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Der Gehälter-Ausschuss

Der Landtag hat einen Antrag der Süd-Tiroler Freiheit angekommen, der vorsieht, dass künftig Politikerlöhne und -renten durch den Südtiroler Landtag geregelt werden.

Der Antrag wurde von der Süd-Tiroler Freiheit vorgelegt und schlussendlich genehmigt.

Nun wird ein Sonder-Ausschuss eingerichtet, dem Vertreter aller Landtagsklubs angehören.

Ziel dieses Ausschusses ist es, eine transparente und gerechte Lösung der Gehälter und Renten der Landtagsabgeordneten zu finden, die auch für Außenstehende nachvollziehbar ist.

„Es freut uns, dass wir mit unserem Antrag einen ersten Schritt in dieser längst überfälligen Angelegenheit setzen konnten“, schreibt die Süd-Tiroler Freiheit. Nun gelte es, dieses Thema nicht weiter aufzuschieben, sondern endlich eine Lösung zu finden, die allen gerecht wird.

Sven Knoll legte in der Debatte dar, dass in regelmäßigen Abständen öffentliche Diskussionen darüber entstehen, wie viel ein Abgeordneter zum Südtiroler Landtag verdienen soll und darf.

Für Außenstehende sei dabei nur schwer nachzuvollziehen, wie sich das Gehalt der Abgeordneten zusammensetzt, was davon versteuert werden muss, welche Beträge davon für Pensionseinzahlungen und Versicherungen abgezogen werden, welche Abgaben damit getätigt werden müssen und wieviel somit als Real-Lohn den Abgeordneten zur Verfügung steht, der wie oft ausbezahlt wird.

Seit der Verfassungsreform von 2001 werden die Abgeordneten nicht mehr als Regionalräte, sondern als Landtagsabgeordnete gewählt. Nichtsdestoweniger erfolgt die Entlohnung der Abgeordneten beider Landtage jedoch noch immer über die Region.

In den letzten Jahren habe  sich mehrfach gezeigt, dass es sehr schwierig ist, im Regionalrat zu einer Einigung betreffend der Politiker-Gehälter und Renten zu kommen, so Knoll.

Die Materie der Entlohnung der Abgeordneten dürfe daher nicht länger vom Regionalrat verwaltet werden.

Der Südtiroler Landtag müsse endlich selbst die finanzielle Verantwortung für die eigenen Abgeordneten übernehmen und eine neue und saubere Regelung treffen.

Zu berücksichtigen sei auch, dass diejenigen, die vor der Wahl Beamte waren, ihren Arbeitsplatz behalten und weiterhin Rentenbeiträge ansparen, während die Selbstständigen diese Beiträge aus eigener Tasche zahlen müssen.

Die Gehälter sollten nicht willkürlich oder automatisch an die Inflation angepasst werden, sondern an klar definierte Richtlinien gebunden sein. Schließlich sollte die indirekte Finanzierung der Parteien von den Gehältern der Abgeordneten getrennt und geregelt werden.

„Wir sollten keine Angst vor einer Debatte zu diesem Thema haben, denn Demokratie kann nicht nur etwas kosten, sondern muss etwas kosten“, so Knoll abschließend.

Was genau beinhaltet der Antrag?

(1) Der Südtiroler Landtag spricht sich für die Übertragung der Zuständigkeit der Löhne und Renten der Landtagsabgeordneten an den Südtiroler Landtag aus.

(2) Der Südtiroler Landtag beauftragt das Landtagspräsidium, die hierfür notwendigen Schritte – innerhalb der kommenden 6 Monate – in die Wege zu leiten.

(3) Der Südtiroler Landtag beauftragt den Landtagspräsidenten, nach der Übertragung der Zuständigkeit einen Sonder-Ausschuss einzurichten – dem Vertreter aller Landtagsklubs angehören – um die Materie der Politiker-Gehälter und Renten transparent zu regeln

Ulli Mair (Die Freiheitlichen) drückte ihre Zustimmung aus und erinnerte daran, dass ihre Fraktion bereits 2014 einen Beschlussantrag mit demselben Inhalt vorgelegt hatte, der mit 27 Stimmen angenommen worden war: Sie fragte daher, was daraus geworden sei. Eigentlich hätten die Punkte (1) und (2) bereits gelöst sein müssen. Sie fragte weiter, ob ein Gutachten in Auftrag gegeben worden sei und forderte eine transparente Diskussion zu diesem Thema.

Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) lud dazu ein, das große Ganze zu sehen, und zu bedenken, dass sich der Regionalrat aus den beiden Landtagen zusammensetzt. Sie werden zwar schon nach unterschiedlichen Modalitäten gewählt, was durch das Autonomiestatut geregelt wird. Es wäre jedoch paradox, wenn es in ein und demselben Gremium, sprich, dem Regionalrat für ein und dieselbe Funktion unterschiedliche Vergütungen gäbe. Eine Andersbehandlung würde nur zu Unklarheiten, Missverständnissen und einem negativen Klima führen.

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) wies darauf hin, dass seit der Verfassungsreform, die Form der Regierung der Provinzen diesen selbst untersteht samt der wirtschaftlichen Behandlung. Zwar wäre eine Andersbehandlung beschämend, aber mit den Kollegen aus dem Trentino lässt sich eine Einigung finden. Die beiden Landesregierungen haben bereits eine unterschiedliche Vergütung, da die Bezüge per Landesgesetz festgelegt werden. Wie Mair erinnerte auch er daran, dass es bereits eine Abstimmung zu diesem Thema gegeben habe, und sprach von technischen Schwierigkeiten, zum Beispiel in Bezug auf den Pensionsfonds, und von politischen Schwierigkeiten, die Anpassungen erforderten. Er wird den Antrag unterstützen.

Helmuth Renzler (SVP) wies darauf hin, dass es nicht stimmt, dass öffentlich Bedienstete ihren Arbeitsplatz behalten und private nicht. Sie haben die gleichen Rechte, einschließlich der Zahlung von Rentenbeiträgen. Es ist richtig, dass Arbeitslose oder diejenigen, die einen befristeten Vertrag haben, selbst Beiträge zahlen müssen. Die Beiträge werden auch nur dann gezahlt, wenn die Tätigkeit ausschließlich ausgeübt wird, dh., wer neben der Tätigkeit als Abgeordneter eine weitere Tätigkeit ausübt, bekommt von der Region keine Beiträge. All dies muss diskutiert werden, und es gibt steuerliche Fragen zu klären, und im Moment ist nicht der richtige Zeitpunkt dafür.

Gert Lanz (SVP), der eine getrennte Abstimmung über die drei Punkte beantragte, stellte ebenso den Antrag, im Absatz 3 die Formulierung „nach der Übertragung der Zuständigkeit“ zu streichen. Klarer und transparenter als jetzt kann man den Sachverhalt nicht regeln. Wenn man nicht davon überzeugt ist, dass Politik einen gewissen Wert hat, dass sie Kosten haben kann und muss und, dass die Finanzierung geregelt werden muss, kann man keine Debatte führen, weil man sonst am Ende politische Vorwürfe austauscht.

Schon heute gebe es zwei Gesetze, die die Gehälter der Abgeordneten regeln, ein regionales Gesetz und ein Landesgesetz, sagte Paul Köllensperger (Team K). Dazu komme die Frage der Pensionen. Wie Lanz sagte, sollte das Thema nicht als politische Waffe eingesetzt werden. Die Punkte (1) und (2) könnten umgesetzt werden, und Team K ist für eine Verwaltung auf Landesebene, es wäre interessant, Punkt (3) vorzuziehen. Demokratie kann Kosten haben.

Landtagspräsident Josef Noggler stellt klar, dass das, was gefordert wird, bis auf Punkt (3) bereits erfüllt ist. Seit 2001 gehören die Abgeordneten zum Land, und seit 2018 werden die Wahlen auf Landesebene geregelt. Wie bei diesem Gesetz müssen auch die Vergütungen nicht mit dem Regionalrat abgestimmt werden. Die Grundlage ist derzeit das Regionalgesetz, aber die Gehälter der Regierung sind anders. Bereits vor Weihnachten 2019 hatte er als Landtagspräsident einen Gesetzentwurf zum Thema im Kollegium der Fraktionsvorsitzenden eingebracht, mit der Bitte, sich Anfang 2020 mit eventuellen Änderungen zu befassen. Die Pandemie hat die Arbeiten dazu unterbrochen, aber es gibt keinen Zweifel, dass der Landtag die Kompetenz hat.

Noggler wies den Vorwurf in den Prämissen zurück, dass das Thema immer wieder vertagt worden sei, die Parteienfinanzierung sei bereits im Kollegium der Fraktionsvorsitzenden diskutiert worden, und es wurde auch ein Gutachten beim Rechtsamtes eingeholt, gemäß dem diese Finanzierung nicht mitaufgenommen werden kann. Seitens des Trentino bestehe die Bereitschaft, das Problem gemeinsam anzugehen, eine Vollmacht der Provinz Trient sei aber nicht notwendig. Jeder, auch Knoll, kann einen Gesetzesentwurf einreichen. Er ist für Punkt (3) offen.

Sven Knoll machte deutlich, dass es wichtig sei, das Thema für die Zukunft zu diskutieren und eine Lösung zu finden, auch im Hinblick auf die Parteienfinanzierung: „Die Politik kann eine Lösung finden. Transparenz und Kommunikation zu diesem Thema sind notwendig, weil die Bürger nicht verstehen, wie das System funktioniert, auch aufgrund dessen, was die Medien verbreiten, und um den Menschen klar zu machen, dass bestimmte Strukturen, wie z. B. Parteistrukturen, für die Demokratie unverzichtbar sind.”

Präsident Noggler bekräftigte, dass die Zuständigkeit bereits beim Landtag liege, und erinnerte an die Genehmigung des Antrags der Freiheitlichen vom 03.04.2014.

Über den Antrag wurde getrennt abgestimmt.

Die Prämissen wurden mit 10 Ja, 21 Nein und 4 Enthaltungen abgelehnt, ebenso Punkt (1) und Punkt (2) mit 13 Ja und 22 Nein. Punkt (3) wurde ohne den Teilsatz „nach der Übertragung der Zuständigkeit“ mit 24 Ja, 1 Nein und 10 Enthaltungen angenommen.

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