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Heilende Wirkung

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Die Genehmigungen für den seit 2014 an der Mühlbachpromenade aufgestellten Handy-Umsetzer sind vom Staatsrat nachträglich für rechtskonform erklärt worden.

von Thomas Vikoler

Die Zeiten, in denen sich Bürgerinitiativen gegen neue Mobilfunk-Umsetzer bildeten, scheinen vorbei. Doch im Jahre 2014 waren sie aktiv, etwa nach der Errichtung eines 40 Meter hohen Mastes auf einem Grundstück neben dem Sitz der Bozner Stadtgärtnerei an der Mühlbachpromenade.

Es gab Sit-ins vor dem Umsetzer der Telefongesellschaft Wind, Pressekonferenzen und schließlich ein Rekurs von 63 Anwohnern gegen die entsprechenden Genehmigungen durch Land und Gemeinde Bozen.

Zwei Jahre später, im Juni 2016, gab das Bozner Verwaltungsgericht dem Rekurs statt. Es bemängelte, dass die Dienststellenkonferenz für Kommunikations-Anlagen (KIS) am 8. April 2014 ein unbegründetes positives Gutachten für den Mast abgegeben hatte, allerdings erst am 16. Dezember 2014, als er bereits stand, eine „Zusatz“-Begründung nachlieferte. „Die Begründung muss einem Verwaltungsakt vorausgehen und nicht aus diesem folgen“, hieß es im Urteil des Verwaltungsgerichts.

Ein Urteil, das die VI. Sektion des Staatsrates nun aufgehoben hat. Der Mast steht seit 2014 regulär an Ort und Stelle.

Warum?

Der Staatsrat hält die nachgelieferte Begründung für das positive Gutachten des KIS durchaus für zulässig. „Es mag sein, dass nachträgliche Begründungen in Gerichtsverfahren nicht erlaubt sind, in diesem Fall kommt sie aber von derselben Verwaltung, die zuvor ein Gutachten ohne Begründung vorgelegt hatte“, heißt es in der Urteilsbegründung des Staatsrates.

Die „posthume“ Begründung ist also doch möglich. Im konkreten Fall habe sie sogar eine „heilende Wirkung“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Außerdem finden die Staatsrats-Richter, dass im Grieser Grünkeil kein absolutes Bauverbot besteht, jedenfalls seien Umsetzer nicht eigens im Landschaftsplan angeführt.

Die 63 Rekurssteller, denen das Verwaltungsgericht 3.000 Euro Verfahrensspesen zugesprochen hatte, müssen laut Urteil ihre Anwälte für beide Instanzen selbst bezahlen.

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