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Der neue Kinderscheck

250 Euro staatliches Kindergeld im Monat für alle Familien mit Kindern: Das klingt gut. Was davon fließt jedoch tatsächlich in die Brieftaschen der Eltern? Die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard gibt Auskunft.

Tageszeitung: Frau Gebhard, der sogenannte „Assegno Unico“ des Staates hat Familien mit Kindern hellhörig werden lassen. Was ändert sich?

Renate Gebhard: Das neue einheitliche Kindergeld ersetzt alle bisherigen staatlichen Familienförderungen (verschiedene Boni, Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder sowie das staatliche Familiengeld). Es ist vorgesehen, dass Eltern für Kinder ab dem 7. Schwangerschaftsmonat bis zum 18. Lebensjahr bzw. bei Studierenden bis zum 21. Lebensjahr maximal 250 Euro monatlich erhalten. Bei Kindern mit Beeinträchtigung gibt es keine Altersgrenze. Dies soll eine langfristige finanzielle Planbarkeit für die Familien garantieren.

Also erhalten den Kinderscheck alle Familien mit Nachwuchs?

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle italienischen Staatsbürger sowie Staatsbürger eines anderen europäischen Staates oder Nicht-EU-Bürger mit einem dauerhaften Aufenthaltsrecht und einer Mindestansässigkeit von zwei Jahren, welche in Italien steuerpflichtig sind und zu Lasten lebende Kinder haben.  Die genauen Zugangskriterien werden erst noch per Durchführungsdekret festgelegt. Ich gehe davon aus, dass dieses Anfang Juni vorliegt.

Hängt die Höhe des Kinderschecks vom Einkommen der Eltern ab oder ist er einkommensunabhängig?

Ein Teil davon ist fix und einkommensunabhängig, das sind voraussichtlich etwa 50-100 Euro. Ein Teil davon ist hingegen variabel und richtet sich nach der Anzahl der Kinder, deren Alter und dem Einkommen der Eltern. Maximal soll eine Familie pro Kind 250 Euro monatlich erhalten. Dabei ist zu sagen, dass es sich hierbei um einen von der Regierung versprochenen Richtwert handelt, der genaue Betrag muss erst noch in den Durchführungsdekreten festgelegt werden.

Kann es geschehen, dass einzelne Familien durch die neue Regelung künftig weniger Kinderbonus erhalten als bisher? Könnte die Mittelschicht den Kürzeren ziehen?

In Familien, in denen beide Elternteile einer abhängigen Beschäftigung nachgehen, könnte dies laut derzeitigen Studien kurzfristig passieren. Angeblich würde dies in etwa 30 Prozent der Fälle zutreffen, was sehr viel ist. Das ist jedoch völlig unzulässig. Die Regierung will dies daher auch unbedingt vermeiden und beabsichtigt, noch kurzfristig weitere Geldmittel von ca. 1,5 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Ich gehe deshalb davon aus, dass keine Familie benachteiligt werden wird. Auf lange Sicht werden alle Familien von dieser Maßnahme profitieren. Auch Selbständige und Geringverdiener bzw. mittellose Familien, die bisher von bestimmten Familienförderungen ausgeschlossen waren.

Muss um den Kinderscheck angesucht werden oder erfolgt die Berechnung automatisch?

Hier muss man die Durchführungsdekrete abwarten, welche die Modalitäten im Detail festlegen werden.

Ab wann wird das einheitliche Kindergeld ausbezahlt?

Angepeilt wird der 1. Juli 2021. Ich schließe jedoch nicht aus, dass es zeitliche Verzögerungen bzw. Übergangsbestimmungen für das restliche Jahr 2021 geben wird.

Wieviel Geldmittel sind dafür im Haushalt vorgesehen?

Pro Jahr sind 20 Milliarden Euro eingeplant. Die derzeitigen staatlichen Familienförderungen machen etwa 14 Milliarden Euro aus. Es stehen also künftig sechs Milliarden Euro mehr zur Verfügung.

Ist der neue staatliche Kinderscheck mit den Landesfamilienleistungen kumulierbar?

Ja, er ist mit den familienpolitischen Sozialleistungen des Landes vereinbar. Und das ist für viele Südtiroler Familien eine gute Nachricht. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Interpretationsschwierigkeiten.

Warum wurde dieser Bereich überhaupt neu reglementiert?

Die Familienförderung war in Italien bisher sehr chaotisch. Anstelle von strukturellen Maßnahmen gab es sich fast jährlich ändernde Boni-Systeme. Dadurch hatten die Eltern kaum noch Durchblick. Vor allem war eine langfristige finanzielle Planung unmöglich. Italien wollte dies ändern und auch allen Familien mit Kindern den Zugang zu familienpolitischen Leistungen ermöglichen. Deshalb wurde das Ermächtigungsgesetz „Family Act“ erlassen, dies mit dem Ziel, die Geburtenrate anheben, die Vereinbarkeit von Beruf fördern und Familien und Eltern unterstützen. Das neue Kindergeld ist das Herzstück des „Family Act“. Beiträge für Kindergarten- und Kinderkrippenbesuche sowie eine Ausdehnung des Vaterschaftsurlaubes sollen folgen. Die Reform war vor allem Familienministerin Elena Bonetti ein großes Anliegen.

Interview: Karin Gamper

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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