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Doppelt gestraft

Der Bozner Anwalt Kurt Aschbacher berichtet von einem unglaublichen Erlebnis unter den Lauben: Er erhielt von den Carabinieri gleich zwei Strafen wegen „Betretens der Fahrbahn“.

Von Thomas Vikoler

Würden die Ordnungshüter Artikel 190 der Straßenverkehrsordnung wörtlich nehmen und entsprechend anwenden, hätten sie den ganzen Tag, speziell in Fußgängerzonen von Städten, nichts anderes zu tun, als Strafzettel wegen „Betretens der Fahrbahn“ auszustellen.

Die öffentlichen Kassen würden sich im Nu füllen: Auf Verstöße gegen die insgesamt neun Absätze des Artikels stehen immerhin Strafen von 26 bis 102 Euro.

Doch erfahrungsgemäß werden, jedenfalls in Bozen, wegen Verstößen gegen Artikel 190 keine Strafmandate ausgestellt.

Der Bozner Rechtsanwalt Kurt Aschbacher, musste am Dienstag dieser Woche allerdings erkennen, dass es auch Ausnahmen gibt. Die Carabinieri bedachten ihn am Nachmittag unter den Bozner Lauben mit gleich zwei Strafzetteln wegen „Betretens der Fahrbahn“.

Was war passiert?

Aschbacher hat das ihm Widerfahrene in einer Sachverhaltsdarstellung festgehalten, die der TAGESZEITUNG vorliegt, und die er später auch der Staatsanwaltschaft Bozen hat zukommen lassen. Er hält sich für ein Opfer von Behörden-Willkür.

Gegen 16.00 Uhr schlenderte der Anwalt demnach, vom Rathausplatz kommend, in den Bozner Lauben in Richtung Obstmarkt. Nicht unter den Arkaden, sondern auf der Straße dazwischen. Dort waren, wegen des Regentages, auch zahlreiche Touristen unterwegs. Und eine Carabinieri-Streife im Wagen.

Auf der Höhe des Kleidergeschäfts Oberrauch-Zitt wurde Aschbacher von dem Fahrzeug, so schreibt er in seiner Sachverhaltsdarstellung, am linken Bein gestreift. Er drehte sich um, um die Beamten auf das „Missgeschick“ aufmerksam zu machen.

Statt einer Entschuldigung gab es eine Personen- bzw. Ausweiskontrolle seitens der Beamten. Nach „20 Minuten“, so Aschbacher, öffnete sich die Beifahrertür des Carabinieri-Fahrzeugs. Der Beamte teilt ihm mit, dass er, Aschbacher, eine Übertretung der Straßenverkehrsordnung begangen habe.

Laut der Begründung aus dem Strafmandat hätte der Fußgänger gemäß Absatz 2 von Artikel 190 die Lauben auf dem Gehsteig und nicht auf der Fahrbahn begehen müssen. Weil ein solcher (gemeint sind wohl die Arkaden) vorhanden war. Die Strafe beläuft sich, wenn innerhalb von fünf Tagen bezahlt, auf 18,20 Euro.

Das war nicht alles: Nachdem der Anwalt den Beamten mitteilte, er werde Rekurs gegen den Strafzettel und Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft einlegen, ging er weiter. An der Kreuzung zum Obstmarkt wurde er ein zweites Mal von derselben Streife angehalten. Wieder gab es ein Übertretungsprotokoll wegen „Betretens der Fahrbahn“ gemäß Artikel 190 der Straßenverkehrsordnung.

Dies in einer verkehrsberuhigten Zone, in der speziell am Dienstag Tausende Personen zu Fuß unterwegs waren.

„Dass sich derartige Schikanen in einer Bozner verkehrsberuhigten Zone abspielten, klingt schier unglaublich“, lautet das Resümee des Anwalts. Er regt an, die Nutzung der dortigen Straßen für Fahrzeuge zu verbieten. Auch für Fahrzeuge von Ordnungshütern, die sich nicht in einem „akuten Polizeieinsatz“ befinden.

Seitens der Carabinieri gab es bis gestern keine Stellungnahme zu dem Vorfall. Am Ende werden in diesem Fall die Gerichte entscheiden, ob die beiden Strafmandate rechtmäßig waren oder nicht.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (34)

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  • andreas

    Da hat er ja Glück gehabt, dass er für eine Klage keinen teuren Anwalt nehmen muss.
    Wirkt als hätte zuerst er die Polizei und dann umgekehrt, sich gegenseitig nerven wollen.

  • hallihallo

    und so manch einer , vor allem politiker , fordern mehr polizeipräsenz.

    • andreas

      Da laufen seit Jahrzehnten täglich tausende von Leuten vorbei und die Polizei zirkuliert mit dem Auto.
      Da haben sich wohl 2 Parteien getroffen, welche Recht haben wollen.
      Stadtpolizei, Carabinieri und Polizei sind in Bozen durchaus freundlich und hilfsbereit, wenn man etwas braucht.
      Es gibt natürlich Ausnahmen, generell sind sie aber nicht ungut, sie machen auch nur ihre Arbeit.

      • pat

        jaja „nur“ ihre Arbeit xD Das typische Gutmenschdenken.
        Das ist ein klarer Fall von Amtsmissbrauch der gesetzlich schön gedeckt ist. Der nette Freund und Helfer, DAS ist die Ausnahme!

      • hallihallo

        es stimmt schon, daß man nie gerne eine strafe bekommt und wir haben auch gesehen, daß wir uns alles andere als gerne an die hunderttausende gesetzt halten. ich weiß ja auch nicht , wie das hier abgelaufen ist.
        aber ein guter bekannter von mir hat nach einem überholmanöver mit durchgehendem strich ( ohne unfall) 3 strafen bekommen, minus 17 punkte und führerscheinentzug. nur um aufzuzeigen , daß die polizei schon auch oftmals übertreibt.

        • andreas

          Das sind halt die Sanktionen für dieses Vergehen.
          Auto oder Motorrad? Mit den Autos sind sie strenger.

          Ich wurde schon mehrmals zu Recht aufgehalten und habe sofort gesagt, dass es ein Fehler meinerseits war.
          4 von 5 mal kam ich mit einer geringeren Strafe oder dem Hinweiß, ich soll den Blödsinn lassen, weg.
          3x meinte ich schlauer zu sein als sie, 3x hab ich das max. Mögliche erhalten. Das war nicht billig. 😉

          • hallihallo

            auto, der durchgehende strich ist dort immerhin 8 km lang, selbst an geraden strecken, wo das überholen möglich ist.
            jene die die striche anbringen sind sich wohl nicht bewußt , was sie mit ihrem handeln bewirken.

  • prof

    Könnte ja sein,daß der Anwalt absichtlich nicht zur Seite gegangen ist und somit provoziert hat.

  • enfo

    Diese Geschichte hat sicher zwei Seiten die gehört werden sollten. So einseitig zu berichten ist nicht wirklich seriös. Also bitte, bevor hier gegen jemanden geschossen wird, sollte man ihn auch zu Wort kommen lassen.

  • kirchhoff

    Zur falschen Zeit am falschen Ort, die falschen Leute getroffen …. ( Arschkarte gezogen, könnte man meinen ) !

  • olle3xgscheid

    Fussgänger haben IMMER vorrang, egal von wem angefahren. Man stelle sich vor das war ein kkeines Kind, oder deren Kind , oder aber auch in umgekehrten Sinn, Kind , Mutter , Vater der Ordnungskräfte…

  • andreas

    @billy31
    Der Anwalt wurde gestreift, nicht überfahren.
    Wie sollen Verletzungen festgestellt werden, wenn er keine hat?
    Bist wohl einer von denen, die bei einem banalen Unfall sich 3 Wochen wegen Schleudertrauma krankschreiben lassen. Zum Kotzen solche Typen.

  • prof

    Nachdem der Anwalt selbst Rekurs einlegt kostet ihm das keinen Cent,auser ein bischen Zeit.Man müsste wohl auch eine Stellungnahme der Polizei hören.

  • heinz

    Wer den Hund reizt, darf sich nicht beschweren, wenn er gebissen wird.

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