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Nicht nach Vicenza

Der verhaftete Max Leitner (Foto: TZ/Lisi Lang)

Warum Max Leitner einer Verlegung in das Gefängnis von Vicenza engeht und vorerst im Bozner Gefängnis bleibt. 

von Thomas Vikoler

Offenbar handelt es sich um einen eher schwierigen Häftling, was im Fall Max Leitners auch nicht verwunderlich ist. Auf jedem Fall bereitete der vor knapp zwei Wochen festgenommene Ausbrecherkönig der Verwaltung des Bozner Gefängnisses erhebliche Schwierigkeiten.

Diese hat deshalb die Verlegung Leitners in das Gefängnis von Vicenza angeordnet. Seine Anwälte Angelo Polo und Martin Fill intervenierten und erwirkten bei einem Bozner Voruntersuchungsrichter, dass die Verlegung erst einmal für 14 Tage ausgesetzt wird.

Max Leitner darf also, wenn man das so ausdrücken kann, weiterhin im Bozner Knast bleiben.

Er war in der Nacht auf vorvergangenen Freitag in der Industriezone wegen Besitzes einer Kriegswaffe, Sachbeschädigung (zwei Schüsse gegen den PKW einer Prostituierten), Widerstands gegen Amtspersonen und Körperverletzung festgenommen worden. Bei der Haftprüfung wurde U-Haft gegen den 63-jährigen Elvaser mit langer krimineller Vergangenheit verfügt.

Inzwischen arbeiten seine Anwälte an einem gerichtlichen Vergleich mit einer anvisierten Haftstrafe von weniger als zwei Jahren. Weil die Staatsanwaltschaft Nachermittlungen zu den Schüssen auf den PKW durchführt, konnte dieser bisher nicht abgeschlossen werden. Laut einem Gutachten des Ex-Richters und Waffenexperten Edoardo Mori für die Verteidigung Leitners handelt es sich bei der sichergestellten P38-Pistole aus der Nazizeit ohne Seriennummer um keine Kriegswaffe.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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