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Warten und Hoffen

Alex Schwazer

Die Entscheidung des Schweizerischen Bundesgerichts zum Aussetzungsantrag von Alex Schwazer lässt auf sich warten. Weil die gerichtliche Verfügung wohl auf dem Postwege verschickt wird. 

von Thomas Vikoler

Für Alex Schwazer und sein Team lautete das Motto in den vergangenen Tagen: Bangen, Hoffen und Warten. Am Donnerstag um Mitternacht verfiel die Frist für die Anmeldung zur Team-Europameisterschaft in Tschechien. Laut Sandro Donati, dem Trainer des Geh-Olympiasiegers von 2008, ließe sich dafür im schlimmsten Fall auch eine Nachmeldung organisieren.

Die Entscheidung des Schweizerischen Bundesgerichts in Lausanne zum Antrag auf Aussetzung seiner achtjährigen Dopingsperre traf jedenfalls bis zum frühen Donnerstagabend nicht ein. Und es bestand auch wenig Aussicht darauf, dass dies innerhalb Mitternacht geschehen würde.

Anwalt Gerhard Brandstätter ging jedenfalls davon aus, dass das Schweizerische Bundesgericht zwar eine Entscheidung getroffen hat, die entsprechende Verfügung aber auf dem Postwege versendete. Und das kann dauern. „Das Bundesgericht gibt telefonisch keine Auskünfte und hat kein PEC-Mail wie inzwischen bei den Gerichten üblich. Also gilt es die Post abzuwarten“, so Brandstätter am frühen Donnerstagabend.

Was den Inhalt der Sendung betrifft, zeigte sich der Anwalt übrigens nicht sehr zuversichtlich.

Es wäre in der Tat eine Sensation, würde die achtjährige Sperre des Sportschiedsgerichts CAS wegen des Testosteron-Falles vom Schweizer Höchstgericht ausgesetzt. Und Schwazer könnte wieder an Wettkämpfen teilnehmen.

Die übrigen beiden Verfahrensparteien – die Weltantidoping-Agentur WADA und der Leichtathletik-Verband World Athletics – hatten sich in ihren Schriftsätzen entscheiden dagegen ausgesprochen. Was keineswegs überraschte, sie hatten die Verfügung des Bozner Untersuchungsrichters Walter Pelino, mit der Schwazer von allen Doping-Vorwürfen zur Urin-Probe vom 1. Jänner 2016 entlastet wurde, heftig kritisiert.

Der Aussetzungsantrag, der von der Londoner Sportrechts-Kanzlei Morgan mit verfasst wurde (sie hat in der Vergangenheit u.a. die Athleten Alberto Contador, Chris Froome und Therese Johaug in Doping-Angelegenheiten vertreten), stützt sich wesentlich auf Pelinos Archivierungsverfügung. In dieser wird die Komplott-Theorie bestätigt.

Ob das Schweizerische Bundesgericht sich davon überzeugen hat lassen, wird man am Freitag oder am Montag erfahren.

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