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Tauber freut sich über 12 Millionen

Helmut Tauber

Der SVP-Landtagsabgeordnete Helmut Tauber begrüßt, dass die Landesregierung nun Zuschüsse an Tourismusorganisationen infolge des Covid-19-Notstandes genehmigt hat.

Insgesamt wurde mit dem Beschluss der Landesregierung zur Unterstützung der Tourismusorganisationen finanzielle Mittel im Gesamtausmaß von 11.920.000 Euro bereitgestellt.

„Ein Bezuschussung der Tourismusorganisationen war dringend notwendig. Allerorts mussten auf Grund der ausgebliebenen Einnahmen über die Ortstaxe die Tätigkeit heruntergefahren und Vorhaben sowie Programme reduziert oder verschoben werden“, so der Landtagsabgeordnete.

Tauber hatte bereits vor Wochen darauf aufmerksam gemacht, dass dringend Abhilfe geboten ist und es die dafür vorgesehenen staatlichen Gelder gut zu nutzen gilt.

Am 8. Juli wurden mit Dekret des Innenministeriums von insgesamt 350 Millionen Euro rund 15,3 Millionen Euro für Südtirol als Ausgleich für die entgangenen Einnahmen aus der Ortstaxe bereitgestellt. Das Land musste dann selbst für die Aufteilung sorgen.

„Ich begrüße den Beschluss, jedoch ist es wichtig, dass die Differenz zwischen den, dem Land zugewiesenen Mittel und den nun effektiv bereitgestellten Mitteln auch den Tourismusorganisationen bzw. dem touristischen Marketing des Landes zugutekommt“, so Tauber.

Anspruch auf die Zuschüsse haben jene Organisationen, die im Verzeichnis der Tourismusorganisationen eingetragen sind und eine Mindereinnahme der Gemeindeaufenthaltsabgabe im Ausmaß von mindestens 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr vorweisen können.

Der Zuschuss wird aus den Einnahmen aus der Gemeindeaufenthaltsabgabe der Monate Oktober, November und Dezember 2019 sowie Jänner und Februar 2020 abzüglich der Einnahmen derselben Monate des heurigen Winters berechnet.

Die Anträge können bis spätestens Freitag, 1. Oktober 2021, beim Funktionsbereich Tourismus des Landes einreicht werden, heißt es abschließend in der Aussendung.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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