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Kein Nachweis eines Schadens

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Das Bozner Verwaltungsgericht weist den ersten Antrag auf Aussetzung der Testpflicht in der Schule ab und vertagt ihn auf den 27. April.

von Thomas Vikoler

Der erste Versuch, die seit dieser Woche in den Schulen geltende Pflicht, sich zweimal die Woche einem Nasenflügeltest zu unterziehen, ist gescheitert.

Am Donnerstag Nachmittag veröffentlichte das Verwaltungsgericht eine vom neuen Gerichtspräsidenten Michele Menestrina unterzeichnete Verfügung, mit welcher ein Antrag auf Aussetzung der Testpflicht abgewiesen wurde. Ein Richterkollegium befasst sich am 27. April mit dem Antrag.

Damit ist der Kurs des Gerichts in dieser umkämpften Causa mehr oder weniger vorgegeben, in den nächsten Tagen dürften weitere Verfügungen zu Rekursen weiterer Eltern ergehen.

In diesem Fall hatten fünf Eltern für ihre Kinder die sofortige Aufhebung der Test-Pflicht mit der Sanktion des Ausschlusses vom Präsenzunterricht (und Überstellung in den Fernunterricht) beantragt. Der Rekurs wurde von den beiden sardischen Anwälten Francesco Scifo und Linda Corrias sowie von der Bozner Anwältin Renate Holzeisen eingebracht.

Ihre Argumente: Mit der Verordnung des Landeshauptmannes vom 1. April seien Gesetze verletzt worden, zudem weise er Begründungsmängel auf. Die als Versuchsprojekt deklarierte Testpflicht sei weder durch ein Landesgesetz vorgesehen noch von der Corona-Expertenkommission des Landes vorgeschlagen worden. Lediglich der Sanitätsbetrieb habe sie dem Land nahegelegt. „Das Recht auf Bildung wird unrechtmäßig einem invasivem Versuch untergeordnet, bei dem eine medizinische Behandlung ohne der freien Zustimmung der Betroffenen durchgeführt“, heißt es u.a. im Rekurs der fünf Eltern. Sie sehen das Recht auf Bildung eingeschränkt, während die Landesanwaltschaft von einem „Ausgleich“ der beiden Grundrechte auf Bildung bzw. Gesundheit spricht. Der Test sei zudem alles andere als invasiv, Schäden bei den Schülern seien nicht erwarten.

Die Kläger behaupten hingegen, dass die Landesregelung von den staatlichen Bestimmungen abweiche, wo keine Testpflicht für den Präsenzunterricht gilt. Eine Ausnahme davon sei allein in „außerordentlichen“ Fällen möglich.

Gerichtspräsident Menestrina versenkt den Antrag auf Aussetzung mit dem Hinweis, dass von den Klägern behauptete gesundheitlich-mentale Beeinträchtigung der Kinder durch die Testpflicht „nicht im mindesten“ nachgewiesen sei. Die vom Land vorgelegten Klärungen zur Art der Test hätten gezeigt, dass keine „irreparablen Folgen“ für die Gesundheit der Kinder zu erwarten seien.

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Kommentare (49)

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  • ich

    Die einzigen irreparabel Schäden haben die Kinder durch ihre bornierten Eltern zu erwarten. Wo liegt da eine medizinische Behandlung vor? Sonst den ganzen Tag den Finger in der Nase zum Popeln und womöglich noch diesen zu degustieren. Aber ein Stäbchen im Nasenvorhof ruft irreparabele Schäden hervor
    Querulanten.

  • andreas

    „Mentale Beeinträchtigung“, wenn man sie so bezeichnen will, entstehen eher durch Vererbung als durch Wattestäbchen.

  • sorgenfrei

    Ein großer sieg für die demokratie. 90 % der schüler (ergo eltern) lassen sich laut offizieller aussendung testen…. will heißen, 10 % der lieben eltern möchten die testpflicht kippen. Obwohl 90 % dafür (und letzendlich für den präsenzunterricht) sind…. ja gehts noch… @kirke der test wird gemacht um asymptomatische coronaträger herauszufischen…. der test hat keinerlei nebenwirkungen auf die gesunden kinder… also warum diese gegenwehr? Oder haben sie bei ihren kindern auch die ganzen vorsorgeuntersuchungen verweigert?

  • netzexperte

    Ich denke, die meisten haben nicht ein Problem mit dem Test ansich, sondern mit den Folgen eines eventuellen (falsch) postiven Ergebnisses. Denn was passiert dann? Zuersteinmal muss die gesamte Familie eines Haushaltes in Quarantäne, das Gesetz schreibt eine Verifizierung des Antigentests mittels PCR innerhalb von 3 (!!!) Tagen vor, wobei das zur (fast unbefristeten) Odyssee werden kann bis zum Erhalt des wirklichen (und rechtlich anerkannten) Ergebnisses. Quarantäne bedeutet übrigens, dass keiner des gemeinsamen Haushalts mehr einen Schritt vor die Tür machen darf, auch nicht zum einkaufen von Lebensmitteln.

    Diese Nasenbohrertests sind nichts weiter als eine Alibiaktion für unbeholfenen Aktionismus einer (leider) unfähigen Regierung. Dass da nicht alle auf dem Tisch tanzen und das kritiklos unterstützen sollte eigentlich jedem klar sein. Darf man aber nicht laut sagen, sonst wird man als Corona-Leugner, Ignorant, Egomane oder Troll beschimpft.

  • vinsch

    @netzexperte dass diese Tests eine Alibiaktion für diese miserable europaweite Politik sind, gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Aber wir müssen unsere Betriebe endlich aufschließen und für die Kinder ist ein Präsenzunterricht wichtig. Wenn dann soll endlich diese alberne und vollkommen ungesunde Maskenpflicht bei Kindern fallen.

  • robby

    Eltern die sich weigern ihre Kinder TESTEN zu lassen ( nicht impfen wohlgemerkt) sollte bis auf weiteres das Sorgerecht entzogen werden.
    Denken diese Testverweigerer eigentlich an die rechtlichen Folgen wenn durch ihr Verhalten die Infektion in die Schulen und dadurch an die jeweiligen Eltern, Großeltern usw. getragen wird? Sie würden wegen mutwilliger Verbreitung einer Epidemie haften. Und ja, auch ich würde als Geschädigter in dem Fall auf Schmerzensgeld und Schadensersatz klagen.

    • alfons61

      robby: Hast Du genügend platz und geld all diese Kinder unter zu bringen und zu erhalten? FÜR SO EINEN SCHEISS DAS SORGERECHT NEHMEN DU LÄUFST DOCH NICHT MEHR GANZ RICHTIG RUND. ES GIBT WEIT VIEL SCHLIMMERE GRÜNDE UM EVENTUELL ELTERN DAS SORGERECHT ZU NEHMEN.
      SO EINE BESCHEUERTE MEINUNG.
      KAUM ZU GLAUBEN

  • alfons61

    vinsch: Die maskenpflicht ist nicht nur bei Kinder UNNÖTIG und UNGESUND erst recht nicht wenn man darüber nachdenkt was für ein CHEMISCHEN SCHEISS man vor MUND und NASE hat den man einatmet. ZUM KOTZEN

  • robby

    @ alfons61 obwohl sie ein ausgewiesener Coronaexperte zu sein scheinen bleibe ich bei meiner Meinung. Eltern die sich gegen einen solchen Test verwehren sind offensichtlich unfähig Kinder großzuziehen.
    @batman lass dich nicht auslachen. Ich werde meine Meinung sagen ob es dir passt oder nicht.

  • iatzreichts

    Kompliment an die Tageszeitung! Auch bei euch greift die Zensur und somit euer Beitrag zur Massenverblödung schon voll durch! Kompliment!

  • fliege

    Wenn schon tests, dann soll in den schulen aber auch die maskenpflicht fallen. Wenn ein schüler negativ getestet wird, soll er auch nicht mehr die maske tragen müssen.

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