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„Keineswegs irrational“

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Erster Gerichtsentscheid zur neuen Green-Pass-Pflicht für Lehrkräfte in Italien. Und vier suspendierte Südtiroler Krankenpflegerinnen gehen in Berufung.

von Thomas Vikoler

Es handelt sich bisher um kein Urteil in der Hauptsache, aber immerhin um eine Entscheidung eines Einzelrichters am Verwaltungsgericht Latium, der über einen Aussetzungsantrag von mehreren suspendierten Lehrkräften zu entscheiden hatte.

Seit 1. September gilt in Italien die Green-Pass-Pflicht für Lehrkräfte, in Südtirol waren an deutschen Schulen 50 Lehrpersonen unentschuldigt abwesend, 20 weitere haben gekündigt.

Das Verwaltungsgericht Latium hat am Donnerstag per Verfügung die Anträge mehrerer Lehrkräfte auf Aussetzung der neuen staatlichen Bestimmung (Lehrkräfte müssen entweder geimpft oder getestet sein) abgewiesen.

Die Rekurssteller hatten ein Recht des Schulpersonals auf Nicht-Impfung geltend gemacht, die zuständigen Richter wägen individuelle Rechte mit einem allgemeinen Recht auf Gesundheit (Pandemiebekämpfung) und dem Recht auf Bildung ab und kommen dabei zu einem bekannten Ergebnis: Zweitere überwiegen und ein individuelles Recht auf Nicht-Impfung sei nicht „unantastbar“.

Die Richter verweisen zudem auf die Möglichkeit für Lehrkräfte, über einen Corona-Test zu einem Grünen Pass zu gelangen. Dass sie, wie vorgesehen, die Tests selber zahlen müssen, ist laut Verfügung „keineswegs irrational“ und stelle für die Lehrer eine gute Möglichkeit dar, weiter zu unterrichten.

Außerdem heißt es: „Die automatische Suspendierung von Arbeit und Lohn und die Nicht-Überstellung in andere Aufgabenbereiche wegen fehlenden Vorweisens des Green Pass ist angesichts des typischen Berufsbild des Lehrers rational begründbar.“

Es ist vorauszusehen, dass sich die Verwaltungsgerichte, auch jenes in Bozen, am Kurs des TAR Latium orientieren wird.

Anfang Oktober werden sich dort die jeweiligen Richtersenate am Verwaltungsgericht Latium mit den Aussetzungsanträgen befassen.

Bereits am 8. September wird es am Bozner Landesgericht Verhandlungen zu Berufungsanträgen von vier suspendierten Südtiroler Krankenpflegerinnen geben. Einzelrichter Giulio Scaramuzzino hatte ihre Klagen gegen die vom Sanitätsbetrieb ausgesprochene Suspendierung abgewiesen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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