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Rechnung für Pöder

Andreas Pöder (Archivbild)

Der ehemalige Landtagsabgeordnete Andreas Pöder ist vom zentralen Rechnungshof in Rom zur Rückzahlung von 28.600 Euro verurteilt worden.

Jetzt muss auch Andres Pöder blechen!

Der Ex-Landtagsabgeordnete, der 2013 nicht mehr den Sprung ins Hohe Haus geschafft hat, ist vom zentralen Rechnungshof in Rom zur Rückzahlung von 28.600 Euro verurteilt worden.

Der Rechnungshof begründet seine Entscheidung damit, dass Pöder für das Jahr 2013 keine bzw. nicht ausreichende Belege für die rechtmäßige Verwendung eines Teiles der ihm zugewiesenen Fraktionsgelder vorlegen konnte.

Laut Rechnungshof habe Pöder Fraktionsgelder auf sein Privatkonto und auf jenes der Union für Südtirol transferiert.

Andreas Pöder hatte argumentiert, dass zum fraglichen Zeitpunkt keine Nachweispflicht für die Fraktionsausgaben bestanden habe.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (29)

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  • besserwisser

    an der anzahl der kommentare kann man erkennen wie viele leute das interessiert …
    den meisten ist es wurscht oder entlock nur ein schmunzeln, eine episode mehr, der übliche spruch mit dem trog passt hier wieder mal hervorragend…….

  • wichtigmacher

    Das bezahlt der ja mit links aus der Portokasse und grinst sich einen, hat ja gegug abgecasht….

  • exodus

    Einfach zum Schämen, um nicht ein anderes Wort zu verwenden, sind gewisse Politiker. Abkassieren wo es nur geht, oder auch nicht, man versucht es immer auf gut Glück. Gott sei es gedankt, dass es einen Rechnungshof in Rom gibt, der diesen Schlaumeiern den richtigen Weg weist, wo es lang geht!!!

  • schwarzesschaf

    Jaja wollte halt noch ein wenig trinkgeld auf seite geben

  • hubertt

    na, das wird der Pöder schon verkraften. Dass er zahlen muss, darüber freuen sich natürlich einige. Die sollten sich aber auch freuen, dass die Landesregierung einen Schaden von 10.000 € verursacht hat. Daran werden die Südtiroler noch lange zu knabbern haben.

  • pingoballino1955

    Herr Pöder heisst dies,wenn keine Nachweispflicht besteht,dass man dann tun und lassen kann was man will? Bravo Rechnungshof! „la legge é ugale per tutti!“

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