine Insel gehen und all diejenigen mitnehmen, die gleich denken.

    • leser

      Leser2020
      Jetzt musst du mir aber schon erklären wo da der fonanzielle schaden entsteht
      Der wartestand wurde von der öffentlichen hand für den schmarotzenden öffentlichen angestellten erfinden um ihn mit privilegien zu ködern
      Der volksschaden ist damit bereits seid jahren vorha den
      Die faulheit der öffis hat rein gar nichts corona sorich impfgegnern zu tun
      Den schuldigen musst du wenn schon, in der politk suchen

  • kirchhoff

    Atemlos…

    Dieses dreiste Instrument des Wartestands macht mich atemlos! Welche hirn- und verantworttungslosen Köpfe gibt es mittlerweile in den hiesigen Amtsstuben?

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