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Vergewaltigung am Rücksitz

Drei Jahre und vier Monate Haft für einen Maurer aus Barletta wegen Vergewaltigung einer 18-jährigen Südtirolerin.

von Thomas Vikoler

Für einen Richtersenat unter Vorsitz von Carla Scheidle (Beisitzer: Julia Dorfmann und Federico Secchi) ist es eindeutig erwiesen, dass es in dem Chevrolet Aveo zu einem sexuellen Übergriff gekommen ist. Sex zwischen einem damals 20-jährigen Bauarbeiter aus Barletta und einer damals 18-jährigen Südtirolerin. Ein nicht einvernehmlicher Geschlechtsakt, womit Strafrechtartikel 609nonies erfüllt ist.

Die Straftat ereignete sich am 26. September 2016 nach einem Diskobesuch auf der Staatstraße zwischen Gargazon und Sinich. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bozen versuchte der Mann die 18-Jährige zunächst auf dem hinteren Sitz des Kleinwagens zu küssen. Als diese sich weigerte, wurde sie vergewaltigt.

Die junge Frau ließ sich am nächsten Tag von einem Arzt untersuchen, das Ergebnis der Untersuchung bestätigte die Angaben der jungen Frau. Im Prozess zeigte sich zudem, dass die Hose des mutmaßliches Opfers zerrissen worden war. Das Beweisstück befand sich in der Asservatenkammer im Bozner Tribunal.

Nun ist am Landesgericht Bozen das Urteil zu diesem Vorfall vor knapp fünf Jahren gefallen. Der Mann aus Barletta, wurde wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Er muss der Südtirolerin, die sich als Zivilpartei in den Prozess eingelassen hatte, 8.000 Euro als Anzahlung auf das Schmerzensgeld entrichten und außerdem ihre Prozessspesen in der Höhe von 3.870 Euro entrichten. Als Anwalt der Nebenklägerin trat Andreas Tscholl auf. Als (verschmerzbare) Nebenstrafe wurde der Angeklagte zudem für fünf Jahre aus allen öffentlichen Ämtern ausgeschlossen.

Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.

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