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„Eine Pflanzerei“

Johannes Beutel hat für das Berufungsverfahren einen Vergleich über 16 Jahre Haft beantragt. Doch die Nebenkläger legen sich quer.

von Thomas Vikoler

Der Antrag ist gerade zwei Seiten lang und enthält zum Schluss eine bemerkenswerte Zahl: 16 Jahre. Dieses Strafmaß schlagen die Anwälte Marco Ferretti und Alessandro Tonon sowie ihr Mandant Johannes Beutel dem Oberlandesschwurgericht im Rahmen einer gerichtlichen Vereinbarung („concordato“) vor. Für den Verzicht auf die Berufungsgründe will Beutel zusätzliche mildernde Umstände zugestanden bekommen, sodass sich erschwerende und mildernde Umstände aufheben.

Andres ausgedrückt: Der erschwerende Umstand der Grausamkeit soll fallen und die (behauptete) Zahlung von Schadensersatz an die Hinterbliebenen von Alexandra Rifesser berücksichtigt werden.

Zur Erinnerung: Johannes Beutel war am 20. Februar 2020 am Landesgericht im Rahmen eines verkürzten Verfahrens zu 30 Jahren Haft wegen vorsätzlicher Tötung seiner Ehefrau Alexandra Rifesser verurteilt worden. Er hatte die Mutter zweier gemeinsamer Töchter am 24. September 2018 in einer Wohnung in Gratsch bei Meran mit 44 Messerstichen getötet.

Im am Donnerstag hinterlegten Vergleichsantrag wird daran erinnert, dass Beutel in der Urteilsbegründung als braver Familienvater bezeichnet wird, der die Tat gestanden und zudem mit den Ermittlern zusammengearbeitet habe.

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