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„Nicht Polizei spielen“


LH Arno Kompatscher stellt klar, dass die Lokalbetreiber in Sachen Corona-Pass eine Hinweis-, aber keine Kontrollpflicht haben. 

Von Matthias Kofler

Die Fraktionssprecher des Landtags haben sich mit Landeshauptmann Arno Kompatscher getroffen, um Informationen zum neuen Corona-Pass zu erhalten, der seit diesem Montag im Einsatz ist. Den Innenbereich von Restaurants und Bars dürfen aktuell nur jene Personen betreten, die nachweisen können, dass sie entweder getestet, geimpft oder genesen sind. Eine der Fragen, die bei der Sitzung im Hohen Haus aufkamen, betraf die sogenannte Kontrollpflicht. Der LH stellte in dem Zusammenhang klar, dass die Betreiber der Gastlokale in erster Linie eine Hinweispflicht hätten. Das heißt: Sie müssen ihre Gäste unmissverständlich über die Zutrittsregeln informieren, zum Beispiel in Form eines Schilds am Eingang des Lokals. Es gibt aber – anders als zuletzt kolportiert – keine Kontrollpflicht: Betreiber müssen also nicht am Eingang stehen und den Corona-Pass eines jeden Gastes überprüfen. „Keiner braucht Polizei zu spielen“, teilte Kompatscher den Fraktionssprechern mit. Sehr wohl hätten die Kellner aber die Möglichkeit, den Kunden/die Kundin beim Eintritt oder bei der Aufnahme der Bestellung zu fragen, ob er/sie im Besitz des Passes sei bzw. die Voraussetzungen für den Zutritt erfülle. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann ein besonders fleißiger Gastwirt auch den QR-Code auf dem Handy des Gastes abgleichen.

Der Lokalbetreiber hat vom rechtlichen Standpunkt her aber keine Möglichkeit, Einsicht in die Impfbescheinigung oder in das Genesungs-Zertifikat zu nehmen. Dafür bräuchte es eine gesetzliche Grundlage, wie sie beispielsweise beim Alkohol-Ausschankverbot an unter 18-Jährige vorliegt: Hier sind die Gastwirte explizit dazu verpflichtet, den Personalausweis der Jugendlichen zu kontrollieren. Der italienische Datenschutzbeauftragte hat die Regierung Draghi über augenscheinliche Mängel des auf staatlicher Ebene vorgesehenen „Grünen Zertifikats“ für Reisen zwischen den Regionen in Kenntnis gesetzt. Demnach ist derzeit nicht klar geregelt, wofür die gesammelten Daten verwendet werden. Zudem handle es sich um sensible Daten, die nicht in die Hände Unbefugter kommen dürfen. Dies gilt freilich auch für den Südtiroler Corona-Pass. Aus diesem Grund wird in der Landesverordnung auch mit keinem Wort eine etwaige Kontrollpflicht für die Gastwirte erwähnt.

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Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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