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„So vermeiden wir das Testchaos“

Sven Knoll

Die Süd-Tiroler Freiheit fordert das Land auf, den Antikörpernachweis anzuerkennen, um ab 15. Oktober ein Coronatest-Chaos zu vermeiden.

Die Uhr tickt. In wenigen Tagen  am 15. Oktober  treten die verschärften Corona-Regeln in Kraft, ohne grünen Pass dürfen Arbeitnehmer dann nicht mehr zur Arbeit.

Betriebe schlagen bereits jetzt Alarm, da sich mehr als 50.000 Personen dann zwei Mal die Woche testen lassen müssten, die Landesregierung hat jedoch eingestanden, dass diese Testkapazitäten derzeit nicht aufgebracht werden können. „Ein Chaos ist also vorprogrammiert, wenn die Politik nicht sofort handelt“, erklärt der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll.

Knoll hat der Landesregierung daher die Anerkennung aller Anitkörpernachweise für den Genesenenstatus vorgeschlagen.

Knoll am Mittwoch in einer Aussendung:

Seit Mitte September wird in Österreich ein zertifizierter Antikörpernachweis (unabhängig davon ob man zuvor positiv registriert wurde oder unerkannt eine Infektion überstanden hat) für den grünen Pass anerkannt.

Wer Antiköper nachweisen kann, erhält ein ärztliches Zertifikat und gilt für drei Monate als genesen. Diese Regelung sollte auch in Südtirol sofort umgesetzt werden!

Die WHO legt als Standard bei Antikörpertests eine Schwelle von 7,1 BAU/ml für das Vorliegen von neutralisierenden Antikörpern fest.

„Wer über dieser Schwelle liegt, gilt unabhängig davon ob geimpft oder genesen als geschützt.“

Der Landtagsabgeordnete Sven Knoll hat der Landesregierung das Beispiel eines österreichischen Antikörpernachweises übermittelt, damit dessen Anerkennung auch für Südtirol geprüft und umgesetzt wird, denn viele Bürger seien bereits genesen, hättten Antikörper gebildet und müssten sich somit ab 15. Oktober nicht zwei Mal die Woche testen lassen, so der STF-Mann.

„Medizinisch ist ein Ungleichbehandlung zwischen Menschen mit registrierter und nicht registrierter Infektion nicht zu rechtfertigen“, so Knoll weiter, „denn beide haben Antikörper gebildet und sind somit genesen.“

Aber auch arbeitsrechtlich sei es höchst bedenklich, wenn beispielsweise eine nicht geimpfte Person von der Arbeit suspendiert werde, obwohl sie Antikörper nachweisen kann, während bei Geimpften nicht einmal kontrolliert werde, ob sie überhaupt Antikörper gebildet haben, so Knoll.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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