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Gefährliche Tinte

Foto: lpa

Im Jänner 2022 wird die neue EU-Verordnung zu Tätowier-Farben und Permanent Make-up in Kraft treten. LR Vettorato: „Mehr Kontrollen zum Wohle der Konsumenten.“

Mit Jänner 2022 wird in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Verordnung 2020/2081 in Kraft treten: Sie regelt die Qualität und Sicherheit von Tätowierfarben und Permanent Make-up. Alle Produzenten, Vertriebshändler und Nutzer (in diesem Fall die Tätowier-Studios) müssen sich an die in ganz Europa einheitlichen Vorschriften halten. Die Verantwortung für die Sicherheit der in den Tattoo-Farben enthaltenen chemischen Substanzen sowie auch die damit zusammenhängende strafrechtliche Verantwortung geht zu ihren Lasten. Ziel ist ein größerer Schutz der Konsumenten. Denn immerhin tragen rund 12 Prozent der EU-Bürgerinnen und Bürger ein Tattoo. Und das Interesse an Tätowierungen steigt, vor allem bei Jugendlichen, weiter an.

Federführend in Italien

Wie Umweltlandesrat Giuliano Vettorato berichtet, hat bei der Ausarbeitung der neuen Verordnung Italien, wie andere Mitgliedsstaaten auch, mitgewirkt: „Die zuständigen Ministerien konnten dabei für den technisch-analytischen Teil auf die Kompetenz der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz und der Umweltagentur Piemont (ARPA Piemonte) zurückgreifen, die bereits seit Jahren amtliche Kontrollen von Tattoo-Farben und Permanent Make-up durchführen.“

In der Entwicklung und Validierung neuer Analysemethoden zur Feststellung gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe in Tattoo-Farben und Permanent Make-up ist die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz italienweit federführend. Sie erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium und der Obersten Gesundheitsbehörde. „Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unweltagentur, die sich durch Professionalität und Kompetenz auszeichnen. Auf diese Wertschätzung auf nationaler Ebene können wir zu Recht stolz sein“, betont der Umweltlandesrat.

Farbige Tinten in oberen Hautschichten

Bei einer Tätowierung – ebenso wie bei Permanent Make-up – werden farbige Tinten in die oberen Hautschichten gespritzt, die langfristig dort bleiben und damit den Körper auf Dauer mit gewissen Chemikalien in Kontakt bringen. „Es handelt sich um eine Mischung verschiedener chemischer Substanzen: Darunter können auch gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe sein, die Hautallergien, genetische Mutationen oder Krebs verursachen können“, erklärt Flavio Ciesa, Experte im Labor für Lebensmittelanalysen der Landesumweltagentur.

Auch könnten die Farbpigmente von der Haut zu anderen Organen wie Lymphknoten oder Leber wandern, weshalb Ciesa rät, sich vor dem Tätowieren gut zu informieren: „Tattoos können nur mit Hilfe von Laser wieder entfernt werden. Dabei werden die Farbpigmente in kleinere Moleküle zerteilt, sie verschwinden aber nicht. Sind darin gesundheitsschädliche Substanzen enthalten, können diese im Körper zirkulieren“, gibt Ciesa zu Bedenken.

50 Prozent der Tattoo-Farben nicht ordnungsgemäß

Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz überprüft regelmäßig die auf dem Markt erhältlichen Tinten, von denen der Sanitätsbetrieb oder die Gesundheitspoliziei (NAS) Proben nehmen.

Wie Luca D’Ambrosio, Direktor des Labors für Lebensmittelanalysen und Produktsicherheit, betont, ergeben sich mit Farben auf der Basis von rot und gelb die größten Schwierigkeiten, was die aromatischen Amine betrifft. In den Schwarztönen sind es vor allem die polyzyklischen Kohlenstoffe, die gesundheitsgefährdend sind. Zudem müsse auf die Konzentration von Schwermetallen geachtet werden.

„Rund 50 Prozent der für Tattoos und Permanent Make-up verwendeten Farben entsprechen derzeit nicht den geltenden Bestimmungen – ein besorgniserregender Wert“, unterstreicht D’Ambrosio. Mit Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung zu den Kontrollen von Tattoo-Farben soll das besser werden.

Weitere Informationen zum Thema Tattoo-Farben und Farben für Permanent Make-up finden sich auf den Webseiten des Landes zum Thema „Umwelt“ im Bereich „Lebensmittel und Produktsicherheit„.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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