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„Es gibt kein Tatmotiv“

Mustafa Zeeshan muss wegen des unbestreitbaren Mordes an seiner schwangeren Frau Fatima am 29. November in Bozen vor ein Schwurgericht. Warum die Verteidigung dennoch auf einen Freispruch setzt.

von Thomas Vikoler

Der Staatsanwalt wollte nichts wissen von einer weiteren Vertiefung des Themas – auch nicht Voruntersuchungsrichter Andrea Pappalardo.

Die Verteidiger Amanda Cheneri und Federico Fava hingegen beantragten am Montag die Anhörung von weiteren Fachleuten, die über Schlafstörungen und damit verbundene Zwangshandlungen Bescheid wissen.

Nach einer vergleichsweise kurzen Verhandlung verfügte Richter Pappalardo die Einleitung eines Hauptverfahrens gegen den 38-jährigen pakistanischen Pizza-Bäcker Mustafa Zeeshan.

Der Prozess vor einem Bozner Schwurgericht beginnt am 29. November, 9.30 Uhr.

Fatima Zeeshan mit ihrem Mann Mustafa

Zeeshan wirft die Staatsanwaltschaft vor, am 31. Jänner vergangenen Jahres seine hochschwangere Frau Fatima, 27, und ihr ungeborenes Kind im Ehebett getötet zu haben, indem er sie zunächst schwer verprügelte und dann erdrosselte.

Doch wird Zeeshan am Ende wegen dreifach erschwerten Mordes (Tötung der eigenen Ehefrau, die schwanger und vermindert abwehrfähig war) verurteilt?

Verteidiger Fava ist sich da nicht so sicher.

Er hängt seine Zweifel an einem Satz auf, welchen der psychiatrische Amtsgutachter Eraldo Mancioppi bei der Vorverhandlung am 19. Mai aussprach: „Ich kann nicht mit Gewissheit sagen, ob ein Zusammenhang der festgestellten Schlaf-Verhaltensstörung und der Tat besteht.“

Zur Erinnerung: Mancioppi, der später auch zum Amtsgutachter von Benno Neumair ernannt wurde, stellte bei Zeeshan bei Tests in einem spezialisierten Labor in Bologna eine Schlaf-Verhaltensstörung während der REM-Phase fest.

Das Mordopfer Fatima Zeeshan

Diese führe zwar zu keine Unzurechnungsfähigkeit, sehr wohl aber zu unbewussten, reflexhaften Handlungen. Vornehmlich im Bein-Bereich, weniger an den Armen, die bei dem Mord von Vierschach mit Sicherheit eingesetzt worden sind.

Auch deshalb halten die Staatsanwaltschaft und Richter Pappalardo die These, dass der Mord gewissermaßen schlafwandelnd begangen worden sein könnte, für abwegig.

Verteidiger Fava verweist hingegen auf das Rechtsprinzip, dass niemand für eine Tat verurteilt werden könne, der er sich nicht bewusst war bzw. die außerhalb seines Willensvermögens stand. „Es gibt in diesem Fall kein Tatmotiv“, betont Zeeshans Anwalt, „die Frage der Unbewusstheit der Handlung wird zur zentralen Frage im Schwurgerichtsprozess.“

Demnach geht es nicht zum die Schuldfähigkeit des Angeklagten, sondern um die Bewusstheit seiner Handlung. „Wenn das Schwurgericht auch nur einen Zweifel daran hat, muss es unseren Mandanten frei sprechen. Denn eine Verurteilung kann allein jenseits jeglichen Zweifels erfolgen“, lautet Favas Umkehrschluss.

Bei der gestrigen Verhandlung ging es – wie bereits in der vorangegangenen – um die Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung des verkürzten Verfahrens für Anklage mit (potentiell) lebenslanger Haftstrafe. Dazu, sollte stellte der Voruntersuchungsrichter gestern fest, habe sich das Verfassungsgericht bereits klar geäußert.

Pappalardo verfügte hingegen, dass die wichtigsten Akten zur Vorverhandlung bis zum Schwurgerichtsprozess in Zeeshans Sprache Urdu übersetzt werden müssen. Der bis zu seiner Verhaftung als Pizzabäcker tätige Mann, sagte bisher zu den Vorwürfen gegen ihn lediglich, er könne sich an nichts erinnern.

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