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Der fleißige Förster

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Tische und Stühle für Privatpersonen – gefertigt mit Holz aus dem Eigentum der Landesverwaltung: Der Leiter einer Südtiroler Forststation steht wegen Amtsunterschlagung vor Gericht.

von Thomas Vikoler

Es gibt öffentliche Angestellte, die ihre Tätigkeit nicht vollends ausfüllt. Oder sie haben besondere technische Fähigkeiten, die sich in ihrem (Haupt)Beruf nicht voll ausleben können. So wie der Leiter einer Südtiroler Forststation, der nun in Bozen wegen des Verdachts der Amtsunterschlagung vor Gericht steht. Am Montag fand die erste Hauptverhandlung vor einem Richtersenat unter Vorsitz von Stefan Tappeiner statt.

Dem Förster wird nicht etwa vorgeworfen, er sei während seiner Arbeitszeit seiner Leidenschaft für Holzverarbeitung nachgegangen. Dann würde der Vorwurf der Staatsanwaltschaft auf Betrug gegen die öffentliche Verwaltung lauten.

Nein es geht um das Material, das er für seine private Nebentätigkeit als Tischler verwendete. Und wo er sie ausübte – laut Anklage in den Räumlichkeiten der Forstverwaltung.

Was war passiert?

Die Staatsanwaltschaft war im Jahre 2018 von einer nicht näher bekannten Quelle über die Umtriebe des Forststations-Leiters informiert worden und leitete eine Strafverfahren gegen ihn. Die Überprüfung des Hinweises ergab, dass der Tatverdächtige in jenem Jahr handwerklich sehr aktiv war: Er fertigte eine Sitzgarnitur bestehend aus zwei Bänken mit einer Länge von fünf Metern, die anfänglich sogar an einer öffentlichen Bushaltestelle stand, später in einem Magazin landete. Außerdem wurden von den Ermittlern an der Talstation eines Skigebiets zwei Tische für den Außenbereich mit einer Länge von fünf  Metern und ein Tisch aus Kirschholz angetroffen. Hergestellt hat sie laut Anklage der Oberförster.

Für weitere Abnehmer soll er zudem einen Tisch mit zwei Sitzbänken, mehrere Holzfüße für Tische und Sitzbänke sowie einen Futterstand aus Eisen und Holz für Tiere getischlert haben.

Das Problem dabei: Alles wurde in den Räumlichkeiten der Forstverwaltung gefertigt – und mit Materialien, die ihr gehören. U.a. Fichtenbretter, Lärchenrundholz, Eisenpiloten, Eisenkleinteile, Lärchenholz und Zirbenholz.

Ob der Forstamtsleiter sich der Amtsunterschlagung schuldig gemacht hat, wird der nun begonnene Prozess am Landesgericht zeigen. Der Strafrahmen für dieses Delikt liegt zwischen vier und zehneinhalb Jahren. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung droht dem Oberförster die Entlassung aus dem Landesdienst.

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