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Neuer Vorstand

Valentina Burger wurde zur neuen Vorsitzenden des Landesverbandes der Sozialberufe gewählt, den stellvertretenden Vorsitz übernimmt Christian Huber.

Valentina Burger, kommt aus dem Bereich der Kleinkindbetreuerinnen, wo es aus arbeitsmarktpolitischer Sicht, um die Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Ausweitung von Kinderbetreuungsangeboten und um die Rahmenbedingungen für Mitarbeiterinnen in diesem Bereich geht.

Christian Huber,kommt aus dem Bereich Menschen mit Behinderung, das Arbeitsspektrum in diesem Beruf, reicht von der Unterstützung bei allen Verrichtungen des täglichen Lebens bis hin zu komplexen therapeutischen Maßnahmen und Trainings.

Beides wichtige Sozialberufe, wobei man alle Sozialberufe, grundsätzlich als unverzichtbaren Berufe für die Gesellschaft bezeichnen muss.

Unterstützt werden beide vom Vorstand, der sich wie folgt zusammensetzt:

Renate Fink, aus dem Bereich der Seniorenwohnheime

Wilhelmina Pernstich, aus dem Bereich der Hauspflege

und Lea Zelger, Studierende an der Landesfachschule für Sozialberufe Hannah Arendt.

Es sei eine Bereicherung für den Landesverband, dass es gelungen ist, auch eine Studierende der Landesfachschule für Sozialberufe Hannah Arendt, für die Kandidatur zugewinnen, so heißt es in einer Aussendung. So gelinge es, eine Brücke von Menschen, die im Sozialberuf arbeiten und jenen, die sich ausbilden lassen, zu bauen.

Mit dieser Zusammensetzung  könne es wiederum gelingen, die unterschiedlichen Bereiche in denen die Mitarbeiterinnen aus den Sozialberufen arbeiten, abzudecken, schreibt der Verband einer Aussendung.

Der scheidende Vorstand unter dem Vorsitz von Kathrin Huebser wünscht  der neuen Vorsitzenden und dem Vorstand alles Gute für die anstehenden Herausforderungen.

Der neugewählte Vorstand wird Begonnenes weiterentwickeln und sicher auch Neues wagen.

Dabei wird das Landesgesetz für die Sozialberufe, ein primäres Ziel sein und bleiben.

In der Aussendung heißt es weiter:

Weiterhin beschäftigen werden uns, die Covid-19 Pandemie und die Situation der Mitarbeiterinnen, welche durch die Impfplicht der Gesundheit– und Sozialberufe in Italien und durch das Gutachten der Anwaltschaft des Landes, eine noch nie dagewesene Spaltung erleben.

Das Gutachten der Anwaltschaft des Landes sagt, dass die im Gesetzesdekret 44/2021 vorgesehene Impfpflicht der Gesundheit- und Sozialberufe, nur die stationären und teilstationären Dienste im Gesundheits-und Sozialwesen betroffen sind.

Welche Aus- und Folgewirkungen, die Impflicht und das Gutachten der Anwaltschaft des Landes

haben, sind absehbar.

Wir werden Mitarbeiterinnen aus den Sozialberufen an andere Bereiche verlieren, die geimpften Mitarbeiterinnen werden überbelastet, die Spaltungen innerhalb der Mitarbeiterinnen werden zunehmen,  Abwanderungen zu ambulanten Dienste und Zwangsversetzungen, werden die Folge sein.

Zudem wurde von einigen Führungskräften von Seniorenheimen, über verschiedene Medien mitgeteilt, dass Sie den Personalengpass, der durch die Impfpflicht entstehen kann,  mit Pensionsrückkehrerinnen, Freiwilligen, Angehörigen und Praktikantinnen kompensieren wollen.

Damit sind wir wieder bei einer bereits bekannten Situation, Sozialberufe werden immer wieder und sehr schnell in die Nähe der Laienarbeit gerückt

Die Folgen belasten die Anspruchsberechtigten Menschen und die Mitarbeiterinnen.

Die Mitarbeitersicherung, muss bereichsübergreifend diskutiert und angegangen werden, dass es keine einfachen Lösungen gibt, wissen wir alle.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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