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Die zweite SoFo-Anklage

Luis Durnwalder

Es hört nicht auf für Alt-LH Luis Durnwalder: Nach dem rechtskräftigen Schuldspruch wegen Unterschlagung aus dem SoFo gibt es nun eine Anklage wegen „vergessener“ Kompensationen aus den Jahren 2012 und 2013. Es geht um 24.000 Euro.

Von Thomas Vikoler

Die zeitliche Überschneidung ist wohl rein zufällig, denn die zweite Anklage gegen Alt-LH Luis Durnwalder zum Sonderfonds (SoFo) erfolgte bereits vor einigen Monaten. Aber das Urteil der Kassation, mit dem der frühere Landeshauptmann vergangene Woche rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Amts-Unterschlagung verurteilt worden ist, spielt auch in diesem Verfahren eine erhebliche Rolle.

Es hört also nicht auf für Durnwalder, der sich von der Justiz verfolgt fühlt und vergangene Woche Vorwürfe gegen die Landesverwaltung wegen mangelnder Unterstützung in dem ersten Strafverfahren und in dem Verfahren vor dem Rechnungshof (ebenfalls mit rechtskräftiger Verurteilung) erhob.

Im zweiten Verfahren, zu dem am Dienstag am Landesgericht die Vorverhandlung stattfand, geht es um „vergessene“ Kompensationen aus den Jahren 2012 und 2013, die im Zuge der ersten Ermittlung des damaligen Oberstaatsanwaltes Guido Rispoli nicht berücksichtigt worden waren. Private Ausgaben in Höhe von 24.000 Euro, die während eines Zeitraumes fünf Monaten über den Sonderfonds verrechnet wurden.

Nach dem zweitinstanzlichen Schuldspruch gegen Durnwalder vor dem Berufungsgericht des Rechnungshofes beauftragte die Staatsanwaltschaft die Finanzwache, die in der ersten Anklage nicht berücksichtigten Kompensationen zu untersuchen.

Und man wurde offenbar fündig. Diese privaten Ausgaben aus dem SoFo waren als erstes von der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof beanstandet worden.

Zur Erinnerung: Der damalige Landeshauptmann hatte, wie er und seine Anwälte stets betonen, gegenüber dem SoFo wegen aus der eigenen Tasche vorgestreckter Spenden stets ein Guthaben, wie auch die peniblen Abrechnungen dokumentierten.

Doch spätestens nach Aufhebung des zweitinstanzlichen Freispruchs durch die Kassation (Durnwalder war auch am Landesgericht vom Vorwurf der Amtsunterschlagung freigesprochen worden) wurde mehr als deutlich: Kompensationen von privatem mit öffentlichem Geld sind nach den Vorstellungen der römischen Höchstrichter nicht erlaubt. Öffentliches Geld darf grundsätzlich nicht für private Zwecke verwendet werden.

Das Oberlandesgericht Trient verurteilte Durnwalder deshalb 2019 im zweite Berufungsverfahren zu zweieinhalb Jahren Haft, vergangene Woche wies die Kassation die Beschwerde gegen den Schuldspruch als unzulässig ab. Die Urteilsbegründung wird in einigen Monaten nachgeliefert.

Aus diesem Grund beantragte Verteidiger Brandstätter bei der gestrigen Vorverhandlung zum zweiten SoFo-Strafverfahren gegen den Alt-LH eine Vertagung, die auch gewährt wurde. Die nächste Verhandlung findet im November statt. Bis dahin wird man mehr oder weniger wissen, in welche Richtung

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (38)

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  • steve

    Das war schon sehr fies vom Alt-LH die Schuld am Kassationsurteil der neuen Landesregierung zu geben.
    Wer hat denn Steuergelder als Trinkgelder verteilt und davon profitiert?
    Ausserdem glaub ich nicht dass der Kassationsgerichtshof nach der Pfeife vom Kompatscher tanzt nicht nur weil wir Gewaltenteilung haben. 🙂
    Durnwalder der meist überschätzte LH in Südtirol…

  • andreas

    „Kompensationen von privatem mit öffentlichem Geld sind nach den Vorstellungen der römischen Höchstrichter nicht erlaubt. Öffentliches Geld darf grundsätzlich nicht für private Zwecke verwendet werden.“

    Was ist denn das für ein Satz?
    Es handelt sich hier nicht um eine „Vorstellungen“ der römischen Höchstrichter, sondern um eine allgemein bekannte Tatsache, über welche sich halt manche Dorf- oder Provinzfürsten meinen hinwegsetzen zu müssen.

    Wenn Durnwalder in 5 Monaten ca. 24.000 Euro vergessen hat, bedeutet das, dass er durchschnittlich private Ausgaben von ca. 4.500 – 5.000 Euro monatlich hatte und diese mit den Fondgeldern verrechnet werden mussten.
    Hatte der einen privaten Buchhalter oder war eine Sekretärin primär damit beschäftigt, sich um seine privaten Angelegenheiten zu kümmern, auch wenn er gar nicht berechtigt war, diese mit private Angelegenheiten zu betrauen?

  • pingoballino1955

    Strafe wem Strafe gebürt,BASTA und gut so,für diesen ehemaligen Oberkaiser!!!

  • fliege

    Diese Provinzfürsten und Dorfkaiser müssen endlich wieder auf den Boden der Realität zurück geholt werden, gut so

  • prof

    Ich will ALH Durnwalder gar nicht verteidigen,aber ich bin mir sicher,daß einige (viele) die ihn jetzt verurteilen, aber als er noch LH war sich vor ihn Verneigten und ihm fast in den A…… gekrochen sind.

  • ostern

    Steuergelder die der Alt.L.H. vielfach von den Arbeitnehmern kassiert hat,
    und vielfach für das Wohl des Bauernstandes gesorgt hat. Diese Ungerechtigkeit soll auch einmal erwähnt werden.

  • george

    Ein alter mit sich und der Welt hadernder Alt-LH, der es schön haben könnte, wenn er mit dem, was er hat, zufrieden leben würde.

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