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SAD-Strafe bestätigt

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Das Verwaltungsgericht Latium weist einen Rekurs der SAD gegen die Millionen-Strafe der Wettbewerbsbehörde ab. 

von Thomas Vikoler

Die Transportgesellschaft SAD hatte bzw. hat zweifellos eine marktbeherrschende Stellung beim öffentlichen Personennahverkehr in Südtirol. Und diese Position hat sie ausgenutzt, als sie im Jahre 2018 Informationen zu ihren Diensten nicht an das Land, das eine Neuausschreibung vorbereitete, herausgeben wollte bzw. die Herausgabe verzögerte.

Zu diesem Schluss kam 2019 die italienische Wettbewerbsbehörde – und verhängte eine Strafe von einer Million Euro gegen die SAD wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.

Die SAD legte Rekurs gegen die Maßnahme ein. Nun hat in das Verwaltungsgericht vollumständlich zurückgewiesen. Laut Urteilsbegründung hat die Wettbewerbsbehörde klar nachgewiesen, dass die SAD durch Obstruktion den Zugang zum Markt für andere Anbieter erschwerte. Gleichzeitig stellte das Gericht fest, dass die angeforderten Informationen für die Neuausschreibung der außerstädtischen Buslinien unabdingbar waren.

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