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Besuche zu Ostern verboten

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Die Landesregierung erlaubt nun doch nicht, zu Ostern einmal täglich Verwandte oder Freunde zu besuchen.

von Heinrich Schwarz

Einmal mehr sorgen die Corona-Regeln des Landes teilweise für Verwirrung. Und zwar nicht nur aufgrund der unterschiedlichen Regelungen zwischen Staat und Land, sondern auch aufgrund widersprüchlicher Aussagen seitens des Landes.

So ist es in Bezug auf die Sonderbestimmungen für die Osterfeiertage vom 3. bis zum 5. April zu Unklarheiten gekommen.

Vor einer Woche, als die Landesregierung die Details der jüngsten Verordnung festgelegt hatte, hieß es in der Mitteilung der Landespresseagentur: „Über Ostern werden die staatlichen Regeln übernommen.“

Und weiter steht in der Mitteilung: „Die staatliche Regelung über die Osterfeiertage sieht vor, dass vom 3. bis zum 5. April auf dem gesamten Staatsgebiet, mit Ausnahme Sardiniens, dieselben Einschränkungen wie in den roten Zonen gelten. In roten Zonen ist die persönliche Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt. Auch körpernahe Dienstleistungen, wie Friseur oder Schönheitspflege, Geschäfte sowie Bars und Restaurants sind in roten Zonen geschlossen. Liefer- und Mitnahmedienste sind erlaubt. Die staatliche Regelung für die Osterfeiertage sieht zudem die Möglichkeit vor, einmal am Tag und maximal zu zweit einen anderen Haushalt zu besuchen.“

Konkret erlaubt der Staat diese Besuche an den Osterfeiertagen nicht nur innerhalb der eigenen Gemeinde, sondern in der ganzen Region – immer zwischen 05.00 und 22.00 Uhr.

Jetzt scheint es in Südtirol aber doch nicht möglich zu sein, zu Ostern Verwandte oder Freunde zu besuchen. Landeshauptmann Arno Kompatscher sagte kürzlich in der „Tagesschau“: „Wir haben in den letzten Wochen vieles erreicht und wollen das nicht über die Feiertage aufs Spiel setzen. Deshalb haben wir relativ strenge Regeln.“

Was denn nun?

Kompatscher antwortete auf Nachfrage der TAGESZEITUNG schriftlich: „Es gilt das, was in der Verordnung steht. Ausführliche Erläuterungen zu einzelnen Fragen bezüglich Bewegungen in und nach (bzw. aus) Südtirol stehen auf den Informationsseiten des Landes im Internet.“

In der Verordnung des Landeshauptmannes ist tatsächlich nichts von einer Besuchsregelung zu finden. Ebenso wenig auf einer Informationsseite über die Bewegungsfreiheit in Südtirol.

Südtirol ist über Ostern also strenger als der Staat und übernimmt die Besuchserlaubnis nicht. Warum dann die widersprüchliche Information in der Mitteilung der Landespresseagentur, wonach über Ostern die staatlichen Regeln übernommen werden? Die meisten Bürger sowie die Medien orientieren sich schließlich an der offiziellen Mitteilung anstatt an den oft komplizierten und unverständlichen Verordnungen oder den nicht sehr übersichtlichen Frage-Antwort-Seiten des Landes.

Auf den erneuten Hinweis auf den Widerspruch antwortete Arno Kompatscher nicht mehr.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (27)

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  • criticus

    „Einmal mehr sorgen die Corona-Regeln des Landes teilweise für Verwirrung“
    Kein Wunder bei diesen PolitikerInnen! Wichtig ist, dass nach Ostern die landwirtschaftlichen Helfer zu Tausenden ins Land strömen und das ungetestet oder mit falschen Dokumenten. Eigentlich erwarten wir ja nur mehr hirnlose Regeln! Halten sich ja sowieso immer weniger daran.

  • andreas

    Der Landeshauptmann hat anscheinend schon 3 Wochen vor Ostern verboten, sich außerhalb der Gemeinde zu bewegen, da dieser Text sich auf Ostern bezieht.
    So langsam wird er etwas anmaßend.

    „Zusätzliche Einschränkungen vom 3. bis zum 5. April 2021

    Vom 3. bis 5. April 2021 ist es landesweit innerhalb des Gemeindegebietes nur aus folgenden Gründen erlaubt, sich zu bewegen:

    bei nachgewiesenen Arbeitserfordernissen, aus gesundheitlichen, notwendigen oder dringlichen Gründen, darunter auch sich zu pflegebedürftigen Personen zu begeben, Hunde zur nächstgelegenen Hundeauslaufzone zu bringen, zum eigenen Wohnsitz zurückzukehren oder zu jenem des Partners oder der Partnerin;
    um Tätigkeiten durchzuführen oder Dienste in Anspruch zu nehmen, die nicht ausgesetzt sind;
    sportliche oder motorische Tätigkeiten auszuüben.
    Erlaubt sind weiters unbedingt notwendige Bewegungen, um die zugelassenen didaktischen Aktivitäten in Präsenz zu gewährleisten und um die Kleinkindbetreuungsdienste in Anspruch zu nehmen.“

    http://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/bewegungsfreiheit.asp#anc421

    • gorgo

      @andreas
      Ja. Weil der LH halt checkt das diese Ostertage, wo eben auch Handwerker und Industrie u.ä. nicht arbeitet, ideal sind den sinkenden Zahlen noch Mal einen richtigen Schlag nach unten zu geben.
      Hoffentlich.
      Keine Ahnung, was du daran anmaßend findest.
      Der Sven jammert auch schon pronto wieder rum, weil ihm angeblich irgendjemand oder irgendwas seinen Lebensparter verbietet.

      • andreas

        Zuerst wollte er die staatlichen Regeln anwenden, nun entscheidet er schon frühzeitig, ohne die Zahlen in den entsprechenden Tagen zu kennen, der Musterschüler bei der Regionenkonferenz zu sein.

        Ein Hotel in Girlan ist z.B. voll und wir dürfen nicht von der Gemeinde raus..

        • gorgo

          Ach so. Verstehe.
          Ich halte die Entscheidung trotzdem für klug. Weil ich denke, dass nur mit extrem niederen Zahlen die Green Card Sache möglich wird.
          Natürlich werden dann wieder alle rumjammern, das testen sei nicht nötig weil die Zahlen so niedrig seien..usw.
          Aber wir haben ja gesehen, wie schnell, dass auch mit niederen Zahlen avanti geht. Und wie ewig lange lockdowns dauern, wenn sie dann irgendwann viel zu spät gemacht werden.
          Die gelieferten Menüs sind zu Ostern sicher besser, du hälst das schon durch.

  • flottebiene

    Immer heißt es, wir sind alle zu unfolgsam und halten uns nicht an die Verordnungen…
    Herr Landeshauptmann, wir tun dies seit einem Jahr u.was hat es uns gebracht???
    Ich glaube kaum,dass die Landesregierung/Landtag sich an die Dekrete/Verordnungen hält u.zu Hause bleibt.
    Ich bin es mittlerweile Leid u.viele andere wahrscheinlich auch

  • snakeplisskien

    Also darf man nicht die alleinelebende alte Mutter abholen zum gemeinsamen Mittagessen bei sich zu Hause.

    Dann kommt sie halt mit der Sasa und

    No rompas les pelotas!

  • robby

    Warum fragt die TZ auch ausgerechnet denjenigen der überhaupt keinen Überblick hat und das alles seinen Bürokraten überlässt?
    Übrigens gilt, dass alles was nicht per Dekret explizit geregelt ist, wie ausdrücklich erklärt unter die staatliche Regelung fällt. Wenn also bezüglich Besuche im Dekret nichts steht gibt es dazu keine Sonderregelung für Südtirol.
    Unser LB (Lügenbeitl) sollte mal ausschlafen und nicht hyperventilieren.

  • e.k.

    Appell an die Berichterstattung: bitte nicht immer schüren und nörgeln, wenngleich Manches politisch nicht ganz korrekt abläuft. Es macht mehr als Sinn, die Bewegungsfreiheit zu Ostern einzuschränken !

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