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Überfüllte Gefängnisse

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Ein Mann aus Brixen entgeht einer Auslieferung nach Griechenland. Vorerst.

von Thomas Vikoler

Am 9. November vergangenen Jahres erhielt der 49-jährige Mann, gebürtig aus Brixen, Besuch von den Carabinieri. Sie verhafteten ihn aufgrund eines Europäischen Haftbefehls, ausgestellt von der Generalstaatsanwaltschaft der griechischen Stadt Saloniki am 27. Oktober 2020.

Eine unerwartete Erfahrung für den Südtiroler, denn der Haftbefehl bezog sich auf eine vermeintlich im Jahre 2013 in Griechenland begangene Straftat – einen Betrug. Der Mann sollte von Italien ausgeliefert werden, um vor den griechischen Behörden ein Verhör zu bestreiten, denn bisher ist in dem griechischen Strafverfahren kein Urteil gesprochen worden. Nicht einmal ein Prozess fand statt, nachdem 2018 Anklage erhoben wurde.

Am 7. Jänner dieses Jahres gab das Bozner Oberlandesgericht der Auslieferung des gebürtigen Brixners statt.

Doch vorerst wird der Mann nicht nach Griechenland überstellt – die römische Kassation hat einer Beschwerde seines Anwaltes Nicola Canestrini gegen die Verfügung des Oberlandesgerichts nun stattgegeben. Das OLG wird angewiesen, sich eingehender über die Haftbedingungen in Griechenland zu befassen.

Anwalt Canestrini hatte nämlich darauf hingewiesen, dass griechische Gefängnisse laut verschiedenen Berichten notorisch überfüllt sind und der Europäische Rat Griechenland 2019 aufgefordert hat, die Belegung der Gefängnisse drastisch zu senken. Das kennt man auch von Italien. Die Corona-Pandemie, so der Verteidiger des 49-Jährigen, verstärke das Problem.

Diese Argumente trafen bei den Kassationsrichterin ins Schwarze, der Südtiroler wird vorerst nicht nach Griechenland ausgeliefert.

Laut Canestrini geht es bei dem vermeintlich in Griechenland begangenen Betrug seines Mandanten um eine „Bagatelle“ und es gebe weniger drastische Wege für ein Verhör als einen europäischen Haftbefehl.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (1)

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  • snakeplisskien

    Also könnte sich beispielsweise ein im Ausland aufgrund eines internationalen Haftbefehls verhafteter Mafioso und/oder Drogenhändler der Auslieferung nach Italien wiedersetzen, weil die Haftbedingungen im Stiefelstaat nicht so optimal sind.

    Absurd!

    Dürfte aber wohl nicht vorkommen, weil die Bedingungen in den allermeisten südamerikanischen, asiatischen und Ostblockländern wohl noch deutlich schlechter sind.

    Ob hier oder dort lässt sich mit Beziehungen, Geld und Einschüchterungen aber sicherlich was arrangieren.

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