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„Ist eh wurscht“

Weil sich viele Wirte nicht darum geschert haben, ob ihre Gäste einen gültigen Corona-Pass haben, zieht die Landesregierung andere Saiten auf: Wer nicht kontrolliert, wird bestraft.

Von Matthias Kofler

Im Landtag wundert man sich über die neue, deutlich härtere Gangart der Landesregierung: „Die Corona-Kommunikation ist chaotisch und macht jede Planbarkeit für Wirtschaftstreibende zunichte. Die Landesregierung sollte sich langsam mal vorher überlegen, was sie will. Man kann sich auf nichts mehr verlassen, wird aber ständig mit Strafen bedroht“, kritisiert Sven Knoll von der Süd-Tiroler Freiheit. Freiheitlichen-Obmann Andreas Leiter Reber befindet: „Vom Wirt zum Polizisten per zwei Zeilen – das Dekret wird sich nicht spielen.“ Und der Grillino Diego Nicolini erklärt sich den Meinungswechsel des Landeshauptmanns damit, dass in vielen Lokalen schlichtweg nicht kontrolliert worden sei. „Die Erwartungshaltung war eine andere: Die Landesregierung dachte, dass sich die Lokale nach den langen Wochen der Schließungen auf Anhieb wieder füllen würden. In Wirklichkeit tun sich die Betriebe schwer, auch weil die Touristen fehlen. Es nützt nichts, wenn sich HGV-Präsident Manfred Pinzger täglich in den Medien über die Landesregierung und die Regierung in Rom aufregt. So lange Deutschland nicht aufsperrt, ist da wenig zu machen.“

Bei einem Treffen von LH Arno Kompatscher mit den Fraktionssprechern des Landtags vor anderthalb Wochen warf Leiter Reber die Frage auf, ob die Gastwirte für die Kontrollen des Grünen Passes zuständig seien. Kompatschers Antwort damals war Nein, die Kontrollen würden ausschließlich von den Ordnungskräften durchgeführt, die Wirte müssten die Gäste lediglich informieren. Zumal sie vom rechtlichen Standpunkt auch nicht befugt seien, Einsicht in das Impf- bzw. Genesungszertifikat der Gäste zu nehmen. Es gebe folglich eine Hinweis-, aber keine Kontrollpflicht für die Gastwirte. Kunden, die ohne Pass erwischt würden, müssten mit einer Geldstrafe von 400 Euro rechnen. Die Lokale hingegen müssten erst dann für zehn Tage schließen, wenn die Polizei dort wiederholt Gäste antreffen sollte, welche die Zutrittsvoraussetzungen nicht erfüllen. Das wurde allen Gastronomiebetrieben daraufhin so kommuniziert, wie auch ein Rundschreiben des HGV deutlich macht.

Doch nun hat die Landesregierung einen Kurwechsel eingelegt und bestimmt, dass auch die Wirte Kontrollen durchführen müssen und sogar bestraft werden können. In der neuen Verordnung heißt es: „Die Personen, die Aktivitäten ausüben, die dies vorsehen, müssen sich die besagte Bescheinigung vorzeigen lassen.“ In der Aussendung des Landespresseamts wird präzisiert, dass beide Seiten – sowohl die Betriebe selbst als auch deren Gäste – zur Einhaltung der Regeln verpflichtet sind und bei Nichteinhaltung auch gestraft werden können. Demnach müssen die Gäste den Nachweis mit sich führen. Die Betreiber der Betriebe sind verpflichtet, zu überprüfen, ob die Gäste einen gültigen Corona-Pass haben.

Auf Nachfrage der TAGESZEITUNG erklärt der LH, warum die Landesregierung nun andere Saiten aufziehen musste:

„Ich habe den Fraktionssprechern seinerzeit gesagt, dass die Gastwirte nicht Polizisten spielen werden müssen. Es obliegt den Polizeiorganen, Strafen zu verhängen und entsprechende Maßnahmen zu setzen. Allerdings ist das dann so interpretiert worden, als ob der Gastwirt überhaupt keine Verantwortung hätte. Leider ist festgestellt worden, dass in vielen Lokalen sogar die Aussage gemacht wurde: ,Ist eh wurscht – tut, was ihr wollt!‘ Das geht natürlich gar nicht. Es sind die Regeln einzuhalten. Dafür hat der Wirt insofern zu sorgen, dass er ganz klar darauf hinweist und auch schaut, dass die Regeln eingehalten werden.“

Die neue Regelung ist für beide Seiten klarer, weil sowohl der Gast als auch der Wirt expressis verbis zur Einhaltung verpflichtet werden. Knoll und Co. fragen sich aber, ob der Wirt überhaupt dazu berechtigt ist, derartige Pass-Kontrollen durchzuführen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (55)

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  • tiroler

    Der Wirt ist niemals befugt zu kontrollieren. Das geht schon aus Privacygründen niemals. Kontrollieren dürfen ausschließlich Kontrollorgane wie die Polizei.
    Der LH macht es sich hier bequem, die Wirte vorzuschieben.

    • sukram

      So einfach ist es nicht. Wenn das so wäre, dürften die Wirte auch beim Ausschank von Alkohol aus Privacygründen das Alter nichtkontrollieren…

    • andreas

      @tiroler
      So einfach ist es nicht.
      Grundsätzlich bist du nicht verpflichtet die Dokumente mitzuhaben.
      Beim Einchecken in ein Hotel, musst du aber z.B. ein offizielles Dokumente vorweisen und das Hotelpersonal hat sogar die Pflicht, dieses anzufordern.
      https://www.laleggepertutti.it/303514_chi-puo-chiedere-i-documenti-didentita

      Ob eine Privatperson bzw. der Wirt aber deinen QR Code scannen darf/muss, ist glaub ich nicht ganz klar.
      Im untenstehenden Text, eine Verordnung des LH, steht, dass er es nicht nur darf, sondern muss.
      Ob das rechtlch haltbar ist, weiß ich nicht.
      In letzter Zeit hat der Landeshauptmann ja recht viel sinnvolles und auch weniger sinnvolles geschrieben.
      Ich habe diesen Text heute erstmals gelesen, jedenfalls widerspricht er den mehrmals offiziell getätigten Aussagen des LH, dass der Wirt nicht kontrollieren muss, was er jetzt ja zurückgezogen hat. Der Text ist von Ende April.

      „Muss der CoronaPass beim Zutritt kontrolliert werden?
      Für den Zutritt zu den Innenbereichen der Schank- und Speisebetriebe, zu Beherbergungsbetrieben sowie zu sämtlichen CoronaPass-Areas müssen Gäste oder Kunden einen gültigen CoronaPass vorweisen.

      Laut Verordnung des Landeshauptmanns Nr. 21 vom 30.04.2021 sind Gastwirte oder Beherbergungsbetreiber dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob Gäste oder Kunden einen CoronaPass haben. Personen ohne gültigen CoronaPass müssen umgehend dazu aufgefordert werden, den Innenbereich des Gastronomiebereiches bzw. die CoronaPass-Area zu verlassen.

      Die Überprüfung, ob ein Gast über einen gültigen CoronaPass verfügt, erfolgt mittels Vorzeigen der jeweiligen Bescheinigung in Papierform durch den Gast oder mittels Scannen des QR-Codes auf der Testbescheinigung durch den Betreiber. Zum Scannen des QR-Codes des CoronaPass benötigt man keine spezielle App. Der QR-Code auf dem Testergebnis kann mit der Kamera von handelsüblichen Smartphones gelesen werden.

      Quelle: Generalsekretariat des Landes – Stand: 27.04.2021“

    • besserwisser

      und was sagt der landesrat für tourismus dazu? und jener für wirtschaft?
      tagung mit den experten?

    • bernhart

      Ist der Südtiroler -Pass überhaupt Gültig??? was sagt Rom??
      Pinzger isch der gleiche Schaumschläger wie die Landesregierung.
      Ich würde die Ordnunskräfte anzeigen , wenn ich bestraft würde, so siehts aus, denn der Landeshauptmann kann nicht Gesetze erlassen, ohne Rechtlich in Ordnung zu sein.
      Diktatur. vor Demokratie. Impfzwang, Testpflicht Strafen Verbote und Lügen das ist die heutige Landesregierung.

  • andreas

    Na ja, wenn sich die Kontrolle darauf beschränkt, 500 m vor dem Wurststand, wo an 5-6 Forsttischen je 10 Personen sitzen, mit dem Auto umzudrehen, um nicht vorbeizufahren, denn dann hätten sie einschreiten müssen, wird es wohl nicht so ernst sein.

    Es sind die Üblichen, durchaus bekannten Lokale, wo sich keiner darum schert, ein Großteil der Lokale ist Innen so gut wie leer und sind kurz vor der Schließung, die Hilfen von Staat, Land, Gemeinden waren/sind dürftig.

    In Bozen haben über 150 Läden zugesperrt, einige weil sie es nicht mehr schaffen, einige um die Mieten oder Pacht zu drücken, da momentan weder Private, noch Gemeinden die Räumlichkeiten für Restaurants, Bars oder Geschäfte los bekommen.

    Eigentlich das Schlauste was Mieter/Pächter tun können, kündigen und dann für weniger als die Hälfte, wenn überhaupt, ev. wieder übernehmen. Gerade Gemeinden haben die Pacht kaum gesenkt.

    • netzexperte

      @andreas das funktioniert nur bei lokalen die sonst keiner haben will. Zudem gibt es eine außerordentliche Kündigungsfrist von mindestens 6Monaten. Da kündigst du nicht so einfach und riskierst alles zu verlieren

  • tirolersepp

    Das ganze ist unnötig und reine schickane der arbeitenden Bevölkerung, es fehlt die Verjährungsfrist, die aktuelle Zahlen bestätigen es, komplett unnötig !!!

  • tirolersepp

    Es fehlt die Verhältnismäßigkeit !!!

  • nochasupergscheiter

    Solang bei einem selbst das Geld fleißig auf dem Konto landet ist es leicht andere zu kritisieren, ja sogar anzuschwärzen!
    Ich würde allen Kritikern wünschen in die Situation der Leute zu geraten die seit monaten kein Einkommen, ja nur Ausgaben haben…
    Wenn dein Leben zu einem gewissen Grad zerstört und du ruiniert wurdest, ist dir warscheinlich alles egal…
    Auch wenn die Leute die im kh und sanität arbeiten Jammern, die meisten von denen bis auf die gewisse Ausnahme haben eine feine Kugel auf Kosten gewisser geschoben… Find das nicht ok

    • andreas

      Was genau ist so schwer zu verstehen, dass wenn sich alle einigermaßen an die Regeln halten, alle wieder zum Arbeiten kommen?

      Wenn der Besitzer des Wurststandes meint, dass wenn er 5 Schnitzel weniger verkauft, verhungert und er sich deshalb gezwungen sieht, sich nicht mal einigermaßen an etwas zu halten, liegt er falsch.

      Es reicht daran vorbeizufahren und ich nehme an, dass die beiden Beamt*innen im Auto, wo zumindest eine ohne Maske war, die Situation kennen.
      16jährige, welche allein mit dem Motorrad unterwegs waren zu strafen, damals waren nicht notwendige Fahrten verboten, aber solche Situationen dulden, ist nicht im Sinne des Erfinders.

  • waldhexe

    Da immer so getan wird, die Landesregierung hätte die Wahrheit gepachtet, muss die Frage erlaubt sein, kann ein Geimpfter auch positiv sein und somit auch ansteckend? Werden Geimpfte überhaupt noch einen Test unterzogen? Auf welcher Grundlage, haben Geimpfte alle Bewegungsfreiheiten ohne einen Beweis zu erbringen, dass sie negativ sind?

  • prof

    Habe eigentlich nie festgestellt,daß uns LH Kompatscher zu verstehen gibt,daß er schlau sei,sondern nur,daß er anhand der aktuellen Situation welche sich laufend verändert die Landesgesetze anpassen muss,so wie es auch andere Politiker tun. Vielleicht glaubt markp mit seinem Kommentar,daß er selbst wüsste wie man es machen sollte. Übrigens,ich gehöre auch zum Volk,also bin ich dumm was ich von markp. wohl nicht annehme.Jetzt warte ich gespannt ob er mich wieder als Lügner bezeichnet.

  • george

    Diese Seite strotzt vor Dummheiten und Ungereimheiten. Wenn man die Schreiberlinge liest, dann möchte man meinen dass für sie die Welt untergeht.

  • hubertt

    Nitbleidredn, die Impfung ist hauptsächlich für die Dummen bestimmt, denn in Israel erkranken 8 mal so viel Geimpfte an Covid wie nicht Geimpfte. Ein neues Lebensgefühl das die geimpften die noch bleibenden Jahre genießen dürfen.

  • robby

    Bitte liebster LH versuch doch wenigstens einmal eine weniger blöde Figur mit deinen Dekreten zu machen.
    Ich gäbe sehr viel um zu erfahren was Durnwalder von deinem ausufernden Dekretierungswahn und dem permanenten kopflosen Hüh und Hott hält. Ich glaube kaum dass es schmeichelhaft ist.

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