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„Ein Herzensanliegen“

Die Südtiroler Grünen rufen dazu auf, den Antrag auf Volksabstimmung zu unterschreiben.

Zwischen Anfang August und dem 20. September 2021 werden 10.000 Unterschriften gesammelt, um eine Volksabstimmung zum „Noggler“-Gesetz einzuberufen.

Für die Südtiroler Grünen ist dieses Referendum ein „Herzensanliegen“.

Die grüne Landtagsfraktion hatte, nach einem langen partizipativen Prozess mit vielen Beteiligten, gemeinsam mit der SVP das neue Landesgesetz zur direkten Demokratie (LG 22/2018, eingebracht von Amhof, Foppa und Noggler) durchgebracht.

Es enthielt weitgehende Neuerungen in diesem Bereich, darunter auch das wichtige Instrument des bestätigenden Referendums auf Landesgesetze.

Das bedeutet, dass Landesgesetze (ausgenommen jene, die mit Zweidrittelmehrheit beschlossen worden sind, und die Finanzgesetze), auf Antrag von 300 Bürger:innen ausgesetzt und, falls weitere 13.000 Unterschriften gesammelt werden, einer Volksabstimmung unterzogen werden können.

„Dieses Instrument“, so schreiben die Grünen, „war von Anfang an ein Dorn im Auge.“ Es hieß, dass es missbraucht werden könne und dass nun die „Referenditis“ ausbrechen würde. „Das ist nicht passiert. Es gab in den 3 Jahren seit der Einführung kein einziges Referendum. Wir wissen es, niemand sammelt zum Spaß Unterschriften“, so die Grünen.

Trotzdem bekam Josef Noggler den Auftrag, ein Gesetz vorzulegen, welches das ungeliebte Referendum aus der Welt schaffen würde. Das passierte nun am 11. Juni 2021.

Das „Noggler“-Gesetz beinhalte neben der Abschaffung des Referendums noch weitere Verschlechterungen, so die Grünen.

Der Bürgerrat werde geschmälert. „Vor allem aber wird die Information über Volksabstimmungen dem Landtagspräsidium überstellt.“

Das Präsidium besteht aus 5 Mitgliedern der Mehrheit und 1 Mitglied der Opposition. „Von Ausgewogenheit kann beim Präsidium nicht die Rede sein“, kritisieren die Grünen. Das Präsidium werde künftig auch für das Büro für politische Bildung zuständig sein. „Damit wird das Büro für politische Bildung zum Handlanger der politischen Mehrheit. Auch das ist nicht akzeptabel.“

Vor diesem Hintergrund rufen die Grünen dazu auf, in der Gemeinde und an den Ständen für den Antrag auf Volksabstimmung zu unterschreiben.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (24)

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  • hallihallo

    war vor kurzem in der gemeinde, um für das referendum für euthanasie zu unterschreiben. da haben sie mir mitgeteilt, daß unterschriften für 6 rederenden gesammelt werden. also alles andere als kein referendum.
    das der direkten demokratie habe ich nicht unterstützt, da wir ja gewählte vertreter haben und die sollen entscheiden. wenn sie falsch entscheiden, gibt es ja wieder wahlen. aber daß 300 leute die entscheidung von gewählten vertretern kippen können , finde ich nicht ok.

  • karel

    Es sind sogar zehn die Volksabstimmung für denen man Unterschriften sammelt: fünf für eine Justizreform, drei gegen die Jagd, eine für die Legalisierung der Euthanasie und zuletzt für den Landes-Bestätigendes Referendum. Ich habe auch nur die Legalisierung der Euthanasie unterschrieben. Die Landes Volksabstimmung, finde ich nicht gut, den die 300 Unterschriften viel zu gering sind. Biss jetzt ist nicht passiert wg die Covid Pandemie, aber sobald es wieder ruhiger wird und besonders vor die Landtagswahlen würden kleine Gruppen ihren Zorn zeigen.

  • brigittefoppa

    Es braucht 13.000 Unterschriften, um etwas „zu kippen“, nicht 300.

    • leser

      Liebe frau foppa
      Es braucht vor allem eine ehrlichere und glaubhaftere politik due vertrauen in diese zurückbringt
      Man hat auch die glaubwürdigkeit der volksbefragung zerstört

    • hallihallo

      finden sie 13.000 stimmen viel??
      bei den letzten wahlen haben die grünen 19.000 stimmen erhalten und jetzt wollen sie mit ihren 6,8% entscheiden , was in südtirol gebaut oder nicht gebaut werden kann. man weiß ja , die südtiroler neidgesellschaft ist gegen alles, was für einen persönlich nicht interessant ist.

      • brigittefoppa

        Es sind nicht 13.000 Stimmen, sondern 13.000 Unterschriften, die gesammelt werden müssen.
        Und dann müssen immer noch 25% der Wahlberechtigten zur Wahl gehen und die Mehrheit der Abstimmenden muss ein Gesetz ablehnen.
        Das sind mehr als 300 und wahrscheinlich auch mehr als es Grüne im Land gibt 😉

        • hallihallo

          danke für die präzisierung. das von den 25% wahlberechtigten wußte ich nicht und hoffe, daß dies auch so bleibt.
          für 10.000 unterschriften machen sie eine pressemitteilung , für 19.000 stimmen fahren sie aber die täler ab 🙂

        • leser

          Liebe foppa
          Ich denke es gibt in südtirol mehr als 10.000 grüne aber es stimmt, es gibt weniger die grün wählen
          Warum wohl?
          Wie kann es sein, dass man mit einem tiefgrûnen gedankengut nicht eine grüne partei wählen kann?
          Gibt es dafür eine erklärung?

    • karel

      Wieso werden nur 10.000 Unterschriften gesammelt, wenn es 13.000 braucht ?

      • brigittefoppa

        Dieses Referendum hat eine andere Regelung, da nicht über ein normales Landesgesetz abgestimmt wird, sondern über ein Gesetz, das die demokratischen „Spielregeln“ festlegt. Für diese braucht es weniger Unterschriften (1/15 der Wahlbevölkerung), und es gilt kein Quorum. (So festgeschrieben in Art. 47 des Autonomiestatuts)

        • karel

          1/50 und nicht 1/15

          Art. 47:
          Über die im Absatz 2 genannten Landesgesetze wird eine
          Volksabstimmung auf Landesebene durchgeführt, wenn bin-
          nen drei Monaten nach ihrer Kundmachung ein Fünfzigstel der
          Wahlberechtigten oder ein Fünftel der Landtagsmitglieder dies
          beantragt; die Volksabstimmung wird durch das diesbezügli-
          che Landesgesetz der jeweiligen Provinz geregelt. Erhält das
          Landesgesetz bei der Volksabstimmung nicht die Mehrheit der
          gültigen Stimmen, so wird es nicht beurkundet

          1/50 von 400.000 = 6.000

    • andreas

      Mit 300 Unterschriften kann jede Entscheidung ausgesetzt werden.
      Dieses Instrument würde die Landesregierung lahmlegen.

      • leser

        Anderle
        Du weisst dass deine behauptung völliger achwachsonn ist

      • brigittefoppa

        Muss widersprechen. Die Beschlüsse der Landesregierung können keinem Referendum unterzogen werden. Es geht nur um Landesgesetze, und auch da nur in eingeschränkter Form (nicht für Finanzgesetze, nicht für Gesetze, die mit 2/3-Mehrheit beschlossen wurden). Wir haben seit 3 Jahren das Referendum und es hat überhaupt keine Lähmung stattgefunden.

        • andreas

          Nur weil es bisher nicht angewandt wurde, bedeutet das nicht, dass es in Zukunft nicht mißbraucht wird. Schon der Grundsatz mit 300 Unterschriften etwas blockieren zu können ist falsch.

          Angenommen die Gruppe um Dr. Holzeisen, Loacker, Pöder usw. legt es darauf an zu nerven, dies wäre das ideale Instrument dazu.

          Nebenbei würde ich mal behaupten, dass wenn man die Aussagen einiger vieler bei der Coronakrise oder die zum Thema Flughafenbefragung anhört, direkte Demokratie nicht wirklich erstrebenswert ist.

  • karel

    Es sind sogar zehn die Volksabstimmung für denen man Unterschriften sammelt: fünf für eine Justizreform, drei gegen die Jagd, eine für die Legalisierung der Euthanasie und zuletzt für den Landes-Bestätigendes Referendum. Ich habe auch nur die Legalisierung der Euthanasie unterschrieben. Die Landes Volksabstimmung, finde ich nicht gut, den die 300 Unterschriften viel zu gering sind. Biss jetzt ist nicht passiert wg die Covid Pandemie, aber sobald es wieder ruhiger wird und besonders vor die Landtagswahlen würden kleine Gruppen ihren Zorn zeigen.

    Artikel 12 des Landesgesetz 03.12.2018

    Das Präsidium des Landtages überprüft innerhalb von 2 Arbeitstagen die Gültigkeit der 300 Unterschriften. Falls diese gültig sind, wird der Antrag unverzüglich an die Richterkommission weitergeleitet, welche den Antrag innerhalb von weiteren 10 Tagen zu prüfen hat. Falls der Antrag gültig ist, wird dies unverzüglich der Landeshauptfrau/dem Landeshauptmann mitgeteilt, die/der das Dekret zur Aussetzung des Landesgesetzes unterzeichnet.
    Nachdem das Dekret der Landeshauptfrau/des Landeshauptmanns veröffentlicht ist, folgt die restliche Abwicklung gemäß den Bestimmungen laut Artikel 6 bis 10.
    Artikel 8 und 10:
    Die Unterschriftensammlung muss innerhalb von sechs Monaten, ab Erhalt der Mitteilung über die Zulässigkeit und Vidimierung der Unterschriftenbögen, erfolgen.
    Nach Erhalt der Mitteilung der Entscheidung über die Durchführbarkeit der Volksabstimmung setzt die Landeshauptfrau/der Landeshauptmann den Termin für die Abhaltung der Volksabstimmung fest, der innerhalb der darauffolgenden Frühlingssession (15. März bis 15. Juni) oder Herbstsession (15. September bis 15. Dezember) stattzufinden hat. Im entsprechenden Dekret ist auch die Fragestellung samt Kurzfassung in verständlicher Form, die den Wählerinnen und Wählern zur Entscheidung vorgelegt wird, angeführt.
    Was heißt das: es vergeht mindesten ein Jahr bis das es. Gesetz in Kraft tretet.

  • george

    Hier schreiben einige Leute, die von Demokratie keine blasse Ahnung haben. Man müsste diese Damen/Herren einer Diktatur unterziehen, dann würden sie sicher geradezu nach Volksabstimmung lechzen. Oder sind diese wenigen, die hier immer wieder so laut gegen jegliche direkte Demokratie lästern, vielleicht so blöd, dass sie jegliche Regie einigen wenigen Machtblöcken und Herrschertypen überlassen wollen?

    • hallihallo

      demokratie heißt für dich wohl, daß, wenn du mit der entscheidung nicht einverstanden bist, welche ein vom volk gewähltes organ beschlossen hast, dann solange rekurrieren kannst , bist es für dich und deine freunde paßt, auch wenn ihr eine minderheit seid.

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