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Die ignorierte Bestimmung

Die neue Durchführungsbestimmung zu den Wohnmobil-Parkplätzen wird faktisch nicht angewandt. Es werden kaum Gäste gemeldet und so gut wie keine Ortstaxe abgeliefert. Die Campingplatz-Betreiber wollen nun die Gemeinden in die Pflicht nehmen.

von Thomas Vikoler

Wer in Südtirol günstig Urlaub machen will, der braucht einen Camper und einen Stellplatz für die Nacht. Das sind häufig öffentliche Parkplätze in den Landgemeinden, auf denen nachts keine Parkgebühr fällig ist. Es gibt aber auch private Abstellplätze mit einem eigenen Nachttarif.

Um die ging es in eine Durchführungsbestimmung, welche die Landesregierung Anfang Februar beschlossen hat. Rein formell handelt es sich um eine Anwendung der Gastgewerbeordnung aus dem Jahre 2015, mit welcher die Typologie der Wohnmobil-Parkplätze eingeführt wurde. Seit 2018 unterliegen solche, für die eine Gebühr kassiert wird, der Gastgewerbeordnung.

Sie dürfen laut Gesetz über höchstens 19 Stellplätze verfügen, die Höchstparkdauer darf nicht mehr als 72 Stunden betragen.

In Südtirol gibt es rund 40 derartige Parkplätze, die mit der neuen Durchführungsbestimmung die Möglichkeit erhalten, sich gewissermaßen zu legalisieren, sofern eine im Jahre 2015 geltende bewilligte Tätigkeit bestand. Tourismuszonen müssen für den Betrieb eines Wohnmobil-Parkplatzes (Caravan-Park) keine ausgewiesen werden.

Eine weitere Neuerung der Durchführungsbestimmung: „Für Aufenthalte der Wohnmobilinsassen von über zwölf Stunden muss eine statistische und polizeiliche Gästemeldung erfolgen“, wie es im Beschluss der Landesregierung heißt.

Foto: 123RF.com

Kurz: Personen, die über Nacht bleiben, müssen registriert und an den örtlichen Tourismusverein Ortstaxe abgeführt werden.

Doch offenbar wird die neue Bestimmung so gut wie gar nicht angewandt: „Nach unseren Nachforschungen gibt es so gut wie keine Gästemeldungen“, sagt Thomas Rinner, Inhaber eines Campingplatzes in Latsch und neuer Obmann der Campingplatzbetreiber im Hotel- und Gastwirteverband (HGV).

Bereits Rinners Vorgänger Erich Egger vom Camping Moosbauer in Bozen hatte darauf hingewiesen, dass die neue Norm schwer umsetzbar sei: „Die Zwölf-Stunden-Begrenzung öffnet der Gaunerei Tür und Tor“.

Das hat vor allem damit zu tun, dass an den Einfahrten zu Wohnmobil-Parkplätzen keine Rezeptionistin auf die Gäste wartet wie bei einem Campingplatz, sondern ein Bezahlautomat. Diesen interessiert freilich nicht, wie lange die Insassen eines Campers oder Wohnwagens bleiben wollen.

Im Internet werden die Parkplätze hingegen als Wohnmobil-Parkplätze beworben, manche verfügen sogar über campingplatzähnliche Angebote wie Duschen oder einen Mini-Market.

Die Campingplatz-Betreiber sehen dies seit jeher als unlautere Konkurrenz, vor allem seit dem Inkrafttreten der neuen Durchführungsbestimmung. „Es ist weniger das Problem, dass uns die Betreiber dieser Parkplätze, speziell in der Hochsaison, Gäste wegnehmen würden“, sagt Thomas Rinner, „es geht um das Gesamtbild“. Die Camper-Touristen würden sämtliche Infrastrukturen im Lande nutzen, zahlten aber keine Ortstaxe und hinterließen nicht selten auf ihren Standplätzen Müll. Finanziell von ihnen profitieren würden allein die Inhaber der Wohnmobilparkplätze.

Laut Rinner haben bisher lediglich zwei von ihnen formelle Anträge an die Standortgemeinde gestellt, sich als „nicht gastgewerbeähnliche Beherbergungsbetriebe“ anerkennen zu lassen.

Die Campingplatzbetreiber im HGV nehmen, was die Anwendung der neuen Bestimmung betrifft, vor allem die Gemeindeverwaltungen in die Pflicht. Mit Gemeindenverbandespräsident Andreas Schatzer gab es bereits mehrere Aussprachen, auch der zuständige Landesrat Arnold Schuler betonte, dass die neuen Regeln angewandt werden müssten.

Doch bisher ist, wie es aussieht, nichts geschehen.

Die Campingplatzbetreiber planen nun eine neue Offensive: Sie wollen jene Gemeinden, in denen die Bestimmungen nach ihrer Einschätzung im großen Stil nicht eingehalten werden, brieflich auffordern, Kontrollen durchzuführen. Demnächst soll die Stadtgemeinde Bruneck ein entsprechendes Schreiben erhalten.

In Bruneck gibt es einen Camper-Parkplatz, auf dem man laut Ankündigung im Internet einen Camper um 3,50 Euro nachts stehen lassen kann.

Kostengünstiger Urlaub in Südtirol.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (9)

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  • vinsch

    Forschen Sie auch einmal nach, wer von den Airbnb Unterkünften die Leute anmeldet? Hier viermieten Private Ihre Wohnungen oder Zimmer an Gäste und gemeldet wird nichts. Wer heute einen registrierten Betrieb führt kämpft mit bürokratischen Schikanen und bei Airbnb gibt es kaum Kontrollen.

  • treter

    Dem Wildparken der Campingwagen am Wochenende auf denen für Einheimische vorgesehenen Parkplätzen muss endlich Einhalt geboten werden! Weil es ist mittlerweile zur Plage geworden auch weil viel Müll hinterlassen wird. Ersuche die politisch Verantwortlichen sofort zu handeln!!

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