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Unterstützung für Mütter

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Durch eine Änderung des Regionalgesetzes sollen die Beiträge für die Rentenabsicherung der Erziehungs- und Pflegezeiten in Zukunft schneller ausgezahlt werden.

von Lisi Lang

„Dieser Gesetzestext ändert einen Bereich, der sehr wichtig ist für Menschen, die wertvolle Familien- und Pflegearbeit übernehmen“, unterstreicht Familienlandesrätin Waltraud Deeg. „Die Altersarmut ist leider noch immer ein Frauenthema und deswegen geht es hier auch um Präventionsarbeit“, sagt Waltraud Deeg.

Ähnlich sieht es Landeshauptmann Arno Kompatscher, der als Vizepräsident der Region für die Sozialfürsorge zuständig ist: „Es ist wichtig zu vermeiden, dass es im Alter Armut gibt und das betrifft leider immer noch Frauen – Frauen, denen Beitragszahlungen fehlen, weil sie sich um die Kinder oder pflegebedürftige Familienangehörige gekümmert haben.“

Die Regionalregierung möchte den Bedürfnissen all jener Mütter und Väter entgegenkommen, die der Arbeit fernbleiben, um ihre Kinder bzw. pflegebedürftige Familienangehörige zu betreuen. „Es gibt die Möglichkeit zur freiwilligen Fortsetzung der Beitragszahlungen an das staatliche Renteninstitut, wofür es eine Unterstützung durch die Region gibt“, erklärt Arno Kompatscher.

Am Mittwoch hat die Regionalregierung nun einen Beschluss zur Änderung des Regionalgesetzes vom 18. Februar 2005, Nr. 1, genehmigt. Ziel dieser Gesetzesänderung ist es laut Kompatscher die Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, damit noch mehr Menschen in Genuss dieser Leistungen kommen können.

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