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Kein Weg nach Bozen

Der frühere Solland-Eigentümer Massimo Pugliese kämpft – bisher vergeblich – um die Ableistung seiner Haftstrafe mit Sozialdienst. Und die Verlegung seines Falles nach Bozen.

Von Thomas Vikoler

Es war Anfang November des vergangenen Jahres, als Massimo Pugliese, 53, nichts anderes übrigblieb, als sich den Behörden zu stellen. Nach einer Verfügung des Landesgerichts Bozen musste der Unternehmer, der hierzulande durch wenig erfolgreichen Übernahme des Sinichner Siliziumherstellers Solland Silicon im Jahre 2015 bekannt wurde (das Werk ist inzwischen abgebaut), für zwei Jahre und elf Monate ins Gefängnis.

Pugliese begab sich in das Gefängnis Sant` Angelo dei Lombardi in Avellino.

Der Manager, vormals Präsident des Fußballclubs Avellino (2009 in Konkurs gegangen), war wegen betrügerischen Bankrotts der Gesellschaft Oliit SPA, die in Scarmagno bei Turin für Olivetti Computer herstellte, zunächst zu fünf Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Dazu kamen weitere acht Monate Haft wegen Verurteilungen zu zwei Strafverfahren. Schließlich wurde die Gesamtstrafe wegen des ihm zustehenden Straferlasses („indulto“) um drei Jahre herabgesetzt – die Gesellschaft Oliit war im fernen Jahr 2005 für bankrott erklärt worden.

Am 2. Juni 2019 wurde auch ein Urteil rechtskräftig, mit dem Pugliese am Landesgericht Bozen zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro wegen Verletzung von Sicherheitsbestimmungen im Solland-Silicon-Werk verurteilt wurde. Deshalb der Haftbefehl des Bozner Landesgerichts, an dem gegen Pugliese weiter ein Strafverfahren wegen betrügerischen Bankrotts des Sinichner Betriebs behängt.

Einem Urteilsspruch der Kassation ist nun zu entnehmen, dass sich Massimo Pugliese vergeblich um die Ableistung seiner Haftstrafe im Sozialdienst bemüht hat. Zuvor, am 27. Juni 2019, hatte er es mit einem Antrag auf Haftverschonung aus therapeutischen Gründen versucht.

Das Überwachungsgericht von Turin lehnte am 27. Oktober 2020 einen Antrag von Puglieses Anwalt Flavio Moccia auf Ableistung der Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten in Form von Sozialdienst ab. Bereits damals hatte der Verteidiger des Unternehmers aus Kampanien die Frage der Zuständigkeit aufgeworfen. Laut ihm war der Überwachungsrichter von Bozen für den Sozialdienst-Antrag zuständig, weil das letzte der rechtskräftigen Urteile in Bozen erlassen worden war.

Das Überwachungsgericht Turin lehnte den Antrag auch mit der Begründung ab, dass die Frist für das Aufwerfen der Zuständigkeitsfrage bereits abgelaufen sei.

Die Kassation geht nun sogar weiter und legt in ihrem Spruch zu einer Beschwerde Puglieses dagegen Folgendes fest: Für Personen in Haft ist das Überwachungsgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk sich die betroffene Person aufhält. Also das Gefängnis, in das sie gesteckt wurde. Doch Pugliese war zum Zeitpunkt seines Antrages auf Sozialdienst auf freiem Fuß.

In diesem Fall ist das Überwachungsgericht jenes Gerichtsbezirks zuständig, in dem das erste Verfahren zur Vollstreckung eines Urteils eingeleitet wurde. Was in der Causa Pugliese eindeutig Turin ist.

Mit dem nun ergangenen Urteil bestätigt die I. Sektion der Kassation, dass der Ex-Solland-Chef in Haft bleiben muss – sofern er nicht aus anderen Gründen inzwischen wieder entlassen worden ist.

 

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