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Die Anklage

Die Staatsanwaltschaft hat zum Rodelunfall am Rittner Horn Anklage gegen Lift-Präsident Siegfried Wolfsgruber erhoben.

von Thomas Vikoler

Es geht auch um Fahrgäste und den Tatverdacht der fahrlässigen Tötung, aber es ist ein wesentlich anderer Fall als jener von Stresa. Gemeint ist die Ermittlung der Staatsanwaltschaft Bozen zum Rodelunfall, der sich am 4. Jänner 2019 am Rittner Horn ereignete. Die 38-jährige Touristin Renata Dyakowska und ihre achtjährige Tochter Emily Formisano waren trotz Warnschildern über eine schwarze Skipiste mit einer geliehenen Rodel abgefahren und prallten gegen einen Baum. Das Mädchen verstarb an der Unfallstelle, die Mutter 40 Tage später im Krankenhaus.

Nun hat die Staatsanwaltschaft Bozen, die ursprünglich den Fall archivieren wollte (es folgten vom Richter angeordnete weitere Ermittlungen), Anklage gegen Siegfried Wolfsgruber, dem Präsidenten der Rittner Liftgesellschaft erhoben. Er muss sich bei der Vorverhandlung am Landesgericht am 8. September als einziger verantworten. Das Verfahren gegen den Vater und Ehemann der Verstorbenen war eingestellt worden, nachdem dieser bezeugen konnte, seine Frau vor einer Abfahrt gewarnt zu haben.

Wolfsgruber, der von den Anwälten Paride D’ Abbiero und Andreas Aghetle vertreten wird, wirft die Staatsanwaltschaft u.a. vor, für keine klare Abgrenzung zwischen Rodelbahn und Skipiste gesorgt und die Skipiste am Unfallort nicht ausreichend abgesichert zu haben.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (14)

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  • hallihallo

    unteruns, meinst du wirklich , daß sich jemand von einem „liftmann“ sagen läßt, daß er da nicht runterrodeln darf. der mann wurde freigesprochen, weil er die frau hingewiesen hat, da nicht runterzurodeln. ja wenn sich die frau von ihrem eigenen mannn nichts sagen läßt, dann gehe ich davon aus , daß wohl alles nichts nützt.
    man nennt das eigenverantwortung und ich bin sicher in keinem anderen land würde man die schuld bei den anderen suchen.
    sie hat ihre „selbstüberschätzung“ , nennen wir es so, teuer bezahlt.

    • hallihallo

      außerdem ist hier der präsident angeklagt, nicht der liftmann.
      der liftmann ist keine amtsperson und kann niemand hindern, irgendwo hinzugehen. höchstens bei lift müssen die leute seinen anweisungen folgen.

  • wichtigmacher

    Typisch Südtiroler, wollen am internationalen Parkett mittanzen, prahlen mit internationalem Tourismus, und dabei sind die zu blöd, offizielle, international verständliche, mehrsprachige Beschilderungen anzubringen – klar ist das ein gefundenes Fressen für Rechtsanwälte

    • hallihallo

      für bestimmte leute kann man anbringen, was man will. sie verstehen es trotzdem nicht. und selbst wenn man es ihnen erklärt, wie es anscheinend der ehemann gemacht hat, tun sie trotzdem was sie wollen. also laßt es, bei anderen die schuld zu suchen. r.ip. für mutter und kind.

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