Besuche zu Ostern verboten

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Die Landesregierung erlaubt nun doch nicht, zu Ostern einmal täglich Verwandte oder Freunde zu besuchen.
von Heinrich Schwarz
Einmal mehr sorgen die Corona-Regeln des Landes teilweise für Verwirrung. Und zwar nicht nur aufgrund der unterschiedlichen Regelungen zwischen Staat und Land, sondern auch aufgrund widersprüchlicher Aussagen seitens des Landes.
So ist es in Bezug auf die Sonderbestimmungen für die Osterfeiertage vom 3. bis zum 5. April zu Unklarheiten gekommen.
Vor einer Woche, als die Landesregierung die Details der jüngsten Verordnung festgelegt hatte, hieß es in der Mitteilung der Landespresseagentur: „Über Ostern werden die staatlichen Regeln übernommen.“
Und weiter steht in der Mitteilung: „Die staatliche Regelung über die Osterfeiertage sieht vor, dass vom 3. bis zum 5. April auf dem gesamten Staatsgebiet, mit Ausnahme Sardiniens, dieselben Einschränkungen wie in den roten Zonen gelten. In roten Zonen ist die persönliche Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt. Auch körpernahe Dienstleistungen, wie Friseur oder Schönheitspflege, Geschäfte sowie Bars und Restaurants sind in roten Zonen geschlossen. Liefer- und Mitnahmedienste sind erlaubt. Die staatliche Regelung für die Osterfeiertage sieht zudem die Möglichkeit vor, einmal am Tag und maximal zu zweit einen anderen Haushalt zu besuchen.“
Konkret erlaubt der Staat diese Besuche an den Osterfeiertagen nicht nur innerhalb der eigenen Gemeinde, sondern in der ganzen Region – immer zwischen 05.00 und 22.00 Uhr.
Jetzt scheint es in Südtirol aber doch nicht möglich zu sein, zu Ostern Verwandte oder Freunde zu besuchen. Landeshauptmann Arno Kompatscher sagte kürzlich in der „Tagesschau“: „Wir haben in den letzten Wochen vieles erreicht und wollen das nicht über die Feiertage aufs Spiel setzen. Deshalb haben wir relativ strenge Regeln.“
Was denn nun?
Kompatscher antwortete auf Nachfrage der TAGESZEITUNG schriftlich: „Es gilt das, was in der Verordnung steht. Ausführliche Erläuterungen zu einzelnen Fragen bezüglich Bewegungen in und nach (bzw. aus) Südtirol stehen auf den Informationsseiten des Landes im Internet.“
In der Verordnung des Landeshauptmannes ist tatsächlich nichts von einer Besuchsregelung zu finden. Ebenso wenig auf einer Informationsseite über die Bewegungsfreiheit in Südtirol.
Südtirol ist über Ostern also strenger als der Staat und übernimmt die Besuchserlaubnis nicht. Warum dann die widersprüchliche Information in der Mitteilung der Landespresseagentur, wonach über Ostern die staatlichen Regeln übernommen werden? Die meisten Bürger sowie die Medien orientieren sich schließlich an der offiziellen Mitteilung anstatt an den oft komplizierten und unverständlichen Verordnungen oder den nicht sehr übersichtlichen Frage-Antwort-Seiten des Landes.
Auf den erneuten Hinweis auf den Widerspruch antwortete Arno Kompatscher nicht mehr.
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Kommentare (27)
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criticus
„Einmal mehr sorgen die Corona-Regeln des Landes teilweise für Verwirrung“
Kein Wunder bei diesen PolitikerInnen! Wichtig ist, dass nach Ostern die landwirtschaftlichen Helfer zu Tausenden ins Land strömen und das ungetestet oder mit falschen Dokumenten. Eigentlich erwarten wir ja nur mehr hirnlose Regeln! Halten sich ja sowieso immer weniger daran.
tiroler
So oder anders das virus wird unser leben noch ein jahr bestimmen. Dank der mutanden wird auch der tourismus vor August nicht starten
olyfan
Wie stumpf muss die Denkweise so vieler Bürger sein, um sich überhaupt so lange an der Nase rumführen zu lassen?
leomair
Nach Ostern muos sowiso die Ausgongssperre und der Bledsinn mit mitn Gemeinde et verlassen sofort auheran, des gibt weder in Österreich no in Deutschland.
50% tien jo sowiso jetz schun wosnse welln.
kirke
Alles was nicht erlaubt ist ist strengstens verboten…..sagen unsere allmächtigen politischen Götter.
Aber was ist wenn wir Sklaven uns ganz einfach nicht mehr daran halten? Dieser sektenhafte Wahn wird wie eine Seifenblase zerplatzen.
andreas
Der Landeshauptmann hat anscheinend schon 3 Wochen vor Ostern verboten, sich außerhalb der Gemeinde zu bewegen, da dieser Text sich auf Ostern bezieht.
So langsam wird er etwas anmaßend.
„Zusätzliche Einschränkungen vom 3. bis zum 5. April 2021
Vom 3. bis 5. April 2021 ist es landesweit innerhalb des Gemeindegebietes nur aus folgenden Gründen erlaubt, sich zu bewegen:
bei nachgewiesenen Arbeitserfordernissen, aus gesundheitlichen, notwendigen oder dringlichen Gründen, darunter auch sich zu pflegebedürftigen Personen zu begeben, Hunde zur nächstgelegenen Hundeauslaufzone zu bringen, zum eigenen Wohnsitz zurückzukehren oder zu jenem des Partners oder der Partnerin;
um Tätigkeiten durchzuführen oder Dienste in Anspruch zu nehmen, die nicht ausgesetzt sind;
sportliche oder motorische Tätigkeiten auszuüben.
Erlaubt sind weiters unbedingt notwendige Bewegungen, um die zugelassenen didaktischen Aktivitäten in Präsenz zu gewährleisten und um die Kleinkindbetreuungsdienste in Anspruch zu nehmen.“
http://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/bewegungsfreiheit.asp#anc421
gorgo
@andreas
Ja. Weil der LH halt checkt das diese Ostertage, wo eben auch Handwerker und Industrie u.ä. nicht arbeitet, ideal sind den sinkenden Zahlen noch Mal einen richtigen Schlag nach unten zu geben.
Hoffentlich.
Keine Ahnung, was du daran anmaßend findest.
Der Sven jammert auch schon pronto wieder rum, weil ihm angeblich irgendjemand oder irgendwas seinen Lebensparter verbietet.
andreas
Zuerst wollte er die staatlichen Regeln anwenden, nun entscheidet er schon frühzeitig, ohne die Zahlen in den entsprechenden Tagen zu kennen, der Musterschüler bei der Regionenkonferenz zu sein.
Ein Hotel in Girlan ist z.B. voll und wir dürfen nicht von der Gemeinde raus..
gorgo
Ach so. Verstehe.
Ich halte die Entscheidung trotzdem für klug. Weil ich denke, dass nur mit extrem niederen Zahlen die Green Card Sache möglich wird.
Natürlich werden dann wieder alle rumjammern, das testen sei nicht nötig weil die Zahlen so niedrig seien..usw.
Aber wir haben ja gesehen, wie schnell, dass auch mit niederen Zahlen avanti geht. Und wie ewig lange lockdowns dauern, wenn sie dann irgendwann viel zu spät gemacht werden.
Die gelieferten Menüs sind zu Ostern sicher besser, du hälst das schon durch.
protea
Die einen fliegen zum Golfen nach Südafrika und bescheren uns mit einer neuen Mutante, die anderen holen sich landwirtschaftliche Arbeiter und wer weiß, was da mitimportiert wird und und und – wenn du Geld hast, darfst du ungestraft auf Kosten der Mitmenschen alles tun..
Wer kontrolliert? Niemand.
Doch, es wird kontrolliert: 2 Mädels werden beim Pizzaessen auf einer Bank ertappt und abgestraft.
Wie hoch ist denn der Schadenersatz wegen „aktiven Beitrag“ zum Lockdown?
Also: wir machen es den einen nach, die ungestraft alles tun dürfen und tun auch, was wir wollen.
gorgo
Woher weisst du, dass sie zum Golfen dort waren?
Kenne genügend Leute die aus Arbeitsgründen in ganz Europa unterwegs sind. Man kann sich das so gut wie überall holen.
Vielleicht muss wirklich engmaschiger getestet werden.
Wenn ich daran denke, wie sich Achammer zu Weihnachten für die Studenten einsetzte, damit sie aus allen Weltteilen möglichst unbehelligt einreisen könnten.. ja der Antigentest zum Heimfahren war für einige schon zuviel.. dann wird mir immer noch ganz übel.
protea
Offiziell natürlich aus geschäftlichen Gründen. Sie tun jetzt gerade mal so, als sei Golf nicht Teil eines Geschäftsgebahrens.
PECUNIA NON OLET.
yannis
……….zu den Geschäftlichen Gründen zählen nicht nur das Golfen, sondern auch nach Abschluss der (erfolgreichen) Geschäfte/Projekte die Abschlussfeiern in Nobelhotels mit allen was dazu gehört bis hin zur Dienstleistung des ältesten Gewerbe der Welt.
goldie
Eine Verordnung, kann kein in der Verfassung verankertes Grundrecht, ausheben.
Auch wenn er dies wahrscheinlich gerne hätte.
Und an allerwenigsten glaube ich, dass unsere Landesregierung ohne Besuche Ostern verbringt.
Greift euch an die Nase…
itstime
Genau. Ich habe fast Stress zwischen Freunden und Verwandten, wir wollen es ja nett haben zusammen . Und einen Sprung zum Gardasee muss ich auch. Frische Luft schnappen.
hilti
Ich lade mir nur ein Osterhäschen ein, so können alle Verwanten gerne weck bleiben.
So brauch ich nicht groß Einkaufen, und spare spare mir den Kauf, der teuren Ware.
Und so ist am Wochenbeginn, das Geldtaschl nöt laara (leer).
iceman
ich glaube kaum dass ein Osterhäschen zu einem solchen Klemmseckl nach Hause kommt.
yannis
Erst plärrts Du über die Leute die sich etwas „Leben“ leisten wollen bzw. nicht jede unsinnige Regel einhalten und dann maults über den Klemmseckl der im Umkehrschluss genau das macht was die Hl. Politik vorschreibt.
iceman
die Schwurbler sollten sich ein bisschen mehr Intelligenz leisten, Leben haben sie genug.
flottebiene
Immer heißt es, wir sind alle zu unfolgsam und halten uns nicht an die Verordnungen…
Herr Landeshauptmann, wir tun dies seit einem Jahr u.was hat es uns gebracht???
Ich glaube kaum,dass die Landesregierung/Landtag sich an die Dekrete/Verordnungen hält u.zu Hause bleibt.
Ich bin es mittlerweile Leid u.viele andere wahrscheinlich auch
yannis
@flottebiene
…………mich eingeschlossen !
amarillo
Einheitliche Regelung für gesamtes Landesgebiet ab 15. März!
Mit der #Verordnung Nr. 14/2021 werden die Vorsichtsmaßnahmen bis zum 6. April geregelt. Über Ostern werden die staatlichen Regeln übernommen, bis dahin gilt ab 15. März eine erhöhte #Vorsicht mit schrittweisen #Lockerungen.
Südtirol gilt derzeit als Zone. Die geltenden Maßnahmen im Überblick gibt es in unseren Grafiken.
Mehr Informationen:
ℹ️ http://www.provinz.bz.it/coronavirus
ℹ️ http://www.sabes.it/covid-19
Mehr dazu in unseren News:
http://provinz.bz.it/news/de/news.asp?news_action=4&news_article_id=653903
Hier geht’s zur Verordnung Nr. 14/2021:
http://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus-downloads-dokumente-zum-herunterladen.asp?publ_action=300&publ_image_id=559600
Südtiroler Sanitätsbetrieb – Azienda sanitaria dell’Alto Adige Bevölkerungsschutz Südtirol – Protezione Civile Alto Adige
snakeplisskien
Laut Verordnung LH Nr. 14/2021 gilt für die Osterfeiertage folgendes:
8) am 3., 4. und 5. April 2021 gelten im gesamten Landesgebiet folgende Bestimmungen, zusätzlich zu den bereits geltenden Bestimmungen, die damit nicht unvereinbar sind:
„a) innerhalb des Gemeindegebietes sind nur jene Bewegungen erlaubt, die durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, Gesundheitsgründe oder Situationen der Notwendigkeit oder Dringlichkeit begründet sind (darunter die Notwendigkeit, sich zu pflegebedürftigen Personen zu begeben, Hunde zur nächstgelegenen Hundeauslaufzone zu bringen, zum eigenen Wohnsitz zurückzukehren oder zu jenem des Partners/der Partnerin), um Tätigkeiten durchzuführen oder Dienste in Anspruch zu nehmen, die nicht ausgesetzt sind, oder sportliche Tätigkeiten oder motorische Tätigkeiten ausüben zu können. Erlaubt sind unbedingt notwendige Bewegungen, um die zugelassenen didaktischen Aktivitäten in Präsenz zu gewährleisten und um die Kleinkindbetreuungsdienste in Anspruch zu nehmen;“
Verwandtenbesuche sind somit wohl ausgeschlossen, aber falls die Entfernung nicht zu groß sein sollte, könnte man ja einen „Spaziergang“ in Richtung Wohnort dieser machen.
snakeplisskien
Also darf man nicht die alleinelebende alte Mutter abholen zum gemeinsamen Mittagessen bei sich zu Hause.
Dann kommt sie halt mit der Sasa und
No rompas les pelotas!
robby
Warum fragt die TZ auch ausgerechnet denjenigen der überhaupt keinen Überblick hat und das alles seinen Bürokraten überlässt?
Übrigens gilt, dass alles was nicht per Dekret explizit geregelt ist, wie ausdrücklich erklärt unter die staatliche Regelung fällt. Wenn also bezüglich Besuche im Dekret nichts steht gibt es dazu keine Sonderregelung für Südtirol.
Unser LB (Lügenbeitl) sollte mal ausschlafen und nicht hyperventilieren.
e.k.
Appell an die Berichterstattung: bitte nicht immer schüren und nörgeln, wenngleich Manches politisch nicht ganz korrekt abläuft. Es macht mehr als Sinn, die Bewegungsfreiheit zu Ostern einzuschränken !
drago
Ja natürlich, was es unbedingt braucht ist eine systemkonforme Presse. Was der südtiroler Sonderweg gebracht hat, hat jeder, der sehen will, vor Augen. Begründung seitens des LH für seine Abweichungen von den staatlichen Verordnungen gibt es keine, nur hohle Phrasen. Aber der LH, der kann’s!