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Achtung vor Strafen

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Arbeitnehmer, die Zahlungen seitens der INPS erhalten haben, sollen die Steuererklärung einreichen, um Strafen seitens der Steuerbehörden zu vermeiden.

Arbeitnehmer, die Zahlungen seitens der INPS erhalten haben, wie FIS (Fondo di Integrazione Salariale – Gehaltsergänzungsfonds), Arbeitslosengeld (NASPI), landwirtschaftliche Arbeitslosigkeit, ordentliche, außerordentliche Lohnausgleichskasse, Lohnausgleichskasse in Abweichung/Ausnahme, Mobilität, Solidarität, sollen die Steuererklärung einreichen, um Strafen seitens der Steuerbehörden zu vermeiden.

Der Direktor der CGIL-AGB-Dienste Marco Pirolo weist darauf hin, dass man im heurigen Jahr große Aufmerksamkeit walten lassen muss, weil nur die Steuererklärung der Zeitpunkt ist, in dem die Steuerausgleiche des Jahres 2020 als abgeschlossen gelten können. Erst zu diesem Zeitpunkt, wenn die von den Arbeitgebern gezahlten Einkommen und die vom INPS als Lohnausgleich bezahlten Beträge verrechnet sind, werden die Abzüge endgültig anerkannt und die Nettosteuer gezahlt.

Leider wurden die Ausgleiche der einzelnen Steuersubstituten, Arbeitgeber und INPS, im Jahr 2020 durch die wichtige Änderung der Normen der Einkommensregelung, die ab dem 1. Juli 2020 eingeführt wurde, erschwert. Wie wir uns erinnern, wurde damit der Bonus Renzi abgeschafft und durch die Zusatzzahlung für Einkommen bis zu 28.000 Euro oder durch den zusätzlichen Abzug für Einkommen über 28 Tausend und bis zu 40.000 Euro ersetzt.

Die Schwierigkeit einer korrekten Berechnung des Dezemberausgleichs ergibt sich aus der Tatsache, dass diese Gesetzesänderung eine Wirkung im Laufe des Jahres hat (ab 1. Juli 2020), mit Folgen besonders für diejenigen, die mehr als einen Arbeitgeber hatten und ihnen die fälligen Abzüge nicht korrekt zuerkannt wurden.

Marco Pirolo erinnert daran, dass die vom INPS ausgestellten einheitlichen Bescheinigungen nicht vom Arbeitgeber ausgeglichen werden und deshalb die tatsächliche Anerkennung der Abzüge und vor allem die Endbesteuerung in der Steuererklärung erfolgen muss.

Praktisch hat jeder Steuersubstitut seine eigene artikulierte „Teilanpassung“ vorgenommen, mit den jeweiligen und unterschiedlichen Regelungen zu Abzügen, Bonus Renzi, Lohnausgleich und weiterem Abzug, einschließlich der Schutzklausel bei Steuerausfall.

Marco Pirolo schließt, dass die Arbeitnehmer, die Leistungen vom INPS erhalten haben, verpflichtet sind, die Steuererklärung abzugeben.

Das INPS wird dem Steuerzahler nichts schicken und es wird die Pflicht des Steuerzahlers sein, den Ausgleich in der Erklärung vorzunehmen, um Strafen für die Nichtabgabe der Erklärung zu vermeiden. Der Steuerpflichtige, der also im Jahr 2020 Beträge vom INPS erhalten hat, kann zu jedem beliebigen Büro der Steuerdienststelle CAAF CGIL-AGB gehen, um die einheitliche Bescheinigung (CU) des INPS auszudrucken und die Steuererklärung einzureichen. Allerdings ist darauf zu achten, dass es aufgrund der Einschränkungen durch COVID-19 ratsam ist, sich unter der Telefonnummer 0471/1800335 zu melden, um einen Termin zu vereinbaren.

 

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