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10 Jahre Haft

Der 43-jähriger Albaner, der in Bozen seine Frau niedergestochen hat, ist zu 10 Jahren Haft verurteilt worden.

+++ UPDATE 11.44 Uhr +++

Das Urteil ist gefallen:

Der 43-jährige Albaner ist zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Urteil erging am Freitagvormittag.

Das haben wir berichtet:

Von Thomas Vikoler

Und wieder gab es vor dem Landesgericht Proteste des Vereins GEA, der sich gegen Gewalt gegen Frauen einsetzt. Und wieder gab es kein Urteil im verkürzten Verfahren gegen den Bozner, der am 1. März 2019 in Oberau seine Frau auf offener Straße niederstach.

Doch es gibt nun zumindest einen Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft forderte bei der gestrigen Verhandlung vor Richter Peter Michaeler zehn Jahre Haft für A.C., vor kurzem 44 Jahre alt geworden.

A.C. profitiert zwar von einem Drittel Strafnachlass wegen des verkürzten Verfahrens, die Staatsanwaltschaft hält ihm aber gleich drei erschwerende Umstände vor: Die Planung der Tat, dass das Opfer die eigene Ehefrau ist (beides Vorhaltungen die bei einer Vollendung der Tat zu einer lebenslänglichen Haft führen würden) und den Umstand, dass das Delikt vor den Augen eines gemeinsamen Kindes begangen wurde.

Die Verteidigung, vertreten durch Nicola Nettis, bestritt die Planung der Tat. Der Ehemann habe zwar ein Messer mit sich geführt, die strafbare Handlung sei aber aus einem Impuls/Streit entstanden und sei keineswegs aus langer Hand vorbereitet gewesen.

Außerdem warb der Verteidiger um allgemein mildernde Umstände für seinen Mandanten. Aus diesem Grund ließ er vor den Plädoyers das Opfer des Verbrechens als Zeugen aufrufen. Die Ehefrau bestätigte, dass es seit der Tat wieder wiederholte Kontakte zwischen ihr und A.C. gegeben habe. Allerdings ausschließlich via digitaler Medien und vor allem wegen der Kinder.

Damit wollte die Verteidigung offenbar auf die Proteste vor dem Tribunal antworten, wo auf Transparenten stand: Während die Frau sich in einer geschützten Einrichtung verbergen muss, ist er – der Ehemann und Täter – auf freiem Fuß

Richter Michaeler wird sein Urteil am Freitag um 11.00 Uhr verkünden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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