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Gescheiterter Versuch

Mordopfer Barbara Rauch, Lukas Oberhauser

Im Mordfall Barbara Rauch beginnt bereits am 6. Juli der Schwurgerichtsprozess gegen den Anklagten Lukas Oberhauser. Ein Antrag für ein verkürztes Verfahren wurde in der Vorverhandlung abgelehnt.

von Thomas Vikoler

Die Einführung des Artikels 438, Absatz 1 der Strafprozessordnung im Jahre 2019 geschah auf Betreiben der damaligen Regierungspartei Lega: Für Morde wurde die Möglichkeit eines verkürzten Verfahrens mit einem automatischen Drittel Strafnachlass abgeschafft.

Mit einem Detail, das bisher wenig Beachtung fand: Es muss sich um eine Mordanklage handeln, bei dem den Angeklagten eine lebenslängliche Haftstrafe droht („ergastolo“). Für eine Mordanklage ohne erschwerende Umstände ist weiterhin ein verkürztes Verfahren möglich.

Auch deshalb starteten Karl Pfeifer und Alessandro Tonon, die Verteidiger von Lukas Oberhauser, dem Beschuldigten im Mordfall Barbara Rauch, einen Versuch: Sie beantragten in der Vorverhandlung vor Richterin Carla Scheidle ein verkürztes Verfahren. Begleitet von der Behauptung, das die drei von der Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage vorgebrachten erschwerenden Umstände nicht gegeben seien.

Alsda wären: Die Grausamkeit der Tat (Lukas Oberhauser tötete die 28-Jährige in ihrem Lokal in Eppan mit zahlreichen Messerstichen), die verminderte Abwehrfähigkeit des Opfers und die Stalking-Tätigkeit Oberhausers im Vorfeld des Mordes.

Richterin Carla Scheidle hat den Antrag auf ein verkürztes Verfahren nun mit einer dreiseitigen Verfügung abgewiesen und die Einleitung eines Hauptverfahrens gegen den 25-jährigen Koch aus Vilpian verfügt. Gleichzeitig wurde das Mordverfahren mit einem zweiten wegen Stalkings zusammengelegt.

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