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Nachträgliche Hilfe

Spät aber doch hat die Landesregierung die Covid-Hilfen für Familien und Einzelpersonen genehmigt. Vorgesehen ist eine rückwirkende Aufstockung oder Auszahlung der Beiträge. Die Details.

von Heinrich Schwarz

Nach wochenlangen Verzögerungen hat die Landesregierung gestern die neuen Covid-Hilfen für Familien und Einzelpersonen genehmigt. „Es handelt sich um das dritte Landeshilfspaket für Familien – nach jenen im Frühjahr und Dezember des Vorjahres. Mit dieser Unterstützung ergänzen wir die staatlichen Hilfen sowie die normalen Sozialleistungen wie Mindesteinkommen und Mietbeitrag auf Landesebene“, sagt Soziallandesrätin Waltraud Deeg.

Die gestern genehmigte Hilfsmaßnahme sieht neue und rückwirkend geltende Kriterien für die seit Dezember bestehende „Covid-Soforthilfe“ und den „Sonderbeitrag für Miete und Wohnnebenkosten“ vor. Wer bereits einen Beitrag bezogen hat, kann nun nachträglich um eine Aufstockung ansuchen. Und wer aufgrund der bisherigen Kriterien keinen Zugang zu den Hilfsgeldern hatte (weil etwa das Einkommen oder das Vermögen zu hoch war), bekommt die Beiträge jetzt rückwirkend ausbezahlt. Besonders Saisonarbeitskräfte sollen davon profitieren.

ALLE DETAILS LESEN SIE IN DER MITTWOCH-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.

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