Doppelt gestraft
Der Bozner Anwalt Kurt Aschbacher berichtet von einem unglaublichen Erlebnis unter den Lauben: Er erhielt von den Carabinieri gleich zwei Strafen wegen „Betretens der Fahrbahn“.
Von Thomas Vikoler
Würden die Ordnungshüter Artikel 190 der Straßenverkehrsordnung wörtlich nehmen und entsprechend anwenden, hätten sie den ganzen Tag, speziell in Fußgängerzonen von Städten, nichts anderes zu tun, als Strafzettel wegen „Betretens der Fahrbahn“ auszustellen.
Die öffentlichen Kassen würden sich im Nu füllen: Auf Verstöße gegen die insgesamt neun Absätze des Artikels stehen immerhin Strafen von 26 bis 102 Euro.
Doch erfahrungsgemäß werden, jedenfalls in Bozen, wegen Verstößen gegen Artikel 190 keine Strafmandate ausgestellt.
Der Bozner Rechtsanwalt Kurt Aschbacher, musste am Dienstag dieser Woche allerdings erkennen, dass es auch Ausnahmen gibt. Die Carabinieri bedachten ihn am Nachmittag unter den Bozner Lauben mit gleich zwei Strafzetteln wegen „Betretens der Fahrbahn“.
Was war passiert?
Aschbacher hat das ihm Widerfahrene in einer Sachverhaltsdarstellung festgehalten, die der TAGESZEITUNG vorliegt, und die er später auch der Staatsanwaltschaft Bozen hat zukommen lassen. Er hält sich für ein Opfer von Behörden-Willkür.
Gegen 16.00 Uhr schlenderte der Anwalt demnach, vom Rathausplatz kommend, in den Bozner Lauben in Richtung Obstmarkt. Nicht unter den Arkaden, sondern auf der Straße dazwischen. Dort waren, wegen des Regentages, auch zahlreiche Touristen unterwegs. Und eine Carabinieri-Streife im Wagen.
Auf der Höhe des Kleidergeschäfts Oberrauch-Zitt wurde Aschbacher von dem Fahrzeug, so schreibt er in seiner Sachverhaltsdarstellung, am linken Bein gestreift. Er drehte sich um, um die Beamten auf das „Missgeschick“ aufmerksam zu machen.
Statt einer Entschuldigung gab es eine Personen- bzw. Ausweiskontrolle seitens der Beamten. Nach „20 Minuten“, so Aschbacher, öffnete sich die Beifahrertür des Carabinieri-Fahrzeugs. Der Beamte teilt ihm mit, dass er, Aschbacher, eine Übertretung der Straßenverkehrsordnung begangen habe.
Laut der Begründung aus dem Strafmandat hätte der Fußgänger gemäß Absatz 2 von Artikel 190 die Lauben auf dem Gehsteig und nicht auf der Fahrbahn begehen müssen. Weil ein solcher (gemeint sind wohl die Arkaden) vorhanden war. Die Strafe beläuft sich, wenn innerhalb von fünf Tagen bezahlt, auf 18,20 Euro.
Das war nicht alles: Nachdem der Anwalt den Beamten mitteilte, er werde Rekurs gegen den Strafzettel und Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft einlegen, ging er weiter. An der Kreuzung zum Obstmarkt wurde er ein zweites Mal von derselben Streife angehalten. Wieder gab es ein Übertretungsprotokoll wegen „Betretens der Fahrbahn“ gemäß Artikel 190 der Straßenverkehrsordnung.
Dies in einer verkehrsberuhigten Zone, in der speziell am Dienstag Tausende Personen zu Fuß unterwegs waren.
„Dass sich derartige Schikanen in einer Bozner verkehrsberuhigten Zone abspielten, klingt schier unglaublich“, lautet das Resümee des Anwalts. Er regt an, die Nutzung der dortigen Straßen für Fahrzeuge zu verbieten. Auch für Fahrzeuge von Ordnungshütern, die sich nicht in einem „akuten Polizeieinsatz“ befinden.
Seitens der Carabinieri gab es bis gestern keine Stellungnahme zu dem Vorfall. Am Ende werden in diesem Fall die Gerichte entscheiden, ob die beiden Strafmandate rechtmäßig waren oder nicht.
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Kommentare (34)
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andreas
Da hat er ja Glück gehabt, dass er für eine Klage keinen teuren Anwalt nehmen muss.
Wirkt als hätte zuerst er die Polizei und dann umgekehrt, sich gegenseitig nerven wollen.
hallihallo
und so manch einer , vor allem politiker , fordern mehr polizeipräsenz.
andreas
Da laufen seit Jahrzehnten täglich tausende von Leuten vorbei und die Polizei zirkuliert mit dem Auto.
Da haben sich wohl 2 Parteien getroffen, welche Recht haben wollen.
Stadtpolizei, Carabinieri und Polizei sind in Bozen durchaus freundlich und hilfsbereit, wenn man etwas braucht.
Es gibt natürlich Ausnahmen, generell sind sie aber nicht ungut, sie machen auch nur ihre Arbeit.
pat
jaja „nur“ ihre Arbeit xD Das typische Gutmenschdenken.
Das ist ein klarer Fall von Amtsmissbrauch der gesetzlich schön gedeckt ist. Der nette Freund und Helfer, DAS ist die Ausnahme!
hallihallo
es stimmt schon, daß man nie gerne eine strafe bekommt und wir haben auch gesehen, daß wir uns alles andere als gerne an die hunderttausende gesetzt halten. ich weiß ja auch nicht , wie das hier abgelaufen ist.
aber ein guter bekannter von mir hat nach einem überholmanöver mit durchgehendem strich ( ohne unfall) 3 strafen bekommen, minus 17 punkte und führerscheinentzug. nur um aufzuzeigen , daß die polizei schon auch oftmals übertreibt.
andreas
Das sind halt die Sanktionen für dieses Vergehen.
Auto oder Motorrad? Mit den Autos sind sie strenger.
Ich wurde schon mehrmals zu Recht aufgehalten und habe sofort gesagt, dass es ein Fehler meinerseits war.
4 von 5 mal kam ich mit einer geringeren Strafe oder dem Hinweiß, ich soll den Blödsinn lassen, weg.
3x meinte ich schlauer zu sein als sie, 3x hab ich das max. Mögliche erhalten. Das war nicht billig. 😉
hallihallo
auto, der durchgehende strich ist dort immerhin 8 km lang, selbst an geraden strecken, wo das überholen möglich ist.
jene die die striche anbringen sind sich wohl nicht bewußt , was sie mit ihrem handeln bewirken.
watschi
das ist wie bei einem elfmeter beim fussball. man kann ihn geben oder auch nicht. der oder die schiedsrichter entscheiden. ich denke, die carabinieri wussten genau, was sie taten und sind sicher auch im recht. der anwalt sollte sich entschuldigen und die sache gut sein lassen…..und wer weiss, vielleicht bringt wie im fussball der videobeweis die wahrheit ans licht.
andimaxi
Willkürstaat mit
Willkürpolitikern Willkürpolizei Willkürjustiz und Schafen.
emma
sagte schon, die laubensassa hats gesehn
watschi
und mitten drinn, der willkùrhanswurst ANDIMAXI
prof
Könnte ja sein,daß der Anwalt absichtlich nicht zur Seite gegangen ist und somit provoziert hat.
schnabel
Das ist Fußgängerzone da müssen die Autos schauen wo sie fahren aber auch die Fußgänger müssen aufpassen
baludergrosse
richtig, Tempolimit für Fahrzeuge in der Fußgängerzone „a passo d’uomo“!!
Also dürften sie einen Fußgänger gar nicht überholen 😀 😀 😀
verwahnterbruader
also, meine meinung, auch wenn der herr provozieren wollte… weder waren, so scheint es, die polizeistreife mit sirene, noch mit einem dringenden eingreisfall unterwegs. zudem noch in einer zone in bozen wo es von fussgaengern jeden tag nur so „wimmelt“, also wuerde ich schon sagen das auch von seitens der polizei ein wenig „feingefuehl“ notwendig gewesen waere. aber nachdem die herren in „schwarz“ ja teilweise einen „gottkomplex“ haben, muss gleich kontrolliert und nach laengerem suchen auch gestraft werden…
und nachdem in italien ein rekurs zu 99% nur mit anwalt gemacht werden kann(weil ja ziemlich kompliziert ausgelegt) kostet dieser(in diesem fall wohl nicht) immer an die min. 6-700.- €
also finde ich das vrogehen der polizei hier voellig uebertrieben und auch willkuerlich und wuensche dem herrn alles gute bei seinem rekurs!
yannis
Und man weiß auch nicht welche „Staats-internen“ Anweisungen diese Diener des Staates haben…….
Italien ist nur noch nicht komplett Pleite weil es die widerrechtliche EU- Schulden Vergemeinschaftung gibt.
Also das Staatsfass ohne Boden braucht Geld ohne Ende, nicht zuletzt für diesen Polizeiapparat zu stemmen…
noecka
Danke Yanis meine Gedanken! Diese Millitärpolizei gehört abgeschaft! Keine ahnung wieviel wir steuerzahler strafe bezahen an die EU?
yannis
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass es sich dabei um rund 200 Mill. €uro per Anno handelt.
enfo
Diese Geschichte hat sicher zwei Seiten die gehört werden sollten. So einseitig zu berichten ist nicht wirklich seriös. Also bitte, bevor hier gegen jemanden geschossen wird, sollte man ihn auch zu Wort kommen lassen.
baludergrosse
„Seitens der Carabinieri gab es bis gestern keine Stellungnahme zu dem Vorfall. “
Du hast den Artikel wohl nicht ganz zu Ende gelesen…???
kirchhoff
Zur falschen Zeit am falschen Ort, die falschen Leute getroffen …. ( Arschkarte gezogen, könnte man meinen ) !
billy31
Die Carabinieri hätten Stellung beziehen können. Haben sie nicht. Der Anwalt hätte sich einliefern lassen sollen und Verletzungen feststellen lassen
watschi
billy1, das haben sich sicher schon gemacht. bei der staatsanwaltschaft, wo sie hin gehört, nicht bei der presse. vermute ich einmal
watschi
billy1…….oder sollen sie bei jedem schnösel, den sie strafen eine pressemitteilung machen?
baludergrosse
Stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die Laubengänge als Gehsteige angesehen werden können? Eigentlich sollte es keine Frage sein…
Meines Erachtens handelt es sich dabei um private Flächen, da sie sich ja innerhalb des Gebäudeumrisses befinden und können niemals als öffentliche Gehsteige angesehen werden!
olle3xgscheid
Fussgänger haben IMMER vorrang, egal von wem angefahren. Man stelle sich vor das war ein kkeines Kind, oder deren Kind , oder aber auch in umgekehrten Sinn, Kind , Mutter , Vater der Ordnungskräfte…
andreas
@billy31
Der Anwalt wurde gestreift, nicht überfahren.
Wie sollen Verletzungen festgestellt werden, wenn er keine hat?
Bist wohl einer von denen, die bei einem banalen Unfall sich 3 Wochen wegen Schleudertrauma krankschreiben lassen. Zum Kotzen solche Typen.
goggile
andreasTOLM BLEIBEN SIE BEI IHREN LESERBRIEFEN
prof
Nachdem der Anwalt selbst Rekurs einlegt kostet ihm das keinen Cent,auser ein bischen Zeit.Man müsste wohl auch eine Stellungnahme der Polizei hören.
heinz
Wer den Hund reizt, darf sich nicht beschweren, wenn er gebissen wird.
freitag
wobei die Polizei bzw Carabinierisstreifen mit dem Auto in Bz, auf Rad- und Gehwegen, Talferwiesen und eben in der Laubengasse schon sehr fragwürdig sind.
Effizient sind sie nicht, sondern eher nur eine Gefahr
baludergrosse
Gab es da nich vor ein paar Jahren mal einen Vorfall in den Talferwiesen, wo sie einen im Gras Liegenden angefahren haben…??? Im Gras!!!
zusagen
Fußgänger zu bestrafen, in der Stadt? Es ist der Dank auszusprechen an Herrn Aschbacher. Selbst wenn es eine Provokation war, er hat richtig gehandelt. Gäbe es nicht einige mutige Leute wie ihn, manche Autofahrer würden glatt glauben jeden überfahren zu dürfen der seine Freiheitsrechte auf der Straße auch nur im geringsten beschneidet. Andersrum werden die Rechte der Fussgänger mit drohendem Fahrverhalten getreten. Der Verlierer ist aber immer der Schwächere. Er riskiert im schlimmsten Fall unter den Rädern eines Verrückten zu landen.
fritz5
Unglaublich diese Willkür der Staatsbeamten.