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Falsche Wirkung?

Foto: Sabes/ 123RF.com

Eine widersprüchliche Formulierung im Staatsgesetz und ihre Folgen: Fällt die Impfpflicht für das Sanitätspersonal?

von Matthias Kofler

Für Renate Holzeisen ist es ein „SuperGau an Rechtswidrigkeiten“, für die Verantwortlichen im Sanitätsbetrieb eine weitere ungute Episode im Streit um die Impfpflicht für das eigene Personal.

Was ist passiert?

Holzeisen hatte gemeinsam mit einer Mandantin – es handelt sich um eine Bedienstete des Sanitätsbetriebs – das Impfzentrum in der Landeshauptstadt aufgesucht. Noch bevor es zur Verabreichung des Vakzins kam, zog Holzeisen einen Zettel aus der Tasche, den sie dem Impfarzt zur Unterzeichnung vorlegte. Mit seiner Unterschrift sollte der Arzt bestätigen, dass der verabreichte Impfstoff – so wie im Staatsgesetz festgehalten – gegen eine Ansteckung mit dem SARS-COV2-Virus schütze. Artikel 4 des Staatsgesetzes Nr. 44/2021 sieht bekanntlich vor, dass sich alle MitarbeiterInnen des Sanitätsbetriebs gegen das Coronavirus impfen lassen müssen. Wer sich weigert, wird suspendiert. Der Impfarzt im Holzeisen-Fall weigerte sich, das Papier zu unterzeichnen.

Die Bozner Anwältin, die für viele Impfskeptiker und -gegner zur Ikone geworden ist, verständigte daraufhin die Carabinieri, die zum Vorfall ein Protokoll anfertigten. Für Holzeisen ist klar: Der Arzt konnte das Schreiben nicht unterzeichnen, weil er damit eine schwerwiegende Straftrat, und zwar eine Falschbeurkundung, begangen hätte. Laut der von der EU-Kommission beschlossenen Zulassungsdokumentation schützen die vier zugelassenen Impfstoffe (Comirnaty von Pfizer/BioNTech, Moderna jetzt Spikevax, AstraZeneca jetzt Vaxzevria und Janssen von Johnson & Johnson) nämlich nicht vor einer Infektion mit dem Virus, sondern vor einer Erkrankung an Covid-19. Somit stehen die Angaben der Hersteller im Widerspruch zu den Vorgaben im Staatsgesetz.

Holzeisen wörtlich: „Die vier experimentellen Substanzen, die zur Anwendung kommen, wurden nicht dafür zugelassen, um eine Infektion mit dem Virus, sondern um eine eventuelle Krankheit zu verhindern.“ Derzeit würden in Südtirol, als erstes Gebiet italienweit, massenhaft Mitglieder des Gesundheitspersonals nicht nur auf der Basis einer in sich verfassungs- und grob menschenrechtswidrigen gesetzlichen Verpflichtung, sondern darüber hinaus einer derzeit gar nicht erfüllbaren Verpflichtung von der Arbeitsstelle ohne Gehaltsbezug suspendiert. „Auch die ,Geimpften‘ können sich weiterhin mit dem Virus anstecken und den Virus weitergeben, so wie auch all jene Mitglieder des Gesundheitspersonals, die von der Impfung aufgrund bestimmter ganz weniger Vorerkrankungen befreit wurden und weiterhin im Patientenkontakt tätig sind“, meint Holzeisen. Das was derzeit Tausenden von Familien in Südtirol Existenzängste und große, unverzeihliche Sorgen bereite, sei „auf einer großen Lüge und Amtsmissbrauch kolossalen Ausmaßes begründet“.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (69)

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  • unglaublich

    Genau so ist es. Geimpfte können sich weiterhin infizieren und das Virus weitergeben. Und das hat man vielen Geimpften einfach nicht eindeutig kommuniziert. Danke Fr. Holzeisen!

  • steve

    Das übliche Holzeisen Theater!
    Wie furchtbar ein kleiner Fehler im Gesetz: bitte Herr Draghi stellens das richtig!
    Traurig wie tief diese Stadttussi gesunken ist.

  • kritiker

    Von den Impfärzten wird eindeutig kommuniziert, dass die Impfung ziemlich sicher vor schwerer Erkrankung schützt, aber nicht unbedingt in jedem Fall vor einer Infektion ! Wer halbwegs seriöse Medien konsumiert oder das öffentlich rechtliche Fernsehen, weiss das auch schon längst.

  • vinsch

    es geht nicht darum, was Ärzte kommunizieren, sondern dass das Gesetz verfassugswidrig ist. Das Pflegepersonal zu suspendieren war und ist verfassungswidrig. Aber spätestens bei der Impfpflicht bei Lehrern wäre die Impfpflicht gefallen. Danke Frau Holzeisen.

    • steve

      Sagt wer? Die Tsch… vom Vinschgau?
      Wenn sie die Verfassung genauer lesen, nicht nur den Artikel zur persönlichen Freiheit, der ihnen so gefällt, dann steht da auch was von Gesundheit…
      Außerdem ist ein Gesetz verfassungswidrig, wenn das Verfassungsgericht und nicht irgendjemand vom Vinschgau urteilt, dass es so ist.

  • andreas

    Die Holzeisen lag schon beim Flughafen daneben, auch wenn sie ein paar Neunmalkluge zur Unterschrift für die Klage animiert hat und wird auch hier mit ihren Mitstreitern Loacker, Unterholzner und Pöder daneben liegen.

    Wobei, sie sagt ja, dass sie einem weltweiten Netz von Impfgegnerkoryphäen angehört, was immer das sein soll.

  • genuaischgenua

    Natürlich helfen die Impfungen auch gegen eine Infektion, aber zu einem niedrigeren Prozentsatz als gegen eine Erkrankung mit schweren Verlauf. Wurde auch nie anders behauptet und so wurden die Impfstoffe auch zugelassen. 100% gibt es in der Medizin nicht. Da mittlerweile jeder die Möglichkeit gehabt haben sollte sich impfen zu lassen, könnte man doch auch bei uns auf den Freedom day setzen. Impfverweigerer (nicht jene die aus medizinischer Sicht nicht impfen lassen können) können sich ja dann hinter den ganzen schwererkrankten vollständig Geimpften für einen Platz auf Intensiv anstellen.

  • schwarzesschaf

    Na gut dann sollen die impfgegner die vollmacht unterschreiben das sie nicht beatmet werden solllen.

  • george

    Ungereimtheiten, aggressiven Verhaltensweisen, viel Geschwätz, recht viel mehr ist hier bei vielen Schreibern in ihren Kommentaren nicht enthalten.
    Was soll man hier dazu noch sagen? Soll man etwa dieses leere Stroh nochmals dreschen?

  • 2xnachgedacht

    zum angst bekommen die gehässigkeit hier drin…und zwar schon bei dieser handvoll kommentaren…hochgerechnet auf alle bürger- so in ungefähr sind studien ja aufgebaut- ist der geschichtsverlauf vor 80 jahren leichter nachvollziehbar… es hat sich in den köpfen wenig geändert.

  • meintag

    Habe mitbekommen dass Covidpositive in der Ersten Hilfe in 2 Gruppen eingeteilt werden. Die Ungeimpften und Geimpften. Daraufhin entscheiden die Ärzte welche weiteren Massnahmen im Einbezug der abgeklärten Krankheitssymtome ergriffen werden. Auch der Krankheitsbericht wird vom Arzt geschrieben und unterzeichnet. Folglich sollte sich Frau DD. Holzeisen auf diese Sachlage konzentrieren da im Falle des Ablebens wiederum ein Arzt den Totenschein ausstellt.
    Es liegt in der Natur des Menschen sich vor Gefahren von Aussen zu schützen. Aber in der heutigen Zeit braucht Er medizinische Hilfe welche dann im Erwägen des behandelnden Arztes liegt.

  • andreas

    @2xnachgedacht
    Versuch es mit einem dritten Mal, vielleicht kommt dann etwas Vernüftiges.

  • tirolersepp

    3 X G:

    Geimpft – getestet – genesen und wir alle können uns wieder halbwegs frei bewegen !

    Was ist da eigentlich schwierig zu verstehen !!!

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