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Warten auf das Geld

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Die Corona-Hilfen für Einzelpersonen und Familien verzögern sich weiter. Die Gründe. Und was für die Betroffenen geplant ist.

von Heinrich Schwarz

Während die Landesregierung inzwischen die Beschlüsse für die Corona-Wirtschaftshilfen gefasst hat, steht jener für die Unterstützung von Einzelpersonen und Familien immer noch aus. Vor fast zwei Monaten hatte die Landesregierung angekündigt, die seit Dezember ausbezahlten Corona-Hilfen (Soforthilfe und Sonderbeitrag für Miete und Wohnnebenkosten) mit einem Budget von 55 Millionen Euro auszudehnen und deutlich zu erhöhen.

Konkret sollen die Höchstgrenzen beim Vermögen von 30.000 auf 60.000 Euro und beim Einkommen von 2.200 auf 2.800 Euro angehoben werden. Und die als Soforthilfe ausbezahlten Beiträge sollen auf 700 bis 1.700 Euro je nach Familiengröße steigen. Dabei sollen die Covid-Hilfen auch auf weitere Arbeitskategorien und bestimmte Arbeitssituationen ausgedehnt werden.

Unter anderem das Team K stellt sich die Frage, wo die Covid-Hilfsgelder für Einzelpersonen und Familien bleiben.

Soziallandesrätin Waltraud Deeg erklärt, dass man derzeit an einer nutzerfreundlichen informatischen Plattform arbeitet, auf der die Bürger möglichst ohne Unterstützung ansuchen können. Man sei auf einem sehr guten Punkt.

Doch aus dem ursprünglich angekündigten Start der Gesuche im Mai wird wohl nichts: „Mai wird schwierig“, gesteht Deeg auf Nachfrage ein. Es brauche nämlich noch grünes Licht der Datenschutzbehörde in Bezug auf das geplante automatisierte Verfahren. Zudem benötige man noch zwei Mitarbeiter. Da es bis zur Auszahlung der Beiträge nach dem Ansuchen zudem einige Wochen dauern wird, muss also noch recht lange auf das Geld gewartet werden.

Die Kritik des Team K, wonach die Menschen ab Mai ohne Unterstützung dastehen, lässt sich die Landesrätin aber nicht gefallen: „Es gibt keine Lücke. Die Soforthilfe wurde bis April verlängert – und weil die Wirtschaft jetzt weiter öffnen kann, haben wir die Leistung für den Mai nicht mehr verlängert. Denn die Menschen können schrittweise wieder arbeiten. Zudem laufen die ordentlichen Sozialleistungen – Mindesteinkommen und Mietbeitrag – weiter. Und wer erst im März oder April für die dreimonatige Soforthilfe angesucht hat, bezieht sie weiterhin.“

Wie wird der Beschluss der Landesregierung aussehen?

Laut Waltraud Deeg ändert sich an den angekündigten neuen Einkommens- und Vermögensgrenzen sowie Beitragshöhen (wie oben beschrieben) nichts. Diese Änderungen greifen nachträglich auch für jene, die seit Dezember 2020 Covid-Hilfen bezogen oder beantragt haben oder in diesem Zeitraum die Voraussetzungen erfüllten.

Das heißt: Immer laut Deeg erhalten diejenigen, die bereits die Soforthilfe bezogen haben, eine Nachzahlung der Differenz auf die neue Beitragshöhe. Und zwar in Form einer Einmalzahlung berechnet auf drei Monate. Wer also etwa monatlich 900 Euro erhalten hat und laut den neuen Kriterien Anrecht auf 1.300 Euro hat, kriegt 1.200 Euro (dreimal 400 Euro) nachgezahlt.

Wer hingegen im Winter keine Arbeit hatte, die bisherigen Soforthilfe-Kriterien nicht erfüllte, jedoch die neuen Kriterien erfüllt, dem wird der ganze Beitrag berechnet auf drei Monate einmalig nachgezahlt. Im Falle einer 1.300-Euro-Soforthilfe also 3.900 Euro – plus eventuell dem Sondermietbeitrag.

„Wir wollen nicht nur den Betrieben, sondern auch den Familien, die von den Schließungen schwer getroffen wurden, etwas für die schwierige Zeit im Winter zurückgeben, indem sie nachträglich Geld erhalten“, sagt Waltraud Deeg.

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