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„Große Nachfrage“

Seit Montag gilt der Corona-Pass in Südtirol und das Land zieht eine erste Bilanz: Am Montag haben sich 19.258 Personen testen lassen, zudem wurden 8.000 Anfragen für Genesungs- und Impfnachweise gestellt.

Seit Montag gelten in Südtirol gelockerte Anti-Corona-Maßnahmen. Besondere Freiheiten hat man mit dem neuen „CoronaPass Südtirol“. Dieser gilt quasi als Schlüssel für den Zugang zu allen Bereichen, in denen sich laut der am Freitag unterzeichneten Verordnung Nr. 20 Personen aus unterschiedlichen Haushalten länger gemeinsam aufhalten dürfen. Der Corona-Pass gilt für Geimpfte, Genesene und Getestete.

Die Aktion „Wir testen“ ist jetzt gut angelaufen, heißt es vom Südtiroler Gemeindenverband. Gestern waren 80 Stationen in 69 Gemeinden im Einsatz. Die Einführung des sogenannten CoronaPass Südtirol hat den Zulauf an den Corona-Teststationen im Vergleich zur Vorwoche deutlich gesteigert. In einigen Gemeinden waren die Testmöglichkeiten für die ersten Tage dieser Woche fast ausgebucht, im Großteil der Gemeinden scheinen aber noch freie Testmöglichkeiten auf, berichtet Gemeindenverbandspräsident Andreas Schatzer: „Generell sind die Gemeinden gut organisiert und – wie sich gezeigt hat – auch sehr flexibel bei der Anpassung der Öffnungszeiten, sollte die Nachfrage nach Tests steigen.“ Grundsätzlich sollen sich Personen in der Gemeinde ihres Wohnsitzes oder Arbeitsplatzes testen lassen, bei Bedarf ist dies aber auch in einer anderen Gemeinde möglich.

Insgesamt 672 Fragen rund um den Corona-Pass und die neue Verordnung hat das Bürgertelefon in der Landesagentur für Bevölkerungsschutz von Samstagfrüh bis gestern (26. April) um 14:30 Uhr beantwortet. „An allen drei Tagen wurden am häufigsten allgemeine Fragen zum Testen und zum Corona-Pass gestellt“, sagt Markus Rauch, Koordinator des Bürgertelefons. Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt es unter www.provinz.bz.it/coroantest und unter www.provinz.bz.it/coronapass in der Form von FAQ nachzulesen.

Stark interessiert hat die Anruferinnen und Anrufer zudem, welche Nachweise aus Provinzen und Ländern außerhalb Südtirols für den Corona-Pass gelten. Derzeit werden alle in anderen Provinzen, Regionen und Ländern offiziell von Gesundheitsbehörden ausgestellte Impf-, Test- und Genesungsnachweise für den Corona-Pass anerkannt. Weiterhin nicht für den Corona-Pass gelten, so wie vom Staat vorgesehen, die sogenannten Antikörper-Tests.

Strafen für Betreiber und Gäste bei Verstößen

Am drittmeisten wurde beim Bürgertelefon nachgefragt, wer in den Bars und Restaurants kontrolliert und welche Strafen bei Verstößen vorgesehen sind. Wenn sich Gäste im Innenbereich von Bars und Restaurants aufhalten, sind sie verpflichtet, den Corona-Pass vorweisen zu können. Bei Testergebnissen ist dies zum Beispiel der dort aufgedruckte QR-Code: Beim Zutritt zu einer Corona-Pass-Area kann er gescannt werden, um die Gültigkeit des Tests zu überprüfen. Dieser QR-Code ist digital über das Handy via QR-Code-Reader oder in Papierform gültig.

Personen ohne gültigen Corona-Pass müssen aufgefordert werden, den Innenbereich des Lokals zu verlassen. Personen, die sich im Innenbereich ohne Corona-Pass aufhalten und von den Ordnungskräften identifiziert werden, müssen eine Verwaltungsstrafe von 400 Euro bzw. 280 Euro bei Sofortbezahlung entrichten.

Gastwirten hingegen droht keine Geldstrafe, sondern bei schwerwiegenden Verstößen oder bei Wiederholung die Schließung des Lokals für zehn Tage. Diese verfügt das Land auf Grundlage des Protokolls der Ordnungshüter, so die Information aus dem Generalsekretariat des Landes.

5.000 Genesungsnachweise und 3.000 Impfbestätigungen nachgefragt

Sehr viele Bürgerinnen und Bürger haben beim Dienst für Epidemiologie des Südtiroler Sanitätsbetriebes um eine Bestätigung für die eigene Genesung angefragt. Von Freitagmittag bis Montag gingen in etwa 5.000 Anfragen unter [email protected] ein. Der Sanitätsbetrieb erinnert daran, dass immer eine Kopie eines gültigen Ausweises beizulegen ist. Aufgrund der vielen Anfragen ist es auch nicht möglich, die Bestätigungen am gleichen Tag zu verschicken, allerdings innerhalb weniger Tage.

Etwas weniger Anfragen gingen bei den Diensten für Hygiene des Sanitätsbetriebes für eine Impfbestätigung ein. Im Normalfall erhalten alle die Impfbestätigung nach der Impfung zugeschickt bzw. ausgedruckt. Rund 3.000 Bürgerinnen und Bürger haben die Dienste dennoch kontaktiert, zum Teil um die Bestätigung erneut anzufragen. Diese ist für den Corona-Pass nur gültig, wenn die volle Impfwirkung aufgebaut worden ist; sprich es müssen Erst- und Zweitdosis verabreicht worden und 14 Tage vergangen sein. Nur für jene Personen, die in den vergangenen sechs Monaten an Covid-19 erkrankt waren, reicht eine Impfdosis aus.

Testangebote vor Ort nutzen

Aufgrund der vielen Anfragen rät der Südtiroler Sanitätsbetrieb das niederschwellige Testangebot zu nutzen, insbesondere in der Übergangszeit bis zum 5. Mai. Dann wird sowohl die Impfbestätigung als auch die Genesungsbestätigung in digitaler und automatisierter Form zur Verfügung stehen, ohne Wartezeiten.

Alle wichtigen Informationen zum Corona-Pass-Südtirol gibt es unter www.provinz.bz.it/coronapass; zu den Corona-Tests sowie die laufend ajournierte Liste der Teststationen unter www.provinz.bz.it/coronatest.

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