Die erste Mischzone

Die Landesregierung hat die von der Gemeinde Vahrn beantragten Abänderungen zum Bauleitplan gutgeheißen. Die Gemeinde hatte die Vorschriften und Bedingungen der Kommission Natur, Landschaft und Raumentwicklung (KNLR) in ihrem Ratsbeschluss berücksichtigt. Aus diesem Grund hat die Landesregierung auf Vorschlag der Landesrätin für Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege Maria Hochgruber Kuenzer grünes Licht für die Abänderungen gegeben und das Wohngebiet mit Mischnutzung „Grieswiesen“ mit einer Fläche von 585 m2 ausgewiesen.
Wie Landesrätin Hochgruber Kuenzer ist dies die erste Zweckbestimmung dieser Art:
„Wir haben die Zweckbestimmung ‚Wohngebiet mit Mischnutzung‘ mit dem neuen Landesgesetz Raum und Landschaft eingeführt. Bisher waren die Zonen fürs Wohnen und Arbeiten klar getrennt.“
Selbstverständlich seien nur gewerbliche Tätigkeiten zulässig, die die Wohn- und Lebensqualität nicht einschränken, sagt die Landesrätin: „Das sogenannte Mischgebiet bringt einen großen Mehrwert mit sich: Es vereint leben, wohnen und arbeiten. Zudem hilft es, den Bodenverbrauch und auch den Verkehr innerhalb der Ortschaften zu verringern.“
Im konkreten Fall der Gemeinde Vahrn werde aber nicht nur ein zukunftsweisendes raumplanerisches Prinzip umgesetzt: „Hier wird ein gesellschaftlich wichtiger Akzent gesetzt, denn es soll ein Einfamilienhausentstehen, das zukünftig auch als Mehrgenerationenhaushalt genutzt werden kann. Ein Vorhaben, das ich angesichts des demografischen Wandels sehr begrüße.“
Laut Artikel 24 des Landesgesetzes Raum und Landschaft ist das Mischgebiet „vorwiegend zum Wohnen“ bestimmt, aber auch für andere, mit dem Wohnen vereinbare Zweckbestimmungen.
Im Mischgebiet müssen mindestens 60 Prozent der Baumasse und der Fläche zur Wohnnutzung bestimmt werden und der Gemeindeplan muss eine Baudichte von mindestens 1,50 m³ pro Quadratmeter vorsehen.
Für den Vahrner Bürgermeister und Präsident des Gemeindenverbandes Andreas Schatzer ist das Mischgebiet eine „gute Sache: Wir haben die vom neuen Gesetz Raum und Landschaft geschaffene Möglichkeit überzeugt genutzt. Als Präsident des Gemeindenverbandes hoffe ich, dass andere Gemeinden folgen, denn vorsorglicher Umgang mit der Ressource Boden ist das Gebot der Stunde.“
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Kommentare (5)
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george
Diese Zone hat nur den Namen „Mischzone“, wird aber sowieso nur mit Wohnungen verbaut, weil sie so klein ist, dass sie als Mischzone gar nicht gebrauchbar ist; also kein Beispiel für andere Gemeinden.
wurm
Was kann auf 585 qm gemischt werden – eigentlich zu wenig qm um etwas zu mischen – im Normalfall eine halbe Bauparzelle – einfach toll –
Oder sehe ich das total falsch…..???
yakari
Auf 585 m2 geht sich ein Einfamilienhaus mit Werkstatt aus. Wo da wohl das ÖFFENTLICHE Interesse versteckt ist?
pingoballino1955
Frau Hochgruber Kuenzer,schauen sie dass sie in die Gänge kommen,mit der 110% Bonus Problematik,höchste Zeit,einfach nur zum Staunen was ihr euch diesbezüglich leistet! Vonwegen Italien,da klappt es!