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Der letzte Versuch

Alex Schwazer (Screen Sky Sport)

Der Antrag von Alex Schwazer auf (einstweilige) Aufhebung der Wettkampfsperre ist beim Schweizerischen Bundesgericht hinterlegt. Die Details.

Von Thomas Vikoler

Es ist nicht bekannt, an wen der Fall übertragen worden ist. Das weitere sportliche Schicksal von Alex Schwazer liegt nun jedenfalls in der Hand des zuständigen Untersuchungsrichters des Schweizerischen Bundesgerichts in Lausanne. Dort ist am 16. April ein 16-seitiger Revisions-Rekurs mit Antrag auf einstweilige Aufhebung der achtjährigen Wettkampfsperre eingegangen.

Verfasst wurde das Dokument in englischer Sprache von Mike Morgan und William Sternheimer von der Londoner Fachkanzlei Morgan Sports Law und Schwazers Bozner Leib-Anwalt Gerhard Brandstätter.

Der letzte Versuch, aus einem internationalen Doping-Krimi ein Sport-Märchen zu machen: Alex Schwazer, dreizehn Jahre nach seinem Olympiasieg in Peking wieder beim größten Sportereignis der Welt. Es wird, wie immer beim Geher aus Kalch, ein Wettlauf gegen die Zeit.

Die letzte Gelegenheit für ihn, sich für die Olympiade in Tokio zu qualifizieren, gibt es laut dem Aussetzungs-Antrag bei den Europäischen Team-Meisterschaften am 16. Mai im tschechischen Podebrady. Spätestens bis am 6. Mai muss die Anmeldung für diesen Wettkampf erfolgen.

Bis zu diesem Termin muss der Schweizer Richter eine Entscheidung getroffen haben, die auch darin bestehen könnte, dass er den Termin verstreichen lässt. „Das würde dem Kläger einen irreparablen Schaden zufügen“, heißt es dazu warnend im Antrag.

Die übrigen Verfahrensparteien World Athletics (Ex-IAAF), WADA, FIDAL und die italienische Antidoping-Agentur NADO haben bis zum 27. April Zeit, selbst Schriftsätze zu Schwazers Rekurs gegen die 2016 vom CAS verhängte achtjährige Wettkampsperre einzubringen.

Verhandlung ist keine vorgesehen, der zuständige Untersuchungsrichter ist am Zug.

„Gewährt er eine Aussetzung der Wettkampf-Sperre, wäre die Chance für eine Qualifikation und auch eine Olympiateilnahme gesichert, denn in der Hauptsache, eine Revision des CAS-Entscheids, würde erst wesentlich später entscheiden“, sagt Schwazer-Anwalt Gerhard Brandstätter.

Alles oder nichts, also. Ein Nein zu einer Aussetzung würde wohl das Karriere-Ende bedeuten. Schwazer will in Tokio, wie im Rekurs betont wird, sowohl über 20 als über 50 Kilometer an den Start gehen. Und es wird auf einen anlogen Fall aus dem Jahre 2010 verwiesen: Das Schweizerische Bundesgericht gewährte der deutschen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein per einstweiliger Verfügung die Teilnahme an der Winter-Olympiade in jenem Jahr. Das Interesse der Athletin an einer Wettkampf-Teilnahme überwog damals über jenen der Sport-Organisationen und der anderen Athleten.

Grundlage des Antrages an das Schweizerische Bundesgericht ist freilich die Archivierungsverfügung des Bozner Richters Walter Pelino vom 18. Februar. Diese wurde am 14. April, also vor einer Woche, rechtskräftig. Auch deshalb wurde der Antrag nach diesem Datum eingebracht.

Er enthält eine konzise Zusammenfassung der Ergebnisse des Bozner Beweissicherungsverfahrens: Die vom Richter bestätigten Hinweise auf eine Manipulation von Schwazers Urin-Probe vom 1. Jänner 2016, die Obstruktion des Kölner Labors und der Weltverbände IAAF und WADA, die um ein Vielfaches überhöhte DNA-Konzentration in der B-Probe. „Eine Manipulation von Dopingproben stellt auch in der Schweiz eine Straftat dar“, heißt es dazu im Schriftsatz. Und: Die achtjährige Wettkampfsperre des CAS sei in Unkenntnis dieser Fakten verhängt worden.

Letztlich muss der Untersuchungsrichter drei Fragen beantworten: Besteht die Gefahr eines irreparablen Schadens? Hat der Revisions-Antrag Aussicht auf Erfolg? Welche Interessen überwiegen?

Hier hat der Richter laut Schweizer Gesetz breiten Entscheidungsspielraum. Sogar Anwälte der Gegenparteien rechnen damit, dass er diesen nutzen wird. Zugunsten Alex Schwazers.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (10)

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  • laura

    Eine Frage nur Verständnishalber, Schwarzer war bei der Sportgruppe der Carabinieri, das heißt er hat geschworen laut Gesetz für Recht und Ordnung zu sorgen. Hat auf Kosten der Steuergelder gut gelebt, ist in der ganzen Welt rumgereist, hat sein Gehalt bekommen, seine Trainingsmöglichkeiten usw. hat aber genau das Gegenteil getan für das er als Carabinieri einstehen soll. Wieso muss er dann nicht alle Kosten, Gehälter und Ausgaben zurückzahlen, würde ich nur gerecht gegenüber den Steuerzahlern empfinden. Und dann kann er einschmeissen was er will. Er soll endlich mit sein Selbstmitleid aufhören. Er hat gedoppt und fertig.
    Den Russen glaubt auch keiner mehr…..
    Jeder der alle Tage arbeiten geht oder keine Arbeit mehr hat, an denen kann er sich ja bedanken für sein finanziertes Leben.
    Also Mittleid mit Schwarzer

  • tirolersepp

    @laura

    1. Schwazer hat seine Strafe abgesessen
    2. wenn jeder Carabinieri sein Gehalt zurückgeben würde bei einer Übertretung wäre Italien auf einem Schlag ein reiches Land

    Er benötigt sicher kein Mitleid jedoch etwas mehr Respekt ist doch angebracht !!!

  • na12

    Verbissener, etwas kindlicher Typ. Ja hat er denn keine anderen Ziele? Er hat 1mal gedopt und sie haben ihn erwischt. Da hätte ihm schon ein Tritt in den Allerwärtesten gehört. Dann fängt er nochmal an. Aus und basta.

  • prof

    Konn nit verstian warum fost olle do gegen den Schwazer sein, losst ihm seine Rua,er geat nieamenden auf die Eier,er will lei Gerechtigkeit,weil die 8 Johr Sperre
    sein nit gerechtfertigt.

  • olle3xgscheid

    Schwazer GO, loss di von niamand beirren, des isch DEIN Weg

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