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Verlängerte Laufzeiten

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Die Landesregierung hat Änderungen des Einvernehmens mit den Banken über vergünstigte Kredite zugestimmt. Dadurch werden unter anderem die Laufzeiten für Finanzierungen verlängert.

Im Februar hatte das Land das Einvernehmensprotokoll mit den Banken und den Garantiegenossenschaften zur Unterstützung von Unternehmen und Familien neu aufgelegt.

Demnach können von der Krise betroffene Betriebe und Familien Kredite zu günstigen Bedingungen aufnehmen.

Das Ziel ist es damit den Zugang zu Liquidität zu ermöglichen.

In ihrer jüngsten Sitzung hat sich die Landesregierung auf Vorschlag des zuständigen Landesrates, Landeshauptmann Arno Kompatscher, mit Änderungen an diesem Einvernehmen auseinandergesetzt.

Zu den wesentlichen Änderungen zählt die Verlängerung der Laufzeit für die Finanzierungen von sechs auf acht Jahre.

Zudem wurden Anpassungen an Vorgaben der EU und der gesamtstaatlichen Ebene vorgenommen. Die Änderungen wurden den Banken, die das Protokoll unterzeichnet haben, bereits mitgeteilt und von diesen gutgeheißen.

Die Neuerungen werden bei allen eingereichten, noch nicht genehmigten Anträgen, sowie bei allen Neuanträgen, die innerhalb 15. Oktober eingereicht werden, unmittelbar angewendet.

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