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Die Vormunde

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In Südtirol übernehmen jährlich rund 50 Personen eine Vormundschaft für nicht begleitete ausländische Minderjährige. Die Zahlen.

In Südtirol werden Vormunde für nicht begleitete ausländische Minderjährige gesucht, wobei sich interessierte Personen an die Kinder- und Jugendanwaltschaft wenden können.

Diese Vormunde übernehmen die Vertretung der Rechte und Interessen der unbegleiteten Minderjährigen und begleiten sie als Bezugsperson.

Die Freiheitliche Ulli Mair wollte nun von der Landesregierung wissen, wie viele Personen in Südtirol seit dem Jahr 2015 eine Vormundschaft für unbegleitete ausländische Minderjährige übernommen und wie viele unbegleitete ausländische Minderjährige eine Vormundschaft erhalten haben.

Jetzt liegt die detaillierte Antwort von Sozial-Landesrätin Waltraud Deeg vor.

Ulli Mair

Laut den Daten des Jugendgerichtes Bozen, welches laut Gesetz für die Bestellung der freiwilligen Vormunde für nicht begleitete ausländische Minderjährige zuständig ist, wurden im Laufe des zweiten Semesters 2018 23 Vormundschaften eröffnet.

Im Jahr 2019 waren es 52 Vormundschaften. Im Jahr 2020 wurden 51 Vormundschaften für nicht begleitete ausländische Minderjährige in Südtirol eröffnet.

Im Jahr 2021 wurden bisher 26 Vormundschaften für nicht begleitete ausländische Minderjährige in Südtirol eröffnet. „Dabei können die Ernennungen auch nur eine kurze Dauer haben oder schon wieder zu Ende sein, da z.B. die Person Volljährig geworden ist oder sich nicht mehr in Südtirol aufhält“, schreibt LRin Waltraud Deeg.

Immer lautJugendgericht Bozen hätten rund zehn Personen eine Vormundschaft für mehr als nur einen nicht begleiteten ausländischen Minderjährigen übernommen.

Der legislative Hintergrund:

Das Gesetz Nr. 47/2017 sieht vor, dass eine Person gleichzeitig nicht mehr als drei Vormundschaften nicht begleiteter ausländischer Minderjähriger übernehmen darf.

Laut Kinder- und Jugendanwaltschaft darf ein nicht begleiteter ausländischer Minderjähriger eine Vormundschaft nicht ablehnen.

Die Vormundschaft endet bei Erreichen der Volljährigkeit.

 

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