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Die Zarenbrunn-Lösung

Die Stadt Moskau wird den Meraner Gebäudekomplex Zarenbrunn für 30 Jahre führen.

Die Führung des Gebäudekomplexes Zarenbrunn in der Meraner Schafferstraße wird für 30 Jahre direkt der Stadt Moskau anvertraut. Die entsprechende Vereinbarung kann demnächst unterzeichnet werden, teilte Vermögenslandesrat Massimo Bessone kürzlich dem russischen Generalkonsul von Mailand, Dmitry Shtodin, bei einem Treffen in Bozen mit.

Der Gebäudekomplex umfasst die Villa St. Petersburg (bekannt Borodina), die Villa Katharina und die russisch-orthodoxe Kirche. Er ist unter anderem Sitz des gemeinnützigen Vereins Russisches Zentrum N. I. Borodina, gibt der russischen Gemeinschaft in Südtirol ein „Zuhause“ und fördert die geschichtlichen Bande zwischen Südtirol und Russland in den Bereichen Kultur, Forschung, Tourismus und Wintersport.

Bereits vor einigen Monaten hatte die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Bessone eine Vereinbarung mit der Stadt Moskau genehmigt und – wie Bessone berichtet – ist nach einigen verwaltungstechnischen Schritten nun der Weg für die Unterzeichnung frei: „Damit stellt das Land die Gebäude des Komplexes Zarenbrunn dem Zentrum Borodina weiterhin für Aktivitäten der russischen Gemeinschaft, für Treffen sowie kulturelle und sportliche Veranstaltungen aller Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.“

Laut Generalkonsul Shtodin wird aller Voraussicht nach der Betrieb für öffentliche Dienste der Stadt Moskau der direkte Vertragspartner des Landes Südtirol sein und die Kosten von rund 3,5 Millionen Euro für die Restaurierung und Instandhaltung der Gebäude übernehmen.

Shtodin bezeichnete dies als „wichtige Investition in eines der wenigen russischen Kulturzentren auf italienischem Boden.“

Der Gebäudekomplex Zarenbrunn geht auf das Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Damals hatte eine der in Meran wohnhaften russischen Adelsfamilien den Meraner Architekten Tobias Brenner mit dem Bau der Gebäude beauftragt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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